Verlag: Wittenberg Schumacher, / Frankfurt Wust Sen., 1684. Editio Octavia, ab innumeris fere mendis., 1684
Sprache: Latein
Anbieter: Antiquariat Carl Wegner, Berlin, B, Deutschland
Verbandsmitglied: GIAQ
Erstausgabe
EUR 207,00
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In den WarenkorbHardcover. 34,5 : 20,0 cm. Ganzpergamentband der Zeit auf 8 echten Bünden. Der Einband etwas berieben und angestaubt, das Pergament mit den ihm eigenen Farbschwankungen. Blindgeprägte Deckelvignetten. Hübsches Ex Libris Heinrich B Gerland auf dem Innendeckel. Gestochener Doppeltitel, (12), 344 / (12), 435 / (12), 406 Seiten, 1 w. Bl., (50) Seiten Register. Mit wenigen gestochenen Kopf- bzw. Schlußstücken. Im 2. Teil mit einigen Figuren auf den Seiten 180 - 196 und einem kleinen Loch im Randbereich Seiten 231/4. Im dritten Teil die Seiten 109-120 kopfüber eingebunden. Durchgehendetwas, lagenweise stark gebräunt. Der Registerteil mit einem alten Feuchtrand diagonal. Blatt für Blatt überprüft. Insgesamt durchaus gutes Exemplar. -- Bitte Portokosten außerhalb EU erfragen! / Please ask for postage costs outside EU! / S ' il vous plait demander des frais de port en dehors de l ' UE! // Bitte beachten Sie auch unsere Fotos! / Please also note our photos! / Veuillez noter nos photos -- Genießen Sie ein gutes Buch auf einer Sommerwiese oder im kühlen Schatten bei einem erfrischenden Getränk. FL7190.
Anbieter: Buch & Consult Ulrich Keip, Berlin, Deutschland
EUR 400,00
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In den WarenkorbLeipzig, Gleditsch, 1723. Folio. 4 Bl., 298 S.; 4 Bl., 371 S.; 4 Bl., 356 S., 46 Bl. Index. Moderner Leder unter Verwendung des alten Lederbezugs (berieben). Elfte Ausgabe des strafrechtlichen Hauptwerks Benedikt Carpzovs (1595-1666), 1635 erstmals ediert. Darin wird die sächsische Judikatur verarbeitet und in Verbindung mit den reichsrechtlichen Grundlagen und auch der italienischen Kriminalistik zu einer neuen Einheit verschmolzen, die wir heute als den Beginn der deutschen Strafrechtswissenschaft charakterisieren. Die letzte Ausgabe erschien 1758, herausgegeben von Böhmer. Das Werk blieb das grundlegende deutsche Strafrechtsbuch für Praxis und Wissenschaft bis in das 19. Jahrhundert, bis zum Auftreten von Feuerbach. - Stintzing/Landsberg II, 68 ff. - Gebräunt, einige Lagen mit großem Tintenfleck in der oberen Außenecke. Titel mit hinterlegten Einrissen, gestrichenem Besitzvermerk u. verso gestempelt; Schlußblatt mit kl. Stempel.
Erscheinungsdatum: 1723
Anbieter: The Lawbook Exchange, Ltd., ABAA ILAB, Clark, NJ, USA
EUR 880,77
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In den WarenkorbLeipzig: Jo. Friderici Gleditschii B. Filium, 1723 (illustrator). Leipzig: Jo. Friderici Gleditschii B. Filium, 1723. Carpzov's Great Treatise on Saxon Criminal Law Carpzov, Benedikt [1595-1666]. Practicae Novae Imperialis Saxonicae Rerum Criminalum, In Tres Partes Divisa. Leipzig: Apud Jo. Friderici Gleditschii B. Filium, 1723. Three parts in one volume, each with title page. Main text in parallel columns. [x], 298; [viii], 371, [1]; [viii], 356, [92] pp. Folio (13-1/2" x 8-1/4"). Contemporary sheep, raised bands, gilt tooling (mostly rubbed away) and lettering piece to spine, blind tooling to board edges, edges of text block rouged. Moderate rubbing and light scuffing to boards, repair to head of spine, a few tiny wormholes near its foot, joints just starting at foot, corners bumped and lightly worn, armorial bookplate and small monogram bookplate ("V.") to front pastedown. Moderate toning and light foxing to interior, light browning in places. $1,000. * Later edition. Widely considered to be the founder of German legal science, Carpzov did much to systematize German law, and his work did much to secure a wide recognition of German law and custom. First published in 1635, his magisterial treatise on Saxon criminal law was the first systematic study of its kind. It discusses major crimes, including murder, counterfeiting, blasphemy, perjury and witchcraft, lesser crimes, such as robbery, and the criminal process, including procedure and torture. It had a profound influence on the development of criminal law in the Holy Roman Empire and went through numerous editions into the late eighteenth century. Stintzing/Landsberg, Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft II:69. Das Verzeichnis Deutscher Drucke des 18. Jahrhunderts 90926374.
Verlag: Apud Johannem Fridericum Gleditschium., Leipzig, 1739
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
EUR 650,00
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In den WarenkorbEditio novissima, a multis mendis, quibus priore Editiones scatevabt, vindicata. Leipzig, Apud Johannem Fridericum Gleditschium. 1739. Folio. (Prima:) Ttlbl., (6), 298 S.; (sec.) (8), 371 S.; (tertia) (8), 356, (92) S. Teitgenössischer Pergamentband , etwas ausgebssert mit grünem Buchschnitt. Das strafrechtliche Hauptwerk des großen deutschen Juristen Benedikt Carpzov (1595 - 1666) ist die Practica Nova Criminalis, die im Jahre 1635 erstmals ediert worden ist. Darin wird die sächsische Judikatur verarbeitet und in Verbindung mit den reichsrechtlichen Grundlagen und auch der italienischen Kirminalistik zu einer neuen Einheit verschmolzen. Mit Carpzov wird gemeinhin der Beginn der deutschen Strafrechtswissenschaft festgesetzt.
Anbieter: Buch & Consult Ulrich Keip, Berlin, Deutschland
EUR 600,00
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In den WarenkorbLeipzig, J. F. Gleditsch, 1739. Folio. 5 Bl., 298 S.; 4 Bl., 371 S.; 4 Bl., 356 S., 46 Bl. Leder d. Zt. mit Rückenschild u. Rückenvergoldung (berieben, untere Ecken bestoßen). Strafrechtliches Hauptwerk Benedikt Carpzovs (1595-1666), 1635 erstmals gedruckt, 1758 ein letztes Mal. Darin wird die sächsische Judikatur verarbeitet und in Verbindung mit den reichsrechtlichen Grundlagen und der italienischen Kriminalistik zu einer neuen Einheit verschmolzen, die wir heute als den Beginn der deutschen Strafrechtswissenschaft ansehen. Die Practica erlangte beinahe gesetzesgleiche Autorität, dominierte das deutsche Strafrecht und behielt diese Stellung bis weit ins 18. Jahrhundert hinein. - Etwas gebräunt u. stellenw. fleckig. Titel seitlich knapp beschnitten.
Verlag: Apud Franciscum Varrentrapp, Frankfurt am Main, 1758
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
EUR 850,00
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In den WarenkorbEditio novissima. Frankfurt am Main, Apud Franciscum Varrentrapp, 1758. Groß-Folio. Ttlbl., (4), X, (6), 420 S.; Ttlbl., (7), 467 S.; Ttlbl., (7), 508, (86) S. Drei Teile in einem gut erhaltenen, zeitgenössischen Pergamentband. Letzte Auflage mit den berühmten Anmerkungen von Johann Samuel Friedrich BÖHMER! Benedikt Carpzov (1595-1666) wurde nach dem Rechtsstudium in Jena, Leipzig und Wittenberg bereits 1620 an den berühmten Leipziger Schöppenstuhl berufen, an dem er mit kleinen Unterbrechungen durch Tätigkeit an Obergerichten in Dresden, lebenslang wirkte. Erst 1644 nahm er einen Lehrstuhl an der Universität Leipzig an. Sein bedeutendstes Werk ist die Practica Nova, in der er in drei Teilen das gesamte Kriminalrechtssystem behandelt und eine eigenständige deutsche Kriminalrechtswissenschaft begründete. Pars I beinhaltet die Kapitalverbrechen: Mord und Totschlag, crimen laesae maiestatis, Geldfälschung, Blasphemie, Meineid und Hexerei (crimen sortilegiorum) Pars II: die übrigen Delikte insbesondere Diebstahl, Raub, delictum carnis etc. Pars III: Kriminalprozess einschließlich Inquisitionsprozess, Tortur, Vollzug der Strafen. Mit quaestio 48 im ersten Teil beginnt die Darstellung über das Verbrechen der Hexerei (De crimine Sortilegii). Gleich zu Beginn wird die Frage gestellt, ob beim Verbrechen der Hexerei zu Recht die Todesstrafe verhängt wird: num recte Magistratus in Sortilegos & Maleficos poena mortis animadvertat? Für die Schwere der Tat fehlt es nicht an religiöser Begründung, sogar Martin Luther wird zitiert. Schließlich sind die Hexen das Medium, das der Teufel nutzt, um beim Menschen Schaden und Sünde anzurichten: Diabolus absque consensu sagarum hominibus nocere nequit. Die Quaestio 50 wirft die Frage auf, welche Strafe angewendet werden muss, wenn die Hexen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen sind. Die Seiten 289ff. weisen eine Reihe von Urteilsauszügen (in deutscher Sprache) des Schöffengerichts zu Leipzig zu dieser Fragestellung vom August 1582 bis Januar 1622 auf. Das Verbrechen der Hexerei wird nochmals im dritten Teil aufgenommen, der dem Kriminalprozess gewidmet ist. In quaestio 122 wird nach der ausführlichen Abhandlung über die Vernehmung der Beschuldigten mit anschließender Tortur die Untersuchung auf die Frage gelenkt, welche Indizien anzeigen, dass ein Verbrechen der Hexerei vorliege. Sprache: lateinisch Letzte Auflage mit den berühmten Anmerkungen von Johann Samuel Friedrich BÖHMER!
Verlag: Im Verlag von Johann Friedrich Gleditsch, Leipzig, 1723
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
EUR 950,00
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In den WarenkorbEditio undecima, a multis mendis, quibus priores Editiones scatebant, vindicata. Leipzig, Im Verlag von Johann Friedrich Gleditsch, 1723. Folio. (I:) Titelblatt, (6), 298 S.; (II:) Ttlbl., (7), 371 S.; (III:) Ttlbl., (8), 356, (90) S. 3 Teile in einem zeitgenössischen Pergamentband, an en Kanten leicht besch. Letzte überarbeitete Auflage des 1635 erstmals erschienen epochalen Handbuches zum Kriminalrecht! Das Werk behandelt in drei Teilen das gesamte Kriminalrechtssystem. Pars I beinhaltet die Kapitalverbrechen: Mord und Totschlag, crimen laesae maiestatis, Geldfälschung, Blasphemie, Meineid und Hexerei (crimen sortilegiorum) Pars II: die übrigen Delikte insbesondere Diebstahl, Raub, delictum carnis etc. Pars III: Kriminalprozess einschließlich dem Inquisitionsprozess, Tortur, Vollzug der Strafen. Mit quaestio 48 in ersten Teil beginnt die Darstellung über das Verbrechen der Hexerei (De crimine Sortilegii). Gleich zu Beginn wird die Frage gestellt, ob beim Verbrechend er Hexerei zurecht die Todesstrafe verhängt wird: num recte Magistratus in Sortilegos & Maleficos poena mortis animadvertat? Für die Schwere der Tat fehlt es nicht an religiöser Begründung, sogra Martin Luther wird zitiert. SChließlich sind die Hexen das Medium, das der Teufel nutzt, um beim Menschen Schaden und Sünde anzurichten: Diabolus absque consensu sagarum hominibus nocere nequit. Die Quaestio 50 wirft die Frage auf, welche Strafe angewendet werden muss, wenn die Hexen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen sind. Die Seiten 289ff. weisen eine Reihe von Urteilsauszügen (in deutscher Sprache) des Schöffengerichts zu Leipzig zu dieser Fragestellung vom August 1582 bis Januar 1622. Das Verbrechen der Hexerei wird nochmals im dritten Teil aufgenommen, der dem Kriminalprozess gewidmet ist. In quaestio 122 wird nach der ausführlichen Abhandlung über die Vernehmung der Beschudliugten mit anschließender Tortur die UNtersuchung auf die Frage gelenkt, welche Indizien anzeigen, dass es ein Verbrechen der Hexerei vorliege.
Anbieter: Buch & Consult Ulrich Keip, Berlin, Deutschland
EUR 300,00
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In den WarenkorbLeipzig, Groschuff, 1703. 7 Bl., 446 S., 4 Bl.; 74 S. Mit gestochenem Titel. Pergament d. Zeit (fleckig u. bestoßen, vorderer Spiegl mit altem Papier überklebt, am hinteren Innendeckel Kantenbezug gelöst). Handbuch zu Carpzovs berühmtem Werk. - Gebräunt u. durchgehend etwas wasserrandig. Titel mit altem Besitzvermerk u. im Bund berieben.