Search preferences
Direkt zu den wichtigsten Suchergebnissen

Suchfilter

Produktart

  • Alle Product Types 
  • Bücher (1)
  • Magazine & Zeitschriften (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Comics (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Noten (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Kunst, Grafik & Poster (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Fotografien (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Karten (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Manuskripte & Papierantiquitäten (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)

Zustand Mehr dazu

  • Neu (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Wie Neu, Sehr Gut oder Gut Bis Sehr Gut (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Gut oder Befriedigend (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Ausreichend oder Schlecht (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Wie beschrieben (1)

Einband

  • alle Einbände 
  • Hardcover (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Softcover (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)

Weitere Eigenschaften

  • Erstausgabe (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Signiert (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Schutzumschlag (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Angebotsfoto (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)

Sprache (1)

Preis

  • Beliebiger Preis 
  • Weniger als EUR 20 (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • EUR 20 bis EUR 45 (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)
  • Mehr als EUR 45 
Benutzerdefinierte Preisspanne (EUR)

Gratisversand

  • Kostenloser Versand nach Deutschland (Keine weiteren Ergebnisse entsprechen dieser Verfeinerung)

Land des Verkäufers

Verkäuferbewertung

  • HEXENPROZESSE und TODESURTEILE: De crimine Sortilegii - CARPZOV, Benedikt,

    Verlag: Im Verlag von Johann Friedrich Gleditsch, Leipzig, 1723

    Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland

    Verkäuferbewertung 4 von 5 Sternen 4 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

    Verkäufer kontaktieren

    EUR 6,50 für den Versand innerhalb von/der Deutschland

    Versandziele, Kosten & Dauer

    Anzahl: 1 verfügbar

    In den Warenkorb

    Editio undecima, a multis mendis, quibus priores Editiones scatebant, vindicata. Leipzig, Im Verlag von Johann Friedrich Gleditsch, 1723. Folio. (I:) Titelblatt, (6), 298 S.; (II:) Ttlbl., (7), 371 S.; (III:) Ttlbl., (8), 356, (90) S. 3 Teile in einem zeitgenössischen Pergamentband, an en Kanten leicht besch. Letzte überarbeitete Auflage des 1635 erstmals erschienen epochalen Handbuches zum Kriminalrecht! Das Werk behandelt in drei Teilen das gesamte Kriminalrechtssystem. Pars I beinhaltet die Kapitalverbrechen: Mord und Totschlag, crimen laesae maiestatis, Geldfälschung, Blasphemie, Meineid und Hexerei (crimen sortilegiorum) Pars II: die übrigen Delikte insbesondere Diebstahl, Raub, delictum carnis etc. Pars III: Kriminalprozess einschließlich dem Inquisitionsprozess, Tortur, Vollzug der Strafen. Mit quaestio 48 in ersten Teil beginnt die Darstellung über das Verbrechen der Hexerei (De crimine Sortilegii). Gleich zu Beginn wird die Frage gestellt, ob beim Verbrechend er Hexerei zurecht die Todesstrafe verhängt wird: num recte Magistratus in Sortilegos & Maleficos poena mortis animadvertat? Für die Schwere der Tat fehlt es nicht an religiöser Begründung, sogra Martin Luther wird zitiert. SChließlich sind die Hexen das Medium, das der Teufel nutzt, um beim Menschen Schaden und Sünde anzurichten: Diabolus absque consensu sagarum hominibus nocere nequit. Die Quaestio 50 wirft die Frage auf, welche Strafe angewendet werden muss, wenn die Hexen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen sind. Die Seiten 289ff. weisen eine Reihe von Urteilsauszügen (in deutscher Sprache) des Schöffengerichts zu Leipzig zu dieser Fragestellung vom August 1582 bis Januar 1622. Das Verbrechen der Hexerei wird nochmals im dritten Teil aufgenommen, der dem Kriminalprozess gewidmet ist. In quaestio 122 wird nach der ausführlichen Abhandlung über die Vernehmung der Beschudliugten mit anschließender Tortur die UNtersuchung auf die Frage gelenkt, welche Indizien anzeigen, dass es ein Verbrechen der Hexerei vorliege.