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  • Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte, Universität Bremen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, internationales Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtstheorie), Veranstaltung: Transnationales Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Bekannt aus dem Studium ist die Privatautonomie als der bestimmende Grundsatz des Zivilrechts. Privatautonomie bedeutet, dass jeder seine Rechtsverhältnisse nach seinem eigenen Willen und in eigener Verantwortung gestalten kann. Weniger bekannt aus dem Studium, in der Praxis des Internationalen Wirtschaftsrechts jedoch von nicht geringerer Bedeutung ist die Parteiautonomie. Diese kollisionsrechtliche Freiheit, im Gegensatz zur materiellrechtlichen Freiheit, der Privatautonomie, spielt vor allem dann eine Rolle, wenn ein Sachverhalt Bezug zum Recht verschiedener Staaten aufweist. Sie erlaubt den Parteien, das auf ihre Rechtsverhältnisse anwendbare Recht zu wählen und damit auch Einfluss auf die Reichweite der Privatautonomie zu nehmen.Die Seminararbeit stellt die Rechtswahlfreiheit vor staatlichen Gerichten der Parteiautonomie vor Schiedsgerichten gegenüber. Dabei werden Rechtsgrundlage, Gestaltungsmöglichkeiten und Einschränkungen der Rechtswahlfreiheit vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten verglichen und erläutert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts. Damit sind solche Rechtsquellen gemeint, die nicht durch Staaten erlassen, sondern von Privaten ausgearbeitet wurden. Als Beispiele lassen sich die lex mercatoria, die UNIDROIT Principles, aber auch die Transferreglements der FIFA anführen. Schließlich widmet sich der letzte Abschnitt einem Ausblick auf eine mögliche Reform der Parteiautonomie vor staatlichen Gerichten hin zu mehr Liberalität. Diskutiert wird das Für und Wider einer Angleichung der Rechtswahlfreiheit vor staatlichen Gerichten an die Parteiautonomie vor Schiedsgerichten im Hinblick auf die Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts.