Theile alex (7 Ergebnisse)

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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15 Punkte, Universität Leipzig, Veranstaltung: Neuere empirische- kriminologische Untersuchungen, 3 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: D…eutsch, Anmerkungen: Der Vortragstitel entspricht dem zu Grunde liegendem Text: Reuband, K.-H.: Geschlechterspezifische Unterschiede in der Kriminalitätsfurcht - eine Folge differenzieller 'Vulnerabilität', in neu Praxis 1999: Seite 147-157 , Abstract: Wenn man mich fragen würde, wer die meiste Angst vor Kriminalität hätte, so würde ich spontan an das weibliche Geschlecht denken. In erster Linie sicherlich wegen meiner Sozialisation, in der das Bild der Frau als körperlich schwächeres Geschlecht immer mit der größeren Angst vor Untaten in Verbindung gebracht wird. Des Weiteren aber auch durch einschlägige mediale Mittel, wie z.B. Kino- und Fernsehfilme, in denen Frauen als besonders gefährdete Individuen dargestellt werden. Mein folgender Text wird sich hauptsächlich mit der Untersuchung von K.-H. Reuband auseinandersetzen.

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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 13 Punkte, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den , Sprache: Deuts…ch, Abstract: Ermittlungsregeln und Beweisregeln finden sich in der jetzigen Fassung der FGG kaum. Anzuführen ist der 12 FGG, welcher den Amtsermittlungsgrundsatz und das Freibeweisverfahren für die Verfahren der FGG grundsätzlich festlegt. Ebenfalls enthält der 15 FGG Regeln zur Beweisaufnahme und zum Beweismaß bei der Glaubhaftmachung. Aus dieser Vorschrift wurden bisher durch Rechtsprechung und Literatur Ansätze entwickelt, wann eine förmliche Beweisaufnahme, abweichend von dem Grundsatz des 12 FGG, für bestimmte Verfahren der FGG stattzufinden hat. Im Einzelnen ist jedoch bedingt durch die Regelungslücken auch im Bereich der Beweisregeln vieles strittig und unklar. Eines der Anliegen des Entwurf ist es, auch im Bereich der Beweisregeln Klarheit zu schaffen Dafür wurden im allgemeinen Teil Regeln manifestiert, die vorschreiben, welcher Ermittlungsgrundsatz in der FamFG gelten soll und wann von einem Streng- oder Freibeweisverfahren Gebrauch gemacht werden soll.Im Folgenden wird auf die Grundsätze der Beweiserhebung, Beweisverwertung und Besonderheiten (Ausnahmen von den allgemeinen Regeln) eingegangen werden. Zunächst wird jedoch der Beweis nach der ZPO im Vordergrund stehen. Danach werden die allgemeinen Beweisregeln des Entwurfs näher beleuchtet. Als vierter Teil wird dann auf einige Besonderheiten, mit einem Exkurs zu Beweismittel der ZPO, eingegangen werden, um schließlich zu einer Schlussbemerkung zu gelangen.

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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen, Note: keine, Universität Leipzig (Soziologie), Veranstaltung: Theorie und Theoriegeschichte, 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkunge…n: Diese Arbeit befasst sich mit dem Begriff der Totalen Institution, insbesondere der von Goffmann und Foucault geschaffenen Merkmale. , Abstract: Goffman in Asyle und Foucault in Überwachen und Strafen greifen auf den Begriff der totalen Institution für psychiatrische Anstalten und Gefängnisse zurück. Die Verwendung des Begriffs der totalen Institution stieß in der Literatur auf Kritik. Esser formulierte beispielsweise folgendes: Totale Institutionen sind somit offensichtlich vor dem Hintergrund des üblichen Verständnisses von Institutionen keine Institutionen. Es sind spezielle Arten von Organisationen. Allerdings lässt diese Kritik an sich wiederum Fragen offen. So ist z.B. unklar, was Institutionen sind. Auch steht in Frage, was das übliche Verständnis von Institutionen ist und was im Hintergrund dieser üblichen Auffassung eine Institution ausmacht. Was ist eine Organisation Was ist eigentlich eine totale Institution Im Alltagsverständnis scheint kein Konsens darüber zu bestehen, was Institution oder was Organisation genau sind. Vielfach wird nicht zwischen beiden unterschieden. So ist die Universität im Verständnis vieler zum Einen Institution, aber zum Anderen auch gleichzeitig eine Organisation. Auch wird vielfach die Behörde sowohl als Institution aber auch als Organisation bezeichnet. Spannend hingegen ist das Verständnis von dem Begriff der totalen Institution . Es scheint, als existiere eine immanente Einigkeit darüber, wie so ein Gebilde auszusehen hat. So wird unter einer totalen Institution meistens das Gefängnis genannt, aber auch Einrichtungen wie das Militär und Krankenhäuser. Ausgehend von diesem Eindruck können die oben genannten Fragen also nicht mit den Alltagsverständnis beantwortet werden und bedürfen daher einer Untersuchung um festzustellen, ob Gefängnisse und Asyle totale Institutionen oder doch Organisationen sind und Esser mit seiner Kritik an den Autoren Recht behalten soll.

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Taschenbuch. Zustand: Neu. Die Beweiserhebung und -verwertung in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit | Alex Theile | Taschenbuch | 32 S. | Deutsch | 2007 | GRIN Verlag | EAN 9783638670814 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München,…info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.

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Taschenbuch. Zustand: Neu. Die begriffliche Fixierung von Institution, Organisation und totale Institution und deren begrifflicher Vergleich | Alex Theile | Taschenbuch | 28 S. | Deutsch | 2007 | GRIN Verlag | EAN 9783638670821 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin…[dot]com | Anbieter: preigu.

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Zustand: Sehr gut. Zustand: Sehr gut | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 13 Punkte, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den , Sprache: Deutsc…h, Abstract: Ermittlungsregeln und Beweisregeln finden sich in der jetzigen Fassung der FGG kaum. Anzuführen ist der § 12 FGG, welcher den Amtsermittlungsgrundsatz und das Freibeweisverfahren für die Verfahren der FGG grundsätzlich festlegt. Ebenfalls enthält der § 15 FGG Regeln zur Beweisaufnahme und zum Beweismaß bei der Glaubhaftmachung. Aus dieser Vorschrift wurden bisher durch Rechtsprechung und Literatur Ansätze entwickelt, wann eine förmliche Beweisaufnahme, abweichend von dem Grundsatz des § 12 FGG, für bestimmte Verfahren der FGG stattzufinden hat. Im Einzelnen ist jedoch bedingt durch die Regelungslücken auch im Bereich der Beweisregeln vieles strittig und unklar. Eines der Anliegen des Entwurf ist es, auch im Bereich der Beweisregeln Klarheit zu schaffen Dafür wurden im allgemeinen Teil Regeln manifestiert, die vorschreiben, welcher Ermittlungsgrundsatz in der FamFG gelten soll und wann von einem Streng- oder Freibeweisverfahren Gebrauch gemacht werden soll.Im Folgenden wird auf die Grundsätze der Beweiserhebung, Beweisverwertung und Besonderheiten (Ausnahmen von den allgemeinen Regeln) eingegangen werden. Zunächst wird jedoch der Beweis nach der ZPO im Vordergrund stehen. Danach werden die allgemeinen Beweisregeln des Entwurfs näher beleuchtet. Als vierter Teil wird dann auf einige Besonderheiten, mit einem Exkurs zu Beweismittel der ZPO, eingegangen werden, um schließlich zu einer Schlussbemerkung zu gelangen.