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  • Bild des Verkäufers für Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht : 3. Jahrgang : 1936 : Heft 1-24 : Komplett: in einem Band : zum Verkauf von Versand-Antiquariat Konrad von Agris e.K.
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    4°, Halbleinen. Zustand: Sehr gut. 1102 Seiten : Äußerst seltener Jahrgangsband der vom Präsidenten der Akademie für Deutsches Recht und späteren Generalgouverneur von Polen herausgegebenen Zeitschrift; Halbleinen Einband der Zeit mit goldgeprägtem Rückentitel und marmoriertem Deckel-Bezugspapier; Einband sehr gut erhalten; ausgetragenes Bibliotheksexemplar, mit Inventarnummern-Aufkleber am Rücken sowie historischem Stempel der "Industrie- und Handelskammer zu Köln" der NS-Zeit, mit Reichsadler und Hakenkreuz; Titelblatt an der Oberkante mit kleiner Fehlstelle bzw. an der Vorderkante mit Hinterlegung ; Papier innen insgesamt altersbedingt kaum (unterschiedliches Papier) bzw. leicht nachgedunkelt und sehr gut . Als Versandart wählen wir immer eine schnelle Option (in Deutschland Brief oder DHL-Paket, ins Ausland Warenpost oder DHL-Paket). Preis inkl. MwSt. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 3113.

  • Frank, Dr. Hans (Herausgeber):

    Verlag: Berlin, Deutscher Rechtsverlag GmbH,, 1936

    Anbieter: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Deutschland

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur mit Klammerheftung) im Format 21 x 30 cm), Schrift: Fraktur, Seiten XI,89-120, gegliedert in: Aufsätze / kritische Umschau / Schrifttum. - Aus dem Inhalt: Leitartikel von Dr.Hans Frank: "An die deutschen Rechtswahrer"! - Zitate aus der Frankfurter Rede am 17.3.1936 von Adolf Hitler -Dr. Wolfgang von Tabouillot: Der Streit um den Locarno-Vertrag - Dr. Falk Ruttke / Berlin: Bevölkerungspolitik des Nationalsozialismus 1933 - 1936 - Deine Ehre: Treue dem Führer! - Prof.Dr. Wolfgang Siebert / Kiel: Die nationalsozialistische Ordnung der Arbeit - Dr. Martin Busse/Berlin: Der Aufbau des bäuerlichen Bodenrechts als Werk der nationalsozialistischen Agrarpolitik - Landgerichtsrat Heinrich Barth (Leiter des Amts für Rechtspolitik im Reichsrechtsamt der NSDAP): Strafrechtspolitischer Rückblick - Dr. Helmut Seydel / Berlin: Auf dem Wege zum deutschen Gemeinrecht - Am 29.März: Dem Führer dein Ja! - Rechtsanwalt Herbert Schneider / Karlsruhe: Drei Jahre nationalsozialistische Rechtspflege - Kleinanzeigenteil - Erstausgabe, EA, erste Auflage in guter Erhaltung. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Es geht mit allen großen schöpferischen Gedanken in der Welt so, daß, wenn man in die Gemeinschaft der Menschheit eine neue schöpferische Idee legt, zunächst Widerstände wach werden. Daß Adolf Hitler seine nationalsozialistischen Staat auf dem Rassegedanken aufgebaut hat, ist eine der größten Schöpferleistungen der weißen Rasse überhaupt. Es gibt nichts, was in wenigen Jahrzehnten solche Ausstrahlungen haben wird, wie dieser Rassegedanke. Das ist begreiflich, denn wir haben in diesem Begriff der Rasse den klaren Begriff gefunden, der, wäre er in der entscheidenden Epoche der Antike gefunden worden, das Fortexistieren der Antike zweifellos ermöglicht hätte. Wir können nur sagen: Rassengesetzgebung ist das Modernste des 20. Jahrhunderts!" - Deutsches Reich, völkisches Recht in Deutschland vor 1945, völkische Grundordnung, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, Rassen- und Gesellschaftsbiologie, Rassen- und Pflege deutschen Volksreich von Adolf Hitler, Demographie, nationalsozialistische Bevölkerungspolitik/Agrarpolitik, der Locarno-Vertrag aus deutscher Sicht, Strafrechtsneuschöpfung im 3.Reich, nationalsozialistisches Strafrechtsdenken, , Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft / rote Broschur mit Steifumschlag im Format 4to 20 x 28 cm mit bebildertem (NS.-Rechtsswahrer-Sinnbild) Deckeltitel, Seiten 210 - 259, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Rede des Reichsrechtsführers, Reichsministers Dr. Frank auf der Schlußkundgebung des Deutschen Juristentages 1936 - Rede des Stellvertreters des Führers, Reichsministers Rudolf Heß, anläßlich der Eröffnungskundgebung des Deutschen Juristentages 1936 - Der Deutsche Juristentag 1936. Einheit des nationalsozialistischen Kampfes um ein neues deutsches Recht - Das nationalsozialistische Rechtsschrifttum, von Dr. Wilhelm Coblitz - Streifzug durch den Internationalen Kongreß für Gewerblichen Rechtsschutz - Die Frage der Veröffentlichung einer Erfindung durch den Erfinder vor der Anmeldung in deutscher und internationaler Betrachtung - Kritische Umschau - Schrifttum - Anzeigenteil. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung / Rechtsordnung, NSDAP.-Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Deutscher Juristentag 1936. - - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur mit Klammerheftung) im Format 21 x 30 cm), Seiten VI,179-211,VII-X, gegliedert in: Aufsätze / kritische Umschau / Schrifttum. - Aus dem Inhalt: Leitartikel von Dr.Hans Frank ("Der Deutsche Juristentag 1936 wird die umfassende Feierkundgebung des Deutschen Rechtsstandes werden. Daran teilzunehmen, ist daher Pflicht jedes deutschen Rechtswahrers, der es irgendwie ermöglichen kann. Diese Veranstaltung dient nicht nur dem Gemeinschaftsgedanken aller Angehörigen des deutschen Rechtsdienstes und damit dem einheitlichen Aufbau des deutschen Rechtslebens, sondern wird ein gewaltiger Schritt der in immer klareren Konturen entstehenden deutschen Rechtsgestaltung des Nationalsozialismus sein. Drei Bekenntnisse werden die Rechtswahrer zum Deutschen Juristentag 1936 erneut ablegen: zum Führer und seinem Nationalsozialismus in Idee und Reich, in Glauben und Wissen, in Kameradschaft in Treue, in Gehorsam und Härte, in Kampf und Sieg; zum Recht als Machtträger wuchtigster geschichtliche und volksgemeinschaftlicher Bedeutung, der sich als wirksamste Schutz des Volkes und Reiches und auch des Nationalsozialismus zu bewähren hat mit seinen stolzen und unzerbrechlichen Grundlagen in Rechtssicherheit, Rechtswahrheit, Rechtsklarheit; zur Gemeinschaft der Rechtswahrung in kameradschaftlichen Arbeitsgefüge aller Berufe, Stände und Gliederungen der reichsbehördlichen, parteiamtlichen oder freien Rechtsdienstes als nationalsozialistische Kämpfer ums Recht Deutschlands, des deutschen Volkes und der deutschen Volksgenossen. Diese große Zeit stellt dem Recht große Aufgaben: Immer voran, ihr Rechtswahrer! Ich rufe Euch: nehmt tätig teil am Thing des Rechts in Leipzig!") / Grußworte von Rudolf Hess (Stellvertreter des Führers), Ministerpräsident Generaloberst Hermann Göring, Reichsminister Dr. Josef Goebbels, Reichsminister Dr. Frick, Reichsleiter Alfred Rosenberg u.a., jeweils mit Faksimile-Unterschrift / Deutsche Juristentag einst und die jetzt, von Reichsinspekteur Dr.Walter Raeke, Berlin, Reichsinspekteur der NS-Juristenbundes / Aufgabe und Notwendigkeit des deutschen Rechtsstandes, von Staatsrat Prof.Dr. C a r l S c h m i t t , Berlin / Rechtsstand und Rechtswahrer, von Dr.Otto Mönckmeyer, Berlin / Rechtsbegriff und Begriff des Rechtswahrers, von Regierungsdirektor und SS-Standartenführer Dr. W e r n e r B e s t , Berlin / Der Kommentar, von Rechtsanwalt Dr.Hermann Helmut Seydel, Berlin / Gesetzgebung und Gesetzbefolgung, von Dr. Rogert Diener, Berlin / Vom Werden des deutschen Rechtswahrers, von Rechtsanwalt Dr.Hans-Kurt Claussen, Berlin / Die mittelalterlichen Rechtskreise und die deutsche Rechtserneuerung, von Regierungsrat Dr.Erhard Kahle, Dessau. - Deutschland, 3.Reich, Deutsche Rechtsfront, NS.-Rechtserneuerung, Zentralorgan des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, Deutscher Juristentag 1936, NSDAP, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, deutsches Volksrecht, Wehrgesetz, Wiederaufrüstung, Wehmacht, völkische Grundordnung, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut Erstausgabe in sehr guter Erhaltung. Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft / rote Broschur mit Steifumschlag im Format 4to 20 x 28 cm mit bebildertem (NS.-Rechtsswahrer-Sinnbild) Deckeltitel, Seiten 252 - 301, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, von SS-Standartenführer Regierungsdirektor Dr. Werner Best - Zur Strafbarkeit wegen Rasseverrats, von Prof. W. Graf Gleispach - Ein Jahr Reichsarbeitsdienst, von Arbeitsführer Dr. Krüger, Potsdam - Der VI. Internationale Gemeindekongreß in Berlin und München, von Gerichtsassessor Markull - Drei Jahre Akademie für Deutsches Recht, von Reichsamtsleiter Dr. Lasch, Direktor der Akademie für Deutsches Recht - Eheanfechtung und Neugestaltung des Eherechts, von RA Herbert Schneider - Vom alten zum neuen Erbrecht, von Dr. Hermann Eichler - Die Rechtserneuerung im Erbrecht, von Dr. W. Vogels - Familiengut und Erbengemeinschaft, von Dr. W. Franz Wieacker - Der Erbgang beim Bauern, von Dr. Friedrich Rostosky - Die Ehefrau im Erbrecht, von Prof.Dr. Theodor Süss - Kritische Umschau - Schrifttum - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B. "Zur Strafbarkeit wegen Rasseverrats. Der Sachverhalt war kurz folgendermaßen: gegen Ende des Jahres 1934 lernte der damals 19-jährige Angeklagte, ein Jude, die Ehefrau Margarethe kennen. Sie lief ihm förmlich nach und veranlasste ihn, sie in ihrer Wohnung zu besuchen, während ihr Ehemann abwesend war. Es kam zum Geschlechtsverkehr. Der Angeklagte und Frau M. setzten den geschlechtlichen Verkehr miteinander auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre fort. Frau M., die deutschen Blutes (Arierin) ist, hatte im November 1933 einen Juden geheiratet; diese Ehe ist im November 1935 geschieden worden Frau M. wollte zur jüdischen Glaubensgemeinschaft übertreten. Sie hatte deswegen bereits einen Rabbiner aufgesucht. Der Angeklagte gab an, er habe geglaubt, das Nürnberger Gesetz nicht zu verletzen, wenn er mit der Frau eines Juden verkehre. Die erste Instanz nahm das als wahr an, urteilte aber gleichwohl den Angeklagten wegen Rasseverrats zu einem Jahr Gefängnis" - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung / Rechtsordnung, NSDAP.-Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Antisemitismus, sog. Rasseverrat als Straftatbestand, Nürnberger Gesetze, nationalsozialistische Juden-Sondergesetzgebung / Rassengesetzgebung. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft / rote Broschur mit Steifumschlag im Format 4to 20 x 28 cm mit bebildertem (NS.-Rechtsswahrer-Sinnbild) Deckeltitel, Seiten 428 - 477, Schrift: Fraktur, mit umfangreichem Anzeigenteil (u.a. ganzseitig: "Das Judentum in der Rechtswissenschaft behandeln folgende Hefte: 1. Die deutsche Rechtswissenschaft im Kampf gegen den jüdischen Geist / 2. Das Judentum in der Wirtschaftswissenschaft / 3. Judentum und Verbrechen / Judentum und Strafrecht", usw.). - Aus dem Inhalt: Dem "Heros" des Rechts, von Karl Engert (Senatspräsident am Volksgerichtshof und Hauptstellenleiter im Reichsrechtsamt): Beitrag über Theodor von der Pforten - Der Weg zum völkisch-politischen Richter, von Prof. Dr. Ernst Krieck (Vorabdruck aus: "Völkisch-politische Anthropologie") - Die notwendige Verteidigung im neuen Strafverfahren, von Landgerichtsdirektor i. R. Töwe - Rechtsfindung im Gericht, von Ministerialdirektor Jäger - Die Öffentlichkeit des Rechtsverfahrens, von Dr. Schwabe - Strafgerichtsorganisation und Strafverfahren in politischen Strafsachen, von Volksgerichtsrat Lämmle - Die Stellung des Schriftführers im künftigen Strafverfahren, von Dr. Friedrich Rostosky / Allenstein - Jugend und Strafrechtserziehung, von Dr. Harry Trommer - Praktische Psychologie in der Rechtsanwendung, von Dr. phil. Dr. jur. Wilhelm Weber - Der Weg zur Deutschen Polizei, von Dr. Heinrich Malz - Zur Gründung des Polizeirechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht, von Helmut Just - Rechtspolitik in der Praxis (Zur Stellung des Rassefremden im privaten Rechtsverkehr / Rechtsfolgen der Prozesslüge / Rechtspflicht und volksgenössische Pflicht / Umgang mit Juden) - Kritische Umschau: Schmähung Friedrichs des Großen und das Strafrecht / Soll § 175 StGB auf Frauen ausgedehnt werden? / Territorialitätsgrundsatz und Nürnberger Gesetze - Schrifttum (Buchbesprechung "Die Lösung der Judenfrage im Dritten Reich" von Olfenius) - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Umgang mit Juden. Die Klägerin war Hausgehilfin bei der Beklagten. Sie hatte die Arbeit niedergelegt, weil sie angeblich angewiesen worden ist, in jüdischen Geschäften Einkäufe zu machen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen führt dazu aus: "Was nach Treu und Glauben zumutbar ist, ist nach nationalsozialistischer Auffassung zu entscheiden. Infolgedessen steht das Gericht auf dem Standpunkt, daß eine Hausgehilfin berechtigt ist, das Dienstverhältnis fristlos zu lösen, wenn ihr vom Haushaltsvorstand oder seiner Ehefrau aufgegeben wird, in einem jüdischen Geschäft einzukaufen; denn, wer in einem jüdischen Geschäft kauft, setzt sich der Gefahr aus, sich in den Augen rassebewusster Deutscher verächtlich zu machen und gebrandmarkt zu werden. Das aber braucht sich ein Beschäftigter nicht gefallenzulassen Nicht aber kann sich darauf berufen, wer selbst durch seine persönliche Haltung zu erkennen gibt, daß er der Judenfrage oder dem Nationalsozialismus innerlich gleichgültig gegenübersteht. - Wir begrüßen das Urteil wegen seiner eindeutigen Stellungnahme" - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung / Rechtsordnung, NSDAP.-Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Theodor von der Pforten, Polizeirechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht, Strafbarkeit der Unzucht zwischen Frauen, Antisemitismus, Nürnberger Gesetze, nationalsozialistische Judensondergesetzgebung / Rassengesetzgebung, sog. Rassenschande. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung; restliche Beschreibung s.Nr. 40368 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • (noch zu Nr. 39778:) - Mit zeittypischen Ausführungen wie zB.: "§ 175 StGB auch auf Frauen anwendbar? Wenn auch die Bedeutung der Frau im öffentlichen Leben des nationalsozialistischen Staates rein äußerlich bescheidener geworden ist, so gilt dies doch nicht von der inneren Bedeutung. Sie ist eher gewachsen bei der Durchsetzung des Rassegedankens mit besonderer Betonung biologischer Erkenntnisse und Erwägungen. Danach sind Mann und Frau gleichwertig und wichtig, wenn nicht letztere noch wichtiger als Trägerin und Bewahrerin des völkischen Lebens. Folglich muss von der Frau ebenso wie vom Manne Gesundheit in der geschlechtlichen Triebrichtung verlangt und das Abweichen hiervon durch gleichgeschlechtlichen Verkehr für strafbar erklärt werden. . . Im übrigen sprechen gegen die Ausdehnung des Tatbestandes des gleichgeschlechtlichen Verkehrs auf Frauen folgende Gründe. Bei Männern wird Zeugungskraft vergeudet, sie scheiden zumeist bei der Fortpflanzung aus, bei Frauen ist das nicht oder zumindest nicht im gleichen Maß der Fall. Das Laster ist unter Männern stärker verbreitet als unter Frauen (abgesehen von Dirnenkreisen)" / "Kann ein Jude, der zum Zwecke des außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer deutschblütigen Frau ausländischen Boden betritt, bei seiner alsbaldigen Rückkehr nach Deutschland hier verfolgt und bestraft werden? Diese Frage wird nicht gestellt, weil ihre Beantwortung Schwierigkeiten macht, sondern weil diese Frage in einem Schulungslager für junge Rechtswahrer verneint wurde. Es kann nicht bezweifelt werden, daß das gesunde Volksempfinden eine Bestrafung verlangt". - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung / Rechtsordnung, NSDAP.-Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Theodor von der Pforten, Antisemitismus, Polizeirechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht, Strafbarkeit der Unzucht zwischen Frauen, Antisemitismus, Nürnberger Gesetze, nationalsozialistische Judensondergesetzgebung / Rassengesetzgebung, sog. Rassenschande Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft / rote Broschur mit Steifumschlag im Format 4to 20 x 28 cm mit bebildertem (NS.-Rechtsswahrer-Sinnbild) Deckeltitel, Seiten 469 - 517, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Grundsätze nationalsozialistischer Wirtschaftspolitik - Die Akademie und das Unehelichenrechts, von Dr. Rudolf Bechert - Zur Erneuerung des Unehelichenrechts, von RA Dr. Ilse Eben-Servaes - Gedanken zum Unehelichenrecht aus der Praxis der Adoption, von Margarete zur Nieden - Klage auf Feststellung der Abstammung, von Dr. Roquette - Der deutsche Hochschullehrer und die Rechtserneuerung, von Prof. Dr. Theodor Maunz - Das Bauerntum als Wurzel des Rechts, von Dr. Schmidt-Klevenow (Rasse- und Siedlungshauptamt SS, Berlin) - Rechtspolitik in der Praxis. (Grundstücksverkäufe an Juden und ihre vormundschaftsgerichtliche Genehmigung / Die Berufung des Arztes und das Reichsgericht / Ehe in Schwarz / Zur Erbeinsetzung von Juden durch deutsche Erblasser) - Kritische Umschau - Schrifttum (Buchbesprechungen: "Angriff auf die nationalsozialistische Weltanschauung" von Dieter Schwarz / Gütt-Rüdin-Guttke: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses / Gütt-Linden-Maßfeller: Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz / Heinrich Krieger: Das Rassenrecht in den Vereinigten Staaten) - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Unter den vielen Merkmalen für den kulturellen Hochstand eines Volkes und sein Herkommen ist auch bedeutsam die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Mensch und Tier. Je verbundener der Mensch mit der Natur ist, desto tiefer muss auch sein Verhältnis zum Tier sein. Dieses Verhältnis muss sich auch im Recht widerspiegeln. "Nur ein Arier, ein Germane war dazu fähig, das Tier, das in ungezählten anderen Ländern dieser Erde rechtlos ist, in seine Rechtsordnung einzubeziehen" (Himmler auf dem Reichsbauerntag in Goslar 1935)"/ "Eine Erneuerung unseres Ehelebens wird daher weniger an konfessionelle Gedanken, als an den Lebenswillen und das Lebensgefühl unserer Vorfahren anknüpfen müssen. Im letzten Grund ist die Ehe die heiligste Aufgabe des Volksgenossen zur Erhaltung seines Erbgutes im Rahmen der Volksgemeinschaft. Darin unterscheidet sich grundlegend die völkische Auffassung von der konfessionellen. Wohl will auch die Kirche Nachkommenschaft und erzwingt sie, indem sie die Verhütung verbietet. Aber sie will sie wahllos, ohne Rücksicht auf Rasse, Erbgut und den Wert der zu erwartende Nachkommenschaft. Warum spricht der Verfasser zwar ausführlich von der konfessionellen Mischehe, nirgends ist aber von der Bedeutung der Rasse für die Ehe? Völkische Aufgabe ist die Heranziehung nur eines wirklich hochwertigen erbgesunden Nachwuchses. Sie wird gelöst durch die Erziehung zu einem starken Lebenswillen, so starkem Selbstbewusstsein, gepaart mit Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem gesamten Volkstum, insbesondere auch gegenüber den zukünftigen Geschlechtern und Treue gegenüber der eigenen Erbmasse (RA Schneider / Karlsruhe)" - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung / Rechtsordnung, NSDAP.-Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Antisemitismus, nationalsozialistische Grundhaltung in der Wirtschaft, Vierjahresplan. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur mit Klammerheftung im Format 21 x 30 cm), Seiten 1-51, gegliedert in: Aufsätze / Kritische Umschau / Schrifttum. - Aus dem Inhalt: Die Zeit des Rechts, von Reichsminister Dr. Hans Frank / Das Finanz- und Verwaltungswesen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, von Franz Xaver Schwarz, Reichsschatzmeister der NSDAP / Private und öffentliche Belange in der bürgerlichen Rechtspflege, von Professor Wilhelm Kisch, München / Parteienstaat und Diktatur, von Prof. Paul Ritterbusch, Kiel / Die Jugend im neuen Staat, von Dr. Helmut Stellrecht, Berlin, Obergebietsführer der HJ, Beauftragter für Jugendertüchtigung / Staatsangehörige und Reichsbürger, von Prof. Reinhard Höhn, Berlin / Die jüngsten Strafrechtsnovellen Danzigs vor dem permanenten Gerichtshof für Internationales Recht im Haag, von Professor Graf Gleispach, Berlin / Die rechtliche Stellung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, von RA Lingg / München, Reichsamtsleiter der NSDAP die Stabe des Reichsschatzmeisters / Das freisprechende Urteil im Strafverfahren, von Professor Georg Dahm, Rektor der Universität Kiel / Kulturpolitik und Kulturverwaltung, von Franz Kaußmann, Dresden. - eutschland, 3.Reich, Deutsche Rechtsfront, NS.-Rechtserneuerung, Zentralorgan des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, NSDAP, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, deutsches Volksrecht, Wehrgesetz, Wiederaufrüstung, Wehmacht, völkische Grundordnung, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut.- Erstausgabe in sehr guter Erhaltung (Ecken etwas angeschmutzt, sonst gut). - Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch.

  • Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (Steifumschlag / Broschur / Kartoneinband 8vo im Format 22,5 x 30,5 cm) mit Deckeltitel sowie geprägter Deckelvignette. Seiten 834-949, mit einer ganzseitigen Abbildung "Haus des Deutschen Rechts. Grundsteinlegung 24. Oktober 1936 in München" (Zeichnung aus der Vogelschau, von Klotz und Kienast / München). - Aus dem Inhalt: Geleitworte von Dr. Hans Frank (Reichsminister und Präsident der Akademie für Deutsches Recht), Reichskriegsminister von Blomberg, Reichsluftfahrtminister Generaloberst Göring, von Neurath (Reichsminister des Auswärtigen), Reichsleiter Alfred Rosenberg, Reichsleiter für das Organisationsamt der NSDAP Dr. Robert Ley, Victor Lutze (Stabschef der SA) und Hühnlein (NSKK.- Korpsführer) - Auf dem Wege zum Nationalsozialismus, von Reichsleiter Walter Buch (Oberster Richter der NSDAP) - Der Staatsbahngedanke im Eisenbahnrecht, von Freiherr von Elz-Rübenach (Reichs- und Preußischer Verkehrsminister) - Zum Problem der Kirchenfahnen, von Reichs- und Preußische Minister für die kirchlichen Angelegenheiten Kerrl - Der Reichsarbeitsdienst als nationalsozialistische Erziehungsgemeinschaft und sein Dienststrafrecht - Der Neubau der deutschen Presse, von Reichsarbeitsführer und Reichsleiter Hierl, - Aufgaben und Tätigkeit des Volksgerichtshofs, von Staatsminister a.D. Dr. Thierack (Präsident des Volksgerichtshofs) - Die Überwachung der Haushaltsführung im Reich und in den deutschen Ländern - Rechtsstand und Rechtsgestaltung, von Reichsgeschäftsführer des NS.-Rechtswahrerbundes Dr. Heuber - Schwangerschaftsunterbrechung und Unfruchtbarkeitmachung aus gesundheitlichen Gründen, von Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner - Nationalsozialistisches Fürsorgerecht, von Hauptamtsleiter Hilgenfeldt - Die Reichsversorgung, von Reichskriegsopferführer Hauptamtsleiter Oberlindober - Vereinfachung des Anwartschaftsrechts in der Rentenversicherung - Bevölkerungspolitik im Dritten Reich, von Friedrich Burgdörfer (Direktor beim statistischen Reichsamt Berlin) - Durch Erb- und Rassenpflege zum deutschen Recht. Ein Beitrag zur Erziehung des deutschen Rechtswahrernachwuchses, von Dr. Ruttke (Geschäftsführender Direktor des Reichsausschusses für Volksgesundheitsienst) - Die nicht reichseigenen Schienenbahnen Deutschlands und die Reichsbahn, von Generaldirektor Dr.-Ing. Dorpmüller - Erziehung !, von Senatspräsident am Volksgerichtshof Karl Engert - Rechtsboden und Wehrgesinnung. (Wehrgeist und Wehrgeopolitik zwischen Rechtsboden und Volksseelenstimmung), von Univerpersitätsprofessor Dr. K. Haushofer (Generalmajor a.D.) - Nationalsozialistisches Beamtenrecht, von Hermann Neef (Reichsführer des NS.-Beamtenbundes) - Grundsätzliches zur Selbstverwaltung der Gemeindeverbände, von Oberbürgermeister Dr. Johannes Weidemann / Halle - Preisbestimmung durch Gesetz, von Oberbürgermeister Dr. Goerdeler / Leipzig - Gedanken zum Neubau des Bilanzrechts, von Universitätsprofessor Dr. Karl Lüer (Leiter der Reichsgruppe Handel) - Mittel und Ziel der Rechtsfindung im Zivilrecht, von Universitätsprofessor Heinrich Lange / Breslau - Der Werdegang des deutschen Rechtsanwalts, von Rechtsanwalt Universitätsprofessor Dr. Noack / Halle a.d. Saale - Die fortgesetzte Handlung und das neue Strafrecht, von Universitätsprofessor Dr. Edmund Mezger - Naturgesetz und Staatsgesetz, von Universitätsprofessor Dr. Max Mikorey - Die Fremdengerichtsbarkeit in Ägypten, von Reichsgerichtspräsident a.D. Universitätsprofessor Dr. Walter Simons . . . - Deutsches / Drittes Reich, illustrierte Bücher, nationalsozialistisches Rechtsdenken, nationalsozialistische Rechtskultur, Volksgerichtshof Rechtswesen im Nationalsozialismus, deutsches Volksrecht, nationalsozialistische Rechtserneuerung. - Erstausgabe in guter Erhaltung, weitere Beschreibung s.Nr. 28634 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • (noch zu 28633:) . . . - Drei Jahrgänge Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, von Dr. Karl Lasch (Verantwortlicher Schriftleiter der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht und Direktor der Akademie für Deutsches Recht) - umfangreicher bebilderter Anzeigenteil mit Anzeigen wie: "Die Büste des Führers. Ein Kunstwerk von Bildhauer Karl Wolff. In jede Kanzlei, in jeden Betrieb, in jeden Sitzungssaal, in jedes deutsche Haus. Führerbüsten-Vertrieb E. E. Thoma München"Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Das nationalsozialistische Rechtsdenken verlegt den Schwerpunkt allen Schaffens in das völkische Gewissen. Recht ist heute wieder Ordnung unter dem Blick auf das Ewige, ist der in Normen übertragene Erfahrungsschatz einer endlosen Folge von Geschlechtern. Wir wollen aufbauen auf diesen ewigen Sätzen unserer völkischen Notwendigkeit und nicht auf den Beschlüssen einer gegenwärtigen äußeren Macht-, Wirtschafts- oder Staatslage, denn Rechtskultur ist Ausdruck völkischer Ganzheit und aus der Synthese innerer und genetischer Gesetzmäßigkeit geboren. Das nationalsozialistische Rechtsleben muss in seinen Gesetzen den Einklang von Wort und Gesinnung schaffen, der vornehmlich Sache des Charakters und Gemüts, nicht des Verstandes ist; es muss sich freimachen von all den Anhängseln und Einsplitterungen fremder Rechtsordnungen und übernommenen Rechtsanschauungen. . . Die Akademie für Deutsches Recht ist die Institution, die diesem hohen Endziel der nationalsozialistische Revolution auf dem Gebiet des Rechts den Weg bereitet. Sie wird auch weiterhin in engster Verbindung mit den Gesetzgebungsinstanzen des Dritten Reiches auf der Grundlage der stolzen Tradition deutscher Geistesgeschichte und nationalsozialistischen Kämpfertum unermüdlich ihre Arbeiten fortsetzen." / "Dabei möchte ich betonen, daß manche Fragen, die der selig entschlafene Staatsgerichtshof der Novemberrepublik lösen sollte, von ihm gar nicht gelöst werden konnten, weil man politische Entscheidungen nicht Gerichten zumuten darf. Solche Entscheidungen hat die Volksführung zu treffen. Es ist geradezu bezeichnend für die Staatsführung in der hinter uns liegenden Zeit, daß sie zu solchen Entscheidungen keine Kraft hatte, sondern die Verantwortung für diese Entscheidungen einem Gericht zuschob" / "Daß die Errichtung des Volksgerichtshofs vom Ausland mit Misstrauen, ja teilweise sogar mit Hass aufgenommen wurde, durfte nicht wundernehmen. Lag doch seine Aufgabe, den Kampf, den unsichtbare Gegner gegen das deutsche Volk führen, aufzudecken und in seiner unfairen Art und Weise zu erkennen, ebenso wenig nach dem Wunsch dieser Leute wie die andere Aufgabe, die gefassten Täter, allein gestützt auf Recht und Gesetz, unschädlich zu machen. Unbeirrt um solche Äußerungen haben die Richter des Volksgerichtshofs ihre Pflicht getan, unparteiisch und gerecht haben sie Schuld und Sühne abgewogen. Es bedarf bedarf daher auch nur des Hinweises, daß den Richtern des Volksgerichtshofs die heute durchgesetzte Auffassung, daß Landesverrat und Hochverrat die schändlichsten Verbrechen am Volk sind, von jeher selbstverständlich war; denn diese Verbrechen verstoßen gegen das Grundelement nationalsozialistischen Denkens: gegen die Treuepflicht gegenüber Führer und Volk"- Lose beiliegend: 4seitige Broschüre / Verlagsprospekt für "Internationale Rundschau für Recht und Gesetzgebung. Auslandsdienst der Akademie für Deutsches Recht." - Deutsches / Drittes Reich, illustrierte Bücher, nationalsozialistisches Rechtsdenken, nationalsozialistische Rechtskultur, Volksgerichtshof Rechtswesen im Nationalsozialismus, deutsches Volksrecht, nationalsozialistische Rechtserneuerung, , Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.