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  • Runde, Christian Ludwig:

    Verlag: Göttingen, Dieterich,, 1832

    Anbieter: Göppinger Antiquariat, Göppingen, Deutschland

    Verbandsmitglied: BOEV GIAQ

    Bewertung: 5 Sterne, Learn more about seller ratings

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    XX, 346 S. Einband stärker berieben und mit Silberfischchenfraß. Vorder- und Rückendeckel mit Einriss und wie oberer Schnitt mit Schleifspuren. Gelegentlich etwas fleckig. Gutes Leseexemplar. "Runde: Christian Ludwig R., geboren zu Kassel am 26. April 1773 als ältester Sohn erster Ehe Justus Friedrich Runde s (s. u.). Aus dem Göttinger Gymnasium erhielt R. seine erste wissenschaftliche Bildung und besuchte dann als Student seit 1791 die Vorlesungen der berühmtesten damaligen Lehrer. Schon im J. 1793 war er so in der Rechtswissenschaft vorgeschritten, daß er andern Studirenden juristische Repetitorien und Examinatorien geben konnte. Im Juni 1794 erhielt er den Preis für eine Schrift über die Geschichte und den Geist der römischen Hypotheken und Privilegien, und im Mai 1795 wurde er zum Dr. juris utriusque promovirt, aus welcher Veranlassung er Principia doctrinae de interimistica praedii rustici administratione" schrieb, welchen Gegenstand er später zu einem größern Werke ausarbeitete unter dem Titel: [675] Abhandlung der Rechtslehre von der Interimswirthschaft auf deutschen Bauerngütern nach gemeinen und besondern Rechten", 1796; in zweiter vermehrter Ausgabe 1832 erschienen. Als Privatdocent las er über römisches und deutsches Recht, Kirchenrecht, preußisches Landrecht und Handelsrecht. Da er sehr rasch zum stimmführenden Assessor des juristischen Spruchcollegiums ernannt ward, wandte er sich mit besonderer Vorliebe den praktischen Arbeiten zu, und diesem Umstand hatte er es zu verdanken, daß er im J. 1799 den Antrag erhielt, in den herzoglich oldenburgischen Staatsdienst als Landesarchivar zu treten. Er folgte diesem Rufe im November 1799, und rückte schon im Januar 1801 zum wirklichen Assessor bei der Regierungskanzlei und dem Consistorium vor, womit im J. 1803 das Commissorium zur Wahrnehmung der landesherrlichen Hoheitsrechte über die römisch-katholische Kirche hinzutrat. Im J. 1805 veröffentlichte er die Schrift: Die Rechtslehre von der Leibzucht oder dem Altentheile auf deutschen Bauerngütern." 2 Thle. Oldenburg welches Werk noch immer als ein Muster von Monographien über besonders schwierige Rechtslehren geschätzt wird. Im Januar 1806 ward er zum Kanzlei- und Regierungsrath ernannt, behielt dabei jedoch die Stellung als Landesarchivar, und hatte nun in rascher Folge durch die auch über Norddeutschland hereinbrechenden politischen Ereignisse eine Menge der schwierigsten und verdrießlichsten Geschäfte zu erledigen. Als die mannigfaltigsten Vexationen im Jahre 1811 mit der Einverleibung des Herzogthums Oldenburg in das französische Kaiserreich gekrönt wurden, gehörte R. zu denjenigen Staatsdienern, die sich dem Gewaltstreich des französischen Imperators nicht beugten. Er blieb zwar vorläufig noch in Oldenburg, doch nur im besondern Auftrage des nach Rußland abgereisten Herzogs, als einer der Commissare, welche aus dem Ertrage des herzoglichen Privateigenthums die Noth der aller ihrer Einnahmen beraubten Pensionisten zu mildern suchen sollten. Im folgenden Jahre erhielt er den Befehl nach Eutin zu gehen, als Mitglied der Regierung für das Fürstenthum Lübeck, welches seither von der französischen Occupation verschont geblieben war. Hier blieb er bis zum Jahre 1814, anfangs in ruhigen, angenehmen Verhältnissen, später aber schwer heimgesucht, sowohl durch übermäßige Contributionen, die von Davoust für die in Hamburg concentrirte Armee erpreßt wurden, als auch durch den schmählichen Justizmord, der durch den General Vandamme an seinem Freunde von Berger am 10. April 1813 verübt worden war. Mit Anfang des Jahres 1814 kehrte er mit seinem Herzog nach Oldenburg zurück, und erhielt in der zum Zweck der Reorganisation niedergesetzten Regierungscommission die Aufgabe, die neuen Civil- und Strafgesetze zu bearbeiten. Im September desselben Jahres ward er zum Vicedirector der Justizkanzlei ernannt, und übernahm daneben auch wieder das Commissorium in den römisch-katholischen Angelegenheiten und als neue Aufgabe die Mitaufsicht über die öffentliche Bibliothek. Als er im J. 1817 einen ehrenvollen Ruf nach Hannover ablehnte, ward er zum Director der Justizkanzlei und Geheimen Regierungsrath ernannt. Trotz seiner vielfältigen amtlichen Geschäfte fand er doch noch Zeit, die oldenburgischen Blätter mit Beiträgen zu beschenken, die er dann mit einigen älteren Aufsätzen vereinigt, unter dem Titel: Patriotische Phantasien eines Juristen," 1836, herausgab. Es sind Beiträge zur Geschichte, richtigen Beurtheilung und möglichen Verbesserung einzelner Theile des deutschen Rechtszustandes, bei deren Abfassung ihm Justus Möser als nachahmungswürdiges Muster vorgeschwebt hatte. Daneben besorgte er nach und nach vier neue Ausgaben von seines Vaters deutschem Privatrecht, und schrieb eine kurzgefaßte Oldenburgische Chronik, 1823, welche 1832 in zweiter Auflage bis zum Tode des Herzogs Peter fortgesetzt erschien. Der Großherzog August ernannte ihn im October 1829 zum Oberappellationsgerichtspräsidenten, und [676] übertrug ihm den Vortrag im Cabinet über Dienstbesetzungen und Beförderungen bei den gerichtlichen Behörden, sowie über die civil- und strafrechtliche Gesetzgebung. Auch ward er Präsident der damals neuerrichteten Commission für die Prüfung der Rechtscandidaten. Seine Muße benutzte er jetzt hauptsächlich zur Bearbeitung des deutschen Güterrechts der Ehegatten, der ehelichen Gütergemeinschaft aus dem Gesichtspunkte des Mundium oder der ehelichen Vogtei des Mannes, in Verbindung mit dem Erbrechte unter Ehegatten und dem Verhältniß des Ueberlebenden mit den Kindern, welche unter dem Titel: Deutsches eheliches Güterrecht", Oldenburg 1841 erschien ein Werk des größten Fleißes, welches überall das Gepräge des gründlichen Rechtsgelehrten und scharfsinnigen Praktikers an sich trägt, unentbehrlich für Alle, welche sich mit dieser Rechtslehre beschäftigen. Beseler nennt dies Werk eine der wichtigsten Leistungen der deutschen Jurisprudenz, welche sich den früheren Musterarbeiten des Verfassers würdig anreih.

  • Bild des Verkäufers für Abhandlung der Rechtslehre von der Interims-Wirtschaft auf deutschen Bauergütern nach gemeinen und besonderen Rechten. zum Verkauf von Antiquariat Uwe Turszynski

    XVI, 365 S., 5 Bll. Pappband d. Zt. Berieben und etwas bestoßen. Gebräunt.