Beschreibung
Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (graues Ganzleinen / GLn / Ln / OLn im Format gr.8vo 16 x 21 cm) mit Rücken- und Deckeltitel. 344 Seiten mit Vorwort von Ministerialdirektor und Leiter der Beamtenabteilung im Reichsministerium des Innern Dr. Schütze sowie ausführlichem Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Sachregister. Mitgewirkt haben bei der Herausgabe Max Eggerdinger (Reichshauptstellenleiter, Leiter der Hauptabteilung "Beamtenpolitik und Beamtenrecht" im Hauptamt für Beamte der Reichsleitung der NSDAP), Alwin Ulrich (Regierungsrat im Reichsministerium des Innern, Sachbearbeiter im Hauptamt für Beamte der Reichsleitung der NSDAP) sowie Alfred Kühne (Reichsstellenleiter, Leiter der Abteilung "Laufbahnen und Besoldung" im Hauptamt für Beamte der Reichsleitung der NSDAP). - Aus dem Vorwort: "Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 hat dem deutschen Volk den Einheitsstaat gebracht, der durch die Befreiungstaten des Führers im Jahre 1938 seine Vollendung in der Wiedervereinigung mit der Ostmark und dem Sudentenland gefunden hat… Es war Aufgabe der dem Neuaufbaugesetz folgenden Jahre und bleibt weiter Aufgabe der Zukunft, diese Reichseinheit zu gestalten und in die Form zu bringen, die dem Wesen des deutschen Volkes entspricht. Ein wesentliches Mittel zur Gestaltung der Reichseinheit ist die Bildung eines einheitlichen Beamtenkörpers. Das Deutsche Beamtengesetz vom 26.Januar 1937 hat erstmalig in Deutschland auf dem Gebiete des Beamtenrechts der bisherigen territorialen und organisatorischen Zersplitterung ein Ende bereitet und für alle Beamten, mögen sie unmittelbar im Dienste des Reiches oder in dem der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen, ein Einheitsrecht geschaffen. Es bedeutet einen weiteren hochbedeutsamen Schritt auf dem Wege zur Schaffung eines einheitlichen Beamtenkörpers, wenn jetzt unter dem 28. Februar 1939 zur einheitlichen Regelung der Laufbahnen aller deutschen Beamten die Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten ergangen ist … Aus dem Inhalt der Verordnung mag hier nur auf einige besonders bedeutungsvolle Vorschriften hingewiesen werden: Nach dem Vorspruch des DBG. soll ein im deutschen Volk wurzelndes, von nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungenes Berufbeamtentum, das dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, in Treue verbunden ist, einen Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates bilden. In der Erkenntnis, daß dieser Gedanke nur verwirklicht werden kann, wenn der künftige Beamte innerlich auf das engste mit der Partei, die den nationalsozialistischen Staat trägt, verknüpft ist, stellt die Verordnung das Gebot auf, daß der Bewerber um eine Beamtenstelle Mitglied der Partei oder einer ihrer Gliederungen sein muß. Ein Beamter, der von nationalsozialistischem Geiste vollkommen durchdrungen ist, wird ein treuer Diener des deutschen Volkes sein; er vermag in der Volksgemeinschaft aufzugehen, sich als Kamerad zu fühlen und stets Berater und Helfer seiner Volksgenossen zu sein. . . Die Verordnung beseitigt das überspitzte und ungesunde Berechtigungswesen . . . - Deutsches / Drittes / Großdeutsches Reich, Großdeutschland und sein nationalsozialistischer Beamtenkörper, Antisemitismus, Rassengesetzgebung deutsches Berufsbeamtentum, NS.-Beamtenrecht, nationalsozialistisches Gedankengut der Beamten, Reichs- und Länderbeamte, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Abstammung, Begriff des Mischlings, Eheschließung mit nichtjüdischen und jüdischen Mischlingen, politische Beamte, Reichsbankbeamte, Reichsbürgerrecht, Ruhegehalt, Ruhestandsbeamte, Titelführung, Beamten-Treueid, unmittelbare Reichsbeamte, , . - Erstausgabe in guter Erhaltung (Einband minimal fleckig, einige Anstreichungen im Text, Papier leicht gebräunt, sonst gut); weitere Beschreibung s.Nr. 21368 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2. Bestandsnummer des Verkäufers 10601
Verkäufer kontaktieren
Diesen Artikel melden