Wie man in der Schweiz Recht spricht.
Fritzsche, Hans
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In den Warenkorb legenBrosch. 8°, 101 S. Einband etw. gebrauchsspurig u. min. berieben, innen tadellos. EA. (= Scientia-Schriften; Geist und Gesetz der Völker und Länder, Heft 2). Auf vorderem Innendeckel eine anlässlich seines 70. Geburtstags gedruckte Dankeskarte des Verfassers montiert. - Hans Fritzsche (geb. 1882, Glarus, gest. 1972, Zollikon): «Rechtsstudium in München, Zürich und Leipzig, 1905 Doktorat in Zürich. F. begann seine jurist. Laufbahn 1906 als Auditor am Bezirksgericht Zürich. 1908-20 war er Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Horgen. Gleichzeitig betrieb er Forschungen in Bern, Montpellier und Florenz. 1919 wurde er PD an der Univ. Zürich. Der Zürcher Regierungsrat ernannte ihn 1924 zum o. Prof. und übertrug ihm den Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, internat. Privatrecht, Betreibungs- und Konkursrecht sowie für die Einführung in die Rechtswissenschaft. 1928-30 Dekan. F. behielt sein ganzes Leben ein Standbein in der jurist. Praxis: 1920-33 war er Ersatzrichter am Obergericht des Kt. Zürich und ab 1934 ordentl. Mitglied des Kassationsgerichts (1935-59 Präs.). Seine Vorlesungen, die wissenschaftl. Anspruch mit pädagog. Gespür vereinten, prägten ganze Juristengenerationen. F. betreute über 200 Dissertationen und unterrichtete auch an der Volkshochschule. Als Freund von Eugen Huber war er überzeugt, dass die Rechtswissenschaft sich nur im Zusammenhang mit der Rechtsgeschichte und der vergleichenden Rechtswissenschaft erklären lasse» (HLS).
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