Schultz wilhelm i (4 Ergebnisse)

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4 Taschenbücher: Francois Marie Arouet De Voltaire + Gottfried Wilhelm Leipnitz + Malwida von Meysebug + Robert Owen
Girnus, Wilhelm + Lange, I.M. + Meyer - Hepner, Gertrud + Schültz, Bruno
Verlag: Volk und Wissen Verlags GmbH, Leipzig, Berlin, 1947-1948, 1947
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Weitere BilderZwei Schreiben an den Rentamtmann Metzler in Groß-Gerau zur Domänenbesteuerung
Großherzoglich Hessische Ober-Finanz-Kammer Section II, Wirklicher Rath Friedrich Wilhelm Schultz
Verlag: o.J. um 1821, Darmstadt, 1821
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In den WarenkorbZustand: Befriedigend. Schreiben 1: Das Schreiben betrifft die Besteuerung von Großherzoglich Hessischen Domänen, die im Großherzogtum eine eigene Gemarkung bildeten, hier insbesondere des Hofs Rheinfelden nahe Wallerstädten im Kreis Groß-Gerau. Offenbar ging der Antwort eine diesbezügliche Frage des Rentamtmannes Metzler in Gro…ß-Gerau an die Oberfinanzkammer voraus. Die Beantwortung erfolgte durch den Wirklichen Rath Schultz der II. Section der Kammer. In dem Brief heißt es sinngemäß, dass der Hof Rheinfelden ja lt. "Notizen" des Rentamtmannes nicht als eigene Gemarkung angesehen werden könne und somit bis zum Vorliegen "weiterer Notitzen" alles beim alten bliebe. Auf dem Brief ist das Datum durch Fraß nicht mehr zu erkennen; da die Oberfinanzkammer 1821 ins Leben gerufen wurde und der Rath Schultz dabei namentlich erwähnt wurde (Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt auf das Jahr 1821), andererseits der Großherzogl. Rentamtmann Metzler ebenfalls Erwähnung findet (Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt auf das Jahr 1822), und weiterhin die NOFK-Nummer mit 1721 niedrig ist, liegt es nahe, das Schreiben auf das Jahr 1821 oder 1822 zu datieren. Das Doppelblatt ist mehrfach auf Briefgröße gefaltet, Siegelreste auf S. 3 u. 4, Schreiben auf S. 1, Adresse auf S.4, S. 2 u. 3 sind leer. Büttenpapier mit Großherzoglichem Wappen als Wasserzeichen, etwas verschmutzt u. fleckig, Knicke und Informationsverlust durch Fraß am oberen rechten Eck vorn. Schreiben 2: Das Schreiben, ebenfalls von Rath Schultz an Rentamtmann Metzler, ist auf den 8. November 1826 datiert. Darin bemängelt die OFK die Verzögerung in der Bearbeitung der dem Rentamtmann gemachten Auflagen und gibt eine Frist zur Erledigung bis 15. Januar 1827, wobei Schultz anerkennt, daß ein Teil der Verzögerung durch die große Arbeitsbelastung in der Steuerbehörde zurückzuführen war. Die Art der Auflagen geht aus dem Schreiben nicht hervor. Das einfache Blatt ist mehrfach leicht gefaltet, verschmutzt, verknittert und fleckig; die Fristsetzung ist mit mit rotem Farbstift unterstrichen. Die Rückseite ist leer. Sprache: de 4 S. ca. 33,2 x 21 cm.