Beschreibung
Gr.-8° (23.3 x 17 x 2 cm). 46 Faltblätter zu 38 Formularen ('Tabellen', teilw. mehrfach gefaltet u. doppels. bedruckt), darin 7 pag. SS. 'Dekomptebüchlein / Livret de décompte'. OKart. (hellblau; etwas bestossen und stockfleckig, gelöschter zeitgenöss. Besitzervermerk). Seiten unterschiedlich etwas stockfleckig u. gebräunt. Alters- und Lagerungs-, weniger eigentliche Gebrauchsspuren. Gesamthaft weitgehend sauberes, recht gutes Exemplar - - Texte grösstenteils in Deutsch und Französisch - 1831 war eine erste Ausgabe des Titels erschienen (55 SS., Zürich, Orell Füssli; vgl. Worldcat f. KB Graubünden) - Digitalis. in e-rara ist der ohne Impressum und offenbar separat gelieferte Textband (Kl.-8°: 16 cm, 88 SS.), enthaltend die Anleitung etc. über das Rechnungswesen, mit den entspr. Anweisungen u. Vorschriften für den Hauptmann, bzw. den Quartiermeister (pp. 4-33), sowie systematischen Erläuterungen zu den vorliegenden Formularen (pp. 37-83, u. deren Verzeichnis pp. 86-88) - "Der eidgenössische Kriegsrath hat unterm 31. März 1847 der vorstehenden, in Folge der Revision des Reglements für die eidgenössische Kriegsverwaltung umgeänderten Anleitung und Instruktion über das Rechnungswesen und die dießfälligen Verrichtungen der Hauptleute und Quartiermeister bei den eidgenössischen Truppen, seine Genehmigung ertheilt und verordnet die genaue Beachtung derselben durch die Betreffenden. Bern, den 17. Dezember 1847 : Der eidgenössische Kriegsrath. Im Namen und aus Auftrag desselben: Der eidgenössische Kriegssekretär, Adrian von Arx" (Textbd. p. 83) - INHALT : Sammlung administrativer Musterformulare der eidgenössischen d.h. Tagsatzungs-Armee im Jahr des Sonderbundskrieges (Nov. 1847), noch vor der Gründung des Bundesstaates und Annahme der Bundesverfassung (Juli/August 1848), umfassend alle organisatorischen Bereiche, wie z.B. Musterungsetat (Formular A), Situations- u. Dislokationsrapporte nach Dauer, Rangebene und Einheiten (Form. B ff.), Besoldungskontrolle (Form. E), Dienstpferdekontrolle (F), Verpflegungsliste (G), Übersicht der Stärke der Portionen, der Rationen und der Besoldung des Korps (H), Dekomptebüchlein (I), Div. sog. Eingaben betr. Pferde (K-M), Eingaben betr. Waffenreparaturen (M, N), Unterhalt der Geschütze und Kriegsfuhrwerke (O), Marschrouten für reisende Militärs (P, Q), Gutscheine u. Vergütungen (R, S), Spitaleintritt u. Totenschein (T, U), Generalrechnung (V), Kompanie- u. Quartiermeisterbuch (W, X) -- Allgemein galt bis 1850 weitgehend das Militärreglement von 1817. "Das schweizerische Wehrwesen hat während der mehr als dreissigjährigen Dauer des beschriebenen eidgenössischen Gesetzes keine grossen Änderungen erfahren. Eine ernste Probe hat es erst gegen den Schluss, leider im Bürgerkriege [Nov. 1847], zu bestehen gehabt und es hat sie im Vergleich zu den aufgewandten spärlichen Ausbildungsmitteln im Ganzen nicht schlecht bestanden." (Feiss/Isler, Wehrwesen Bd. 1, 4. Aufl., Zürich 1914, p. 22 f., allgemein zu dieser Periode pp. 11-23) - Während die Entwicklung in den Bereichen Führung, Ausbildung, Mannschaftsbestände, Bewaffnung und Ausrüstung etc. der Schweizer Armee im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen einigermassen gut dokumentiert ist, finden sich kaum Anhaltspunkte zur administrativen und operativen Umsetzung auf Ebene der Truppeneinheiten (vgl. Repert. d. Abschiede d. eidg. Tagsatzungen 1814-1848, Bd. 2, Bern 1876, §§ 127-135, bes. § 130, Eidg. Militärverwaltung, Rechnungswesen u. Finanzielles). - Eine eingehendere Beschäftigung mit den vorliegenden Formularen bietet jedoch Einblicke in die Feinstruktur der militärischen Organisation, ermöglicht spezifische Erkenntnisse über Zusammenhänge und Grössenordnungen in den Funktionsabläufen, und erlaubt ansatzweise auch empirische Aufwand- und Kostenberechnungen, wie z.B. Formular K 1 erhellt: Verwaltungsreglement §§ 123 u. 124 : 'Unterhalt der Reitpferde-Ausrüstung / entretien de l'equipement des chevaux de selle', wo die "Vergütung für den Unterhalt der Ausrüstung.
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