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  • Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Universität zu Köln (Historisches Institut), Veranstaltung: Städteboom im spätmittelalterlichen Reich: Die Bedeutung der Klein- und Mittelstädte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit untersucht die politische Situation zwischen den Grafen von Württemberg und der Reichsstadt Ulm, stellt einen reichspolitischen Kontext her und versucht plausibel zu machen, dass nach dem Landfrieden von Eger 1389 ein Ausbau Laichingens nicht mehr notwendig war, da die Konflikte in der Konvergenzzone zur Reichstadt Ulm mithilfe des Landfriedens vorerst so befriedet worden sind, dass ein Ausbau zunächst nicht unterlassen werden konnte. Laichingens Stadtwerdung wird somit als Instrument betrachtet, dessen Voranschreiten und dessen Nichtvoranschreiten jeweils von der territorialpolitischen Logik landesherrlicher Machtentfaltung abhing.Als zentrale Quelle dient das Stadtrechtsprivileg, zu dessen Schwesternprivileg für Bietigheim an der Enz eine quellenkritische Edition vorliegt. Die Forschung selbst hat sich in einem Fall explizit mit der vorliegenden Fragestellung befasst. Hansmartin Decker-Hauff nimmt 1969 seinerseits ebenfalls territorialpolitische Beweggründe an, sieht als entscheidendes Movens jedoch die württembergische Erwerbung des Klosters Blaubeuren im Jahre 1447 aus der Konkursmasse der Grafen zu Helfenstein. Decker-Hauffs kurzer und kenntnisreicher Aufriss entstand im Nachgang zu seiner Arbeit zum Bietigheimer Privileg anlässlich der 600-Jahrfeier Bietigheims. Man findet jedoch auch die Meinung, dass Laichingen die Stadtrechte, von Kaiser Karl IV. angeboten, ablehnten, da man keine Stadtmauer bauen wollte.