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  • Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischen Personengesellschaften und ihren Mitunternehmern ist es möglich, Rechtsgeschäfte unter fremdüblichen Bedingungen abzuschließen, die ertragsteuerlich anerkannt werden. Die steuerliche Bewertung von entgeltlichen Vorgängen, soweit der Vertragsinhalt einen fremdüblichen Preis aufweist und von Vorgängen, in denen kein Entgelt erbracht wird, ist klar normiert. Jedoch werden auch Rechtsgeschäfte abgeschlossen, bei denen nur ein Teilentgelt zu leisten ist, d.h. ihr Preis ist vergünstigt. Die Gründe hierfür liegen meistens in der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit oder in einem verwandtschaftlichen Verhältnis der Mitunternehmer untereinander. Ein Vergleich zwischen der günstigen Vereinbarung und einem Vorgang unter fremdüblichen Bedingungen, wirft die Frage auf, inwiefern Anpassungen hinsichtlich der steuerlichen Bewertung bei dem teilentgeltlichen Geschäft vorzunehmen sind. Das Problem stellt sich insbesondere bei Übertragungen von Wirtschaftsgütern, die oftmals aufgrund rechtlicher und organisatorischer Motive der Unternehmen durchgeführt werden. Bspw. kann durch eine Betriebsaufspaltung ein Haftungswall aufgebaut werden. Ebenso kann der Fortbestand einer Personengesellschaft durch die Übertragung des bestehenden Betriebsvermögens oder eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils oder auch einzelner Wirtschaftsgüter an die nächste Generation gesichert werden. Für die Steuerpflichtigen wäre es daher hilfreich, wenn diese Vorgänge steuerneutral, also ohne die Belastung mit Ertragsteuern, durchführbar wären. Allerdings ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt, wie die sog. teilentgeltlichen Übertragungen steuerlich zu behandeln sind. Für die Lösung exis.