Beschreibung
Turin, Imprimerie Royale, 1837. Oktav. Titelblatt mit Wappensignet, (3), 691 S. Zeitgenössischer Halbledereinban mit Buntpapierüberzug. ERSTE AUSGABE des Codice Civile Albertino! Im Piemont wurde nach dem Zusammenbruch der Napoleonischen Herrschaft eine Restauration durchgesetzt, die selbst in Italien ohene Beispiel war. Die Wiedereinsetzung der Rechts- und Sozialordnung des Ancien Régime wurde besonders radikal durchgeführt. Das Haus Savoyen wurde in Turin wieden installiert und die Eigenständigkeit wirde ausgerufen, nachdem es unter Napoléon Teil des französischen Territoriums gewesen ist. Doch die Restauration der alten Rechtsordnung war nicht lange aufrechtzuerhalten. Schon 1815 wurde der erste Präsident des Senats von Piemont beauftragt, die Gesetzgebungsarbeiten vorzubereiten. Zunächst wurde an eine Reform des Prozeßrechtes und der Gerichtsorganisation gedacht. Erst als Carlo Alberto von Savoia-Carignano im Piemont Herzog wurde, kam die Idee auch einer Zivilrechtskodifikation neuen Schwung. Im Jahre 1831 wurden erste Vorarbeiten in Gang gesetzt. Eine Kommission unter Leitung des Justizministers, des Grafen Giuseppe Barbaroux, wurde eingesetzt, die einen Entwurf eines Codice civile auszuarbeiten hatten. Trotz regelmäßig abgehaltener Sitzungen, teilweise in Anwesenheit des Jusitizministers, dauerten die Kommissionsarbeiten mehr als sechs Jahre. Der Entwurf konnte schließlich 1835 vorgelegt werden. Am 20. Juni 1836 wurde das neue Zivilgesetzbuch erlassen und sein Inkrafttrenen auf den 1. Januar 1837 festgelegt. In System und Anlage bis hinein in die Ausformung der einzelnen Artikel lehnte sich der Codice Civile Albertino ausnahmslos an das Modell des französischen Code civil an. Jedoch kann man keineswegs von einer sklavischen Übernahme des französischen Zivilgesetzbuches sprechen, sondern gar von einer Weiterentwicklung. In vielen Bereichen formte der Codice civile Albertino Neuerungen aus, die das Gesetzbuch sogar im Vergleich zum Code civil heraustragen läßt, etwa die verfeinerten Regelungen in der Materie zum Besitz. In Artikel 440 wurde erstmals ein Urhebrrecht ausformuliert. Trotz der Widerstände im Richterum und im Consiglio di Stato fand der Codice civile bereitwillige Aufnahme und auch große Sympathie in der Bevölkereung von Piemont. Schließlich wurde ihnen wieder die Rechte gewährt, die durch den Code civil Eingang gefunden haben und auf die ein liberales Bürgertum keinesfalls verzichten will und kann. Auch im übrigen Europa wurde das Zivilgesetzbuch aufmerksam registriert. In Italien selbst wurde es bei künftigen Kodifiaktionen als Ratgeber herangezogen und in Frankreich und Deutschland wurde diese Zivilrechtskodifikation breit und lobend besprochen, etwa vom großen deutschen Juristen Mittermaier. Table du Code Titre préliminaire Livre premier: Des personnes Livre second: Des biens et des différents modifications de la proprieté Livre troisième: De différentes manières dont on acquiert la proprieté Libro primo: Delle persone I: Del godimento, e della privazione deu diritti civili II: Del modo di accertare lo stato civili III: Del domicilio IV: Degli assenti V: Degli sponsali, e del matrimonio VI: Della partenità e della figliazione VII: Dell`adozione VIII: Della patria podestà, e dell`emancipazione IX: Della minore età, della tutela, e dell`abilitazione del minore X: Dell`interdizione e del consulente giudizario Libro secondo: Dei beni e delle diverse modificazioni della proprietà I: Della distinzione dei beni II: Della proprietà III: Dell`usufrutto, dell`uso e dell`abitazione IV: Delle servitù prediali Libro terzo: Dei varii modi coi quali si acquista la proprietà I: Delle successioni II: Delle successioni testamentarie III: Delle successioni ab intestato IV: Disposizioni comuni alle successioni testamentarie ed ab intestato V: Delle donazioni tra vivi VI: Dei contratti o delle obbligazioni convenzionali in genere VII: Delle obbligazioni che si contraggono senza convenzione VIII: Del contratto di matrimonio e de. Bestandsnummer des Verkäufers 4553HB
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