Beschreibung
Albumblatt/fragment von Joachim Steinhöfel mit blauem Kuli signiert mit eigenhändigem Zusatz "Für Botho" /// Autogramm Autograph signiert signed signee /// Joachim Nikolaus Steinhöfel (* 26. Juli 1962 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtsanwalt, der durch prominente Verfahren sowie als Publizist, Werbefigur und Moderator bekannt wurde. Der Sohn eines VW-Managers und der SPD-Politikerin Elke Steinhöfel wuchs in Bremen auf.[1] Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität Hamburg. Anwaltliche Tätigkeit Seit 1989 betreibt Steinhöfel eine eigene Kanzlei in Hamburg mit Ausrichtung auf Wettbewerbs- und Medienrecht. Zu seinen Mandanten zählen unter anderem Hamed Abdel-Samad,[2] Jörg Baberowski, Henryk M. Broder, Birgit Kelle, Ahmad Mansour, Matthias Matussek, Akif Pirinçci, Amed Sherwan,[3] Ali Utlu[4] und Benjamin Weinthal.[5] Mehr als zweihundert Verfahren hat er bis vor den Bundesgerichtshof geführt.[6] Im Jahr 1995 eröffnete er dem Unternehmen TopWare mittels der zu diesem Zeitpunkt noch ungebräuchlichen Torpedoklage die Möglichkeit, seine Telefonbuch-CD trotz absehbarem Verbot vier Wochen lang zu vertreiben.[1][7] Steinhöfel diente als Testimonial auf den Covern der Topware-CDs.[8] 1998 löste er Debatten über das Domainrecht aus, als er für den D-Info-Verlag, der zu Topware gehörte, eine Reihe von Domains mit dem Bestandteil D- zum Schutz der Ausschließlichkeit der Markenschreibweise verklagte und unter anderem gegen das Deutschlandradio ein Gerichtsurteil erwirkte, damit es die Adresse d-radio.de aufgibt. Ein Urteil, das durch eine Klage Steinhöfels im Bereich der Linkhaftung erstritten wurde, löste ebenfalls Diskussionen aus.[9] Der Tenor des damaligen Urteils wurde in einer späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt.[10] Im Juni 2020 vertrat Steinhöfel den Bundesvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Berliner Landgericht gegen Andreas Kalbitz, der gegen die Annullierung seiner Parteimitgliedschaft geklagt hatte.[11] Media Markt Als Anwalt war er von 1991 bis 2007 für die von der Media-Saturn-Holding betriebenen Elektrofachmärkte Media Markt und Saturn tätig (zum Ende siehe Kontroversen). Zudem trat er ab 1998 in fünf Werbekampagnen des Unternehmens auf, da man jemanden gesucht habe, der kämpferisch, originell, glaubwürdig" sei und seltene Authentizität" ausstrahle.[1] Mit der Kampagne Gut, daß wir verglichen haben" gewann Steinhöfel 1999 den Werbepreis EFFIE in Silber. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung urteilte 2006 über die rüpelnde Werbefigur", Steinhöfel gebe mit Vorliebe den Großkotz" und inszeniere sich in Illustrierten als Pitbull in Robe" wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr".[12] Facebook und soziale Medien Seit 2016 betreibt Steinhöfel eine Website, auf der Löschungen des sozialen Netzwerks Facebook dokumentiert werden,[13][14] was auch international Beachtung fand.[15] 2017 vertrat Steinhöfel den Fotografen und Blogger Markus Hibbeler in einem Rechtsstreit mit Facebook, das einen islamkritischen Beitrag Hibbelers gelöscht und den Autor sieben Tage lang gesperrt hatte. Nach einer Abmahnung Steinhöfels stellte Facebook den Text wieder her und entschuldigte sich. Von diesem Rechtsstreit hatte Steinhöfel sich eine rechtspolitische Wirkung auf das zu dieser Zeit debattierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz erhofft, um eine Handhabe gegen Sperrungen oder Löschungen bei legitimen Äußerungen" zu schaffen. Deren Fehlen im Gesetzentwurf bezeichnete Steinhöfel als schweren Mangel.[16] Im November 2017 erreichte Steinhöfel, dass das gesperrte Twitter-Benutzerkonto des islamkritischen Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad umgehend wieder entsperrt wurde.[17] Steinhöfel erstritt im Frühjahr 2018 das erste Gerichtsurteil in Deutschland, das die Löschung eines Nutzerbeitrags auf Facebook untersagte.[18][19] Mit seinen Anträgen hofft er auch, dass die Rechtsprechung ein Korrektiv zum umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird, das anstelle konkreter Delikte aus dem St. Bestandsnummer des Verkäufers 267404
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