Jan michael witter (1 Ergebnisse)

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Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Studien zum Và lker- und Europarecht, Band 53 186 pages. Die Untersuchung befasst sich mit der Gewährleistung einer Streikrechtsgarantie in der Europäischen Union. Seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts gewährleistet die Europäische Sozialcharta ausdrücklich das Streikrecht. Die Europäische Menschenrechtskonvention, als multilateraler và lkerrechtlicher Vertrag geschlossen, um insbesondere das Verhältnis von Individuen zu den Vertragsstaaten zu normieren, vermeidet eine ausdrückliche Gewährleistung des Streikrechts. Ferner wird, sobald der im Jahre 2007 ausgehandelte Vertrag von Lissabon zur Reform der Europäischen Union in Kraft getreten sein wird, das Unionsrecht seinerseits im Rahmen der Charta der Grundrechte der Union eine ausdrückliche Streikrechtsgarantie enthalten. Damit drängt sich die Frage auf, wie denn insgesamt der - gegenwärtige und künftige - Beitrag des Europarechts zur Gewährleistung des Streikrechts ausgestaltet und zu bewerten ist. Dieser Frage wird in der Untersuchung nachgegangen. Auch wenn die Europäische Menschenrechtskonvention eine ausdrückliche Gewährleistung des Streikrechts vermeidet, so trägt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dazu bei, die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention in einem anderen Licht zu sehen. Die Reichweite und die Grenzen der Streikrechtsgarantie innerhalb der Europäischen Sozialcharta werden detailliert beleuchtet. Daneben wird zur seit Bestehen der Europäischen Sozialcharta kontrovers geführten Diskussion über die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta innerhalb des Rechts der Bundesrepublik Deutschland ein Beitrag geleistet. Bei der Analyse der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshofs ist festzustellen, dass die Geltendmachung einer Streikrechtsgarantie durch eine Partei eher selten ist. Dennoch lässt sich aus der Rechtsprechung und dem Primärrecht eine Aussage zur Grundrechtsqualität des Streikrechts entnehmen.…