Verlag: Zentralverlag der NSDAP; Franz Eher, München, 1938
Anbieter: Antiquariat Friederichsen e. K., Hamburg, Deutschland
Verbandsmitglied: BOEV
324 Seiten, illustrierter roter Original-Leinwand, 8° ( 19 x 12,5 cm ). Der Einband ist gering fleckig, innen ein alter Besitzvermerk auf dem Vorsatzblatt *H.D. Deis*, das Titelblatt mit altem schwach leserlichem Stempel *Kriegsmarine, Abteilung Soldatenbücherei* hinterer Rückdeckel innen mit kleinem Rest eines alten Klebezettels, ansonsten von guter Erhaltung. - selten - ( Gewicht 450 Gramm ) ( Lagerort SR - Deisz ) ( Bitte beachten: Verkauf hier nur für wissenschaftliche Zwecke - dies gilt von Ihnen mit Ihrer Bestellung als ausdrücklich anerkannt )( Weitere Pics auf Anfrage - further images at request )( Das im Internet eingestellte Pic mit HK ist retuschiert ) Artikel 22138 /// 324 pages, illustrated original red cloth, 8° ( 19 x 12,5 cm ). The binding is slightly stained, inside an old ownership note on the flyleaf *H.D. Deis*, the title page with old faintly legible stamp *Kriegsmarine, Abteilung Soldatenbücherei* rear back cover inside with small remnant of an old sticky note, otherwise in good condition. - rare - ( weight 450 gram ) ( storage place SR - Deisz ) ( Please note: Sale here only for scientific purposes - this is expressly recognized by you with your order ) ( Further pics on request - further images at request ) ( The pic with HK posted on the internet is retouched ) Item 22138.
Sprache: Deutsch
Verlag: München: Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf., 1938
Anbieter: Antiquariat Im Baldreit, Baden-Baden, Deutschland
8°, rotes OLn. mit Rückentitel. VIII, 324 pp., Ein sehr schön erhaltenes Exemplar mit geringem Berieb am Einband Sprache: Deutsch.
Sprache: Deutsch
Verlag: München, Zentralverlag der NSDAP., Franz Eher Nachf.,, 1938
Anbieter: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Deutschland
Erstausgabe
Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband (Ganzleinen / Leinen / OLn / Ln 8vo im Format 13 x 19 cm) mit Rücken- und bebildertem Deckeltitel sowie Kopffarbschnitt, 324 Seiten, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Vorwort von Dr.Hans Frank (Reichsminister, Reichsleiter der NSDAP) - Auszug aus der Rede des Führers vor dem Reichstag am 30.Januar 1937 - Wortlaut der Gesetze und Verordnungen: Reichsbürgergesetz vom 5.September 1935, samt 2 Verordnungen dazu - Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.September 1935, samt Verordnung dazu - Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Erbgesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935, samt 1.Verordnung dazu - Das Recht der Rasse in Österreich - Erläuterungen zum Reichsbürgergesetz und zu den beiden Verordnungen dazu - Wortlaut des Gesetzes über Maßnahmen im ehemaligen oberschlesischen Abstimmungsgebiet vom 30.Juni 1937 - Erläuterungen zum Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 5.September 1935 und zur 1. Verordnung dazu - Wortlaut des Gesetzes über erbrechtliche Beschränkungen wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens vom 5.November 1937 - Wortlaut mit Entscheidungsnachweisen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.Juli 1933 und den 6 Verordnungen dazu - Erläuterungen zum Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18.Oktober 1935 sowie zur 1.Verordnung dazu - Das Recht der Rasse in den Runderlassen zur Sippenforschung (Gutachten über arische Abstammung / Inanspruchnahme der Reichsstelle für Sippenforschung bei Abstammungsprüfungen / Ahnenpass / Verwendung von Ahnenpässen zum Abstammungsnachweis / Bescheinigung zum Nachweis deutschblütiger Abstammung / Gebührenfreiheit bei der Ausstellung von Urkunden zum Nachweis der arischen Abstammung / Beschaffung von Urkunden zum Nachweise der arischen Abstammung aus dem Auslande / Abstammungsnachweis beim Nachsuchen von Ehestandsdarlehn - Erb- und rassenkundliche Untersuchungen / Gebührensätze für die Durchsicht der Standesregister / Gebühren für die Benutzung der Kirchenbücher und sonstiger kirchlicher Archivalien laut Vereinbarung der Reichsstelle für Sippenforschung mit den obersten Behörden beider Kirchen / Gebührenfreiheit des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands bei der Anforderung von Personenstandsurkunden usw. - Hinweis auf deutsche Gesetze, in denen Anforderungen an die Reinheit des Blutes gestellt sind (insgesamt 57 Gesetze, Verordnungen und Erlasse) - Stichwortverzeichnis. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Von der Bevölkerung Wiens waren am Tage des Anschlusses Österreichs an Deutschland allein mehr als 13 % Juden bzw. jüdische Mischlinge. Die frühere illegale Regierung Österreichs hat sich niemals zu den reichsdeutschen Rassegesetzen bekannt Die Einführung des Reichsrechts in Österreich erfolgt durch den Führer und Reichskanzler oder den von ihm hiezu ermächtigten Reichsminister. Zwei Tage nach diesem Gesetz halten durch den Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Vereidigung der Beamten des Landes Österreichs vom 15. März 1938 und durch den Ersten Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Einführung deutscher Reichsgesetz in Österreich vom 15.März 1938 erstmals rassenrechtliche Bestimmungen ihren Einzug im Lande Österreich" / "Der Nationalsozialismus geht von der Erkenntnis aus, daß die Lebenskraft einer Nation abhängig ist von der Reinheit des Blutes ihres Volkes. Die Geschichte lehrt mit erschütternder Deutlichkeit, daß jede Vermischung mit Trägern artfremden Blutes zur Dekadenz und schließlich zum Untergang führen . . ." Beiliegend Original-Zeitungsausschnitt (FAZ 5.9.50: "Ein Bischof für den Gnadentod" (der anglikanische Bischof von Birmingham) sowie Nachtrag "Das Recht der Rasse" vom 25. Juli 1938 (12 Seiten, neuzeitlicher neuzeitlicher Nachdruck) - Erstausgabe in guter Erhaltung (5 Seiten mit roten Buntstiftanstreichungen, sonst gut); Suchbegriffe s.Nr. 23205 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.
Sprache: Deutsch
Verlag: München, Zentralverlag der NSDAP., Franz Eher Nachf.,, 1938
Anbieter: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Deutschland
Erstausgabe
(noch zu Nr.19083) - Deutsches / Drittes Reich, Großdeutschland, Nürnberger Gesetze, Recht der Rasse in Österreich, Einzug rassenrechtlicher Bestimmungen im Lande Österreich gemäß Führererlass, maßgebliches Erläuterungswerk des deutschen Rassenrechts, deutsche Rassenpolitik im 20. Jahrhundert, Rassenschutz und Rassenpflege vor 1945, durchgreifendste Gesetzgebung in der frage durch das Deutschland Adolf Hitlers, Verbrechen an der eigenen Rasse, keine Heloten oder Schwächlinge sondern gesunde und starke Männer und Frauen deutscher Art braucht das deutsche Reich unter Führung Adolf Hitlers, nationalsozialistische Rassenlehre und Rassengesetzgebung, Schutz deutschen Blutes vor fremdrassiger Vermischung, Verhinderung der Weiterschleppung von Erbkrankheiten auf die Nachkommenschaft durch den Nationalsozialismus, praktische Anwendung der Rassenlehre, Reichsbürgerbrief, Reichsstelle für Sippenforschung, jüdische Religionsgemeinschaft, Systemrasse, rechtsstellungsmäßig eingeteilte Stufenleiter vom Juden zum Arier, Begriffsbestimmung "artfremdes Blut", Eheschließung von deutschblütigen Personen mit Juden, usw., Eheeignungs-Prüfungsbogen, fortpflanzungsunfähiger Ehegatte, außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes, amtliche Begriffsbestimmung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs, Zweck des Verbots: mischrassige Nachkommenschaft zu verhüten, Verfolgung wegen sog. Rassenschande / rassenschänderischem Verhaltens, außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen deutschblütigen Personen und Personen einer anderen artfremden Rasse als der jüdischen, Unzulässigkeit des Geschlechtsverkehrs eines Juden mit einer deutschblütigen Dirne, Entmannung, artfremd-jüdischer Mischling, Rassenmischehe, jüdische Farben Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.
Sprache: Deutsch
Verlag: München, Zentralverlag der NSDAP., Franz Eher Nachf.,, 1938
Anbieter: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Deutschland
Erstausgabe
(noch zu Nr.19083:) - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Der Nationalsozialismus geht von der Erkenntnis aus, daß die Lebenskraft einer Nation abhängig ist von der Reinheit des Blutes ihres Volkes. Die Geschichte lehrt mit erschütternder Deutlichkeit, daß jede Vermischung mit Trägern artfremden Blutes zur Dekadenz und schließlich zum Untergang führen . . ." - "Die Familie ist der heilige Hort deutscher Kraft, der Urquell alles Lebens. Sie rein und gesund zu erhalten und sie damit zu befähigen, ihrer Sendung für die Existenz und Größe unseres Volkes in Gegenwart und Zukunft gerecht zu werden, das ist höchste Verpflichtung und größte Sorge des nationalsozialistischen Staates. D a s d e u t s c h e R e i c h u n t e r F ü h r u n g A d o l f H i t l e r s b r a u c h t k e i n e H e l o t e n o d e r S c h w ä c h l i n g e , sondern gesunde und starke Männer und Frauen deutscher Art. Nur dann ist Deutschlands Größe und Zukunft gesichert. Die nationalsozialistische Rassenlehre und Rassengesetzgebung ist die Anwendung des uralten und ewig wahren ungeschriebenen Gesetzes der Natur, daß der Stärkere siegt und seine Art ewig lebt, daß aber der Schwächling untergehen und im Wege der Auslese erliegen muss. Es war daher die Aufgabe des nationalsozialistischen Gesetzgebers, durch den Erlass einer dieser einen naturgegebenen und geschichtlich erhärteten ewigen Wahrheit entsprechenden Gesetzgebung, das deutsche Blut vor fremdrassiger Vermischung zu schützen, festzulegen wer Deutscher, Mischling oder Jude ist, und die Erbgesundheit des deutschen Blutes durch Verhinderung erbkranker Ehen zu sichern, und damit durch gesetzlichen Zwang eine weitere Schädigung des Volkskörpers zu unterbinden . . . In diesem Kommentar sind, streng vom Standpunkt der nationalsozialistischen Bewegung aus, erläutert: 1. Reichsbürgergesetz, 2. Blutschutzgesetz, 3. Ehegesundheitsgesetz mit allen dazugehörigen Ausführungsbestimmungen, Durchführungsverordnungen und den Runderlassen der zuständigen Ministerien. Im fachlichen Zusammenhang sind abgedruckt alle einschlägigen Rassenschutz- und Rassenpflegegesetze" - Deutsches / Drittes Reich, Großdeutschland, Nürnberger Gesetze, Recht der Rasse in Österreich , Einzug rassenrechtlicher Bestimmungen im Lande Österreich gemäß Führererlass, maßgebliches Erläuterungswerk des deutschen Rassenrechts, deutsche Rassenpolitik im 20. Jahrhundert, Rassenschutz und Rassenpflege vor 1945, durchgreifendste Gesetzgebung in der Judenfrage durch das Deutschland Adolf Hitlers, Verbrechen an der eigenen Rasse, keine Heloten oder Schwächlinge sondern gesunde und starke Männer und Frauen deutscher Art braucht das deutsche Reich unter Führung Adolf Hitlers, nationalsozialistische Rassenlehre und Rassengesetzgebung, Schutz deutschen Blutes vor fremdrassiger Vermischung, Verhinderung der Weiterschleppung von Erbkrankheiten auf die Nachkommenschaft durch den Nationalsozialismus, praktische Anwendung der Rassenlehre, Reichsbürgerbrief, Reichsstelle für Sippenforschung, jüdische Religionsgemeinschaft, Systemrasse, Stufenleiter vom n zum Arier, , Begriffsbestimmung "artfremdes Blut", Eheschließung von deutschblütigen Personen mit n, n usw., Eheeignungs-Prüfungsbogen, fortpflanzungsunfähiger Ehegatte, außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes, amtliche Begriffsbestimmung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs, Zweck des Verbots: mischrassige Nachkommenschaft zu verhüten, Verfolgung wegen Rassenschande / rassenschänderischen Verhaltens, außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen deutschblütigen Personen und Personen einer anderen artfremden Rasse als der jüdischen, Unzulässigkeit des Geschlechtsverkehrs eines Juden mit einer deutschblütigen Dirne, Entmannung, artfremd-jüdischer Mischling, Rassenmischehe, jüdische Farben Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.
Sprache: Deutsch
Verlag: München, Zentralverlag der NSDAP., Franz Eher Nachf.,, 1938
Anbieter: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Deutschland
Erstausgabe
Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: rotes Ganzleinen / Leinen / OLn / Ln kl.8vo im Format 13 x 19 cm mit Rücken- und Deckeltitel, Deckelvignette und Kopffarbschnitt, 324 Seiten, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Vorwort von Dr.Hans Frank (Reichsminister, Reichsleiter der NSDAP) - Auszug aus der Rede des Führers vor dem Reichstag am 30.Januar 1937 - Wortlaut der Gesetze und Verordnungen: Reichsbürgergesetz vom 5.September 1935, samt 2 Verordnungen dazu - Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.September 1935, samt Verordnung dazu - Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Erbgesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935, samt 1.Verordnung dazu - Das Recht der Rasse in Österreich - Erläuterungen zum Reichsbürgergesetz und zu den beiden Verordnungen dazu - Wortlaut des Gesetzes über Maßnahmen im ehemaligen oberschlesischen Abstimmungsgebiet vom 30.Juni 1937 - Erläuterungen zum Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 5.September 1935 und zur 1. Verordnung dazu - Wortlaut des Gesetzes über erbrechtliche Beschränkungen wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens vom 5.November 1937 - Wortlaut mit Entscheidungsnachweisen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.Juli 1933 und den 6 Verordnungen dazu - Erläuterungen zum Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18.Oktober 1935 sowie zur 1.Verordnung dazu - Das Recht der Rasse in den Runderlassen zur Sippenforschung (Gutachten über arische Abstammung / Inanspruchnahme der Reichsstelle für Sippenforschung bei Abstammungsprüfungen / Ahnenpass / Verwendung von Ahnenpässen zum Abstammungsnachweis / Bescheinigung zum Nachweis deutschblütiger Abstammung / Gebührenfreiheit bei der Ausstellung von Urkunden zum Nachweis der arischen Abstammung / Beschaffung von Urkunden zum Nachweise der arischen Abstammung aus dem Auslande / Abstammungsnachweis beim Nachsuchen von Ehestandsdarlehn - Erb- und rassenkundliche Untersuchungen / Gebührensätze für die Durchsicht der Standesregister / Gebühren für die Benutzung der Kirchenbücher und sonstiger kirchlicher Archivalien laut Vereinbarung der Reichsstelle für Sippenforschung mit den obersten Behörden beider Kirchen / Gebührenfreiheit des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands bei der Anforderung von Personenstandsurkunden usw. - Hinweis auf deutsche Gesetze, in denen Anforderungen an die Reinheit des Blutes gestellt sind (insgesamt 57 Gesetze, Verordnungen und Erlasse) - Stichwortverzeichnis. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Von der Bevölkerung Wiens waren am Tage des Anschlusses Österreichs an Deutschland allein mehr als 13 % Juden bzw. jüdische Mischlinge. Die frühere illegale Regierung Österreichs hat sich niemals zu den reichsdeutschen Rassegesetzen bekannt Die Einführung des Reichsrechts in Österreich erfolgt durch den Führer und Reichskanzler oder den von ihm hiezu ermächtigten Reichsminister. Zwei Tage nach diesem Gesetz halten durch den Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Vereidigung der Beamten des Landes Österreichs vom 15. März 1938 und durch den Ersten Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Einführung deutscher Reichsgesetz in Österreich vom 15.März 1938 erstmals rassenrechtliche Bestimmungen ihren Einzug im Lande Österreich" / "Der Nationalsozialismus geht von der Erkenntnis aus, daß die Lebenskraft einer Nation abhängig ist von der Reinheit des Blutes ihres Volkes. Die Geschichte lehrt mit erschütternder Deutlichkeit, daß jede Vermischung mit Trägern artfremden Blutes zur Dekadenz und schließlich zum Untergang führt . . ." - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung, einschließlich der kleinen 12-seitigen Broschur "Nachtrag. Das Recht der Rasse"; weitere Beschreibung s.Nr. 21925 und 23205 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.