Der Traktat "Nazir" des Talmud Yerushalmi widmet sich der Deutung und Erklärung der Vorschriften über einen "Geweihten" ("Nazir", "Nasiräer"), welche sich in Num 6,1-21 finden. Diese Vorschriften beinhalten die Abstinenz von Trauben sowie allem, was aus diesen hergestellt wird (insbesondere Wein), den Verzicht auf das Haarscheren und das Verbot der Verunreinigung an Toten. Ein "Naziräat" wird von einer Person meist für eine begrenzte Zeitperiode (mind. dreißig Tage) in Form eines Gelübdes auf sich genommen und endet mit dem Darbringen von "Ausweihungsopfern" im Tempel sowie dem Scheren der Haare. Neben der Erörterung der eigentlichen Verbote, die ein Nazir zu befolgen hat, beinhaltet der Traktat Vorschriften über die Sprachformeln, die zur Aufnahme des Naziräats geeignet sind, über das Verfahren im Falle einer eingetretenen "Verunreinigung", sowie die Gesetze, die beim Darbringen der abschließenden Opfer zu beachten sind. Obwohl die rabbinische Tradition das Aufnehmen des Naziräats nicht begrüßt, war dies eine in der Antike verbreitete Form der Askese.
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Geboren 1943; 1968 Promotion; 1973 Habilitation; 1983-2008 Professor für Judaistik an der Freien Universität Berlin; 1998-2013 Ronald O. Perelman Professor of Jewish Studies und Professor of Religion an der Princeton University; 2014-2019 Direktor des Jüdischen Museums Berlin.
Geboren 1956; Studium der Theologie in Göttingen und der Judaistik in Jerusalem; 1985-94 wiss. Mitarbeiter, 1994-97 wiss. Assistent am Institut für Judaistik in Berlin; 1988 Promotion; 1996 Habilitation; seit 1997 Professor für Neues Testament und antikes Judentum in Göttingen; Leiter des Instituts für Judaistik in Göttingen.
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Gr.-8°, Ln. m. SU. XXXI, 254 S. Neuwertiges Ex. / Fine Copy // Der Traktat »Nazir« des Talmud Yerushalmi widmet sich der Deutung und Erklärung der Vorschriften über einen »Geweihten« (»Nazir«, »Nasiräer«), welche sich in Num 6,121 finden. Diese Vorschriften beinhalten die Abstinenz von Trauben sowie allem, was aus diesen hergestellt wird (insbesondere Wein), den Verzicht auf das Haarscheren und das Verbot der Verunreinigung an Toten. Ein »Naziräat« wird von einer Person meist für eine begrenzte Zeitperiode (mind. dreißig Tage) in Form eines Gelübdes auf sich genommen und endet mit dem Darbringen von »Ausweihungsopfern« im Tempel sowie dem Scheren der Haare. Neben der Erörterung der eigentlichen Verbote, die ein Nazir zu befolgen hat, beinhaltet der Traktat Vorschriften über die Sprachformeln, die zur Aufnahme des Naziräats geeignet sind, über das Verfahren im Falle einer eingetretenen »Verunreinigung«, sowie die Gesetze, die beim Darbringen der abschließenden Opfer zu beachten sind. Obwohl die rabbinische Tradition das Aufnehmen des Naziräats nicht begrüßt, war dies eine in der Antike verbreitete Form der Askese. ISBN: 9783161529368 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 564. Artikel-Nr. 21104
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hardcover. Zustand: New. 1st. Artikel-Nr. 770541
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