Beschreibung
Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband: Broschur /Steifumschlag / Kartoneinband 15 x 21 cm mit Rücken- und Deckeltitel, 197 Seiten. = Band 5 der Reihe "Schriften zum Jugendstrafrecht". - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Der Urteilsstil sowohl bei der mündlichen Verkündung wie bei dem schriftlichen Bescheid muss allgemeinverständlich sein. Der HJ.-Richter soll auch durch die Sprache erzieherisch wirken, durch vorbildlich klares und einfaches Deutsch, das jeder Junge versteht. Überflüssige Fremdwörter und Schachtelsätze sind zu vermeiden. Die Begründung soll jeden vernünftigen Volksgenossen überzeugen. Angewandte Bestimmungen sollen angeführt werden. Allgemein wegwerfende Urteile wie "minderwertig", "charakterlos", "verlogen", "ehrlos" sind zu unterlassen. Ein Junge mag getan haben, was es auch sei, derartige pauschale Verdammungsurteile verwindet er nicht. Die Begründung soll nicht zu langatmig sein; der Jugendliche darf sich nicht als Romanheld vorkommen. Sie darf auch wieder nicht zu dürftig in ihrer Kürze sein, sodaß der Jugendliche das Gefühl hat, "der hat es sich aber verdammt leicht mit mir gemacht". Die Begründung soll eindringlich sein und in der erzieherischen Ansprache ausklingen, in dem Appell an das Gute im Jungen, an Treue und Ehre, Tapferkeit und Kameradschaft" / "Weiter abzulehnen ist der Gedanke einer Geldstrafe für hauptamtliche HJ.-Führer. Die weite Verbreitung der Geldstrafe ist dem materialistischen Denken einer vergangenen Zeit entsprungen, für die das Geld das Maß aller Dinge war. Die Geldstrafe appelliert nicht in dem Maß an die Ehre, wie man es bei echten Strafen fordern muss. Sie erweckt zugleich die Auffassung, daß Pflichtverletzungen durch Zahlung einer Summe Geldes abgegolten werden können und daß der Besitz von Geld die Möglichkeit und das Recht gibt, sich über die Ordnung der Gemeinschaft hinwegzusetzen. Daher ist es kein Zufall, daß die Partei, die SA, SS und andere Gliederungen keine Geldstrafe kennen, sondern sich auf eine Ehrenstrafe beschränken" - Deutsches / Drittes / Großdeutsches Reich, NSDAP, Nationalsozialismus, Hitlerjugend HJ im 2.Weltkrieg, deutsche Jugendorganisation, Sanktionen gegen Jugendliche, HJ-Richter, Gnadengesuch an den Reichsjugendführer, Jugenddienstpflicht, HJ.-Gerichtsbarkeit, Jugendführer mit homosexueller Neigung, Jugendarrest, Ehrenschutzverfahren, Parteigerichtsverfahren, disziplinarische Bestimmungen für Lager und Heime, Lagerordnung der Erweiterten Kinderlandverschickung, Aufrechterhaltung von Zucht und Ordnung in KLV.-Lagern, Disziplinarbestimmungen für die Wehrertüchtigungslager der Hitler-Jugend, Landdienst und Jugendwohnheime der HJ, Jugendschutzlager, Behandlung von Kriegsgerichtsurteilen, Arbeitsdisziplin der Jugend, Erziehungs- und Straflager der Hitler-Jugend, Jugendstrafrecht vor 1945, NS.-Staatsjugend, Aberkennung der Dienststellung, Beförderungssperre, Jugenddienstarrest, Ausschluss aus der HJ, Führerprinzip im HJ.-Gericht, Besetzung der HJ-Gerichte, Fähigkeit zum Richteramt, Verhältnis zum Parteigerichtsverfahren, Ehrenschutzverfahren, Gnadengesuch, Dienststrafordnung der Hitler-Jugend für die Dauer des Krieges (Neufassung), Jugenddienstarrest, Richtlinien für die Parteigerichte, disziplinarische Bestimmungen für Lager und Heime, Reichsjugendgerichtsgesetz, Hitler-Jugend und Jugendrechtspflege, Zusammenarbeit zwischen Hitlerjugend und Justiz, die Jugend des Führers, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Später Kriegsdruck / Erstausgabe in guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 7882
Verkäufer kontaktieren
Diesen Artikel melden