Search preferences

Produktart

Zustand

Einband

Weitere Eigenschaften

Gratisversand

  • Versand nach USA gratis

Land des Verkäufers

Verkäuferbewertung

  • Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 13 Punkte, Universität Hamburg (Seminar für ausländisches und internationales Privat- und Prozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit stellt eine Vergleichsarbeit dar. In ihr wird eine Gegen-überstellung der unterschiedlichen Regelungen der culpa in contrahendo - im gegenwärtigen deutschen Internationalen Privatrecht und der am 11.01.2009 in Kraft tretenden Verordnung EG Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - vorgenommen, wobei das Hauptaugenmerk der Bearbeitung auf der rechtsinstitutionellen Qualifikation in den einzelnen Rechtsquellen liegt. In Ausführung der unterschiedlichen Lösungsansätze soll die aktuell bestehende Qualifikationsproblematik im IPR beleuchtet und diskutiert werden. Dabei wird auch ein kurzer zivilprozessualer Ausblick gegeben, um die unterschiedliche Qualifikation im bestehenden IZPR zu skizzieren. Die Untersuchung der Qualifikationsproblematik soll nachfolgend Aufschluss über die Entwicklung der Regelung in der ROM II-VO geben und den Nutzen dieser europäischen Neuordnung darlegen. Ausgangspunkt der Arbeit ist zunächst ein kurzer Überblick über die Ausgestaltung der culpa in contrahendo im nationalen deutschen Sachrecht gefolgt von Ausführungen über die Behandlung im IPR/IZPR und in der 2009 folgenden ROM II-Verordnung. Dabei wird die Relevanz der richtigen Qualifikation und Einordnung dieses Rechtsinstitutes verdeutlicht.

  • Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: vollbefriedigend (12 Punkte), Universität Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum IPR, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Gut Ding will Weile haben oder Eine schwere Geburt . An diese Volksweisheiten fühlt sich erinnert, wer die Entwicklungsgeschichte der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen verfolgt, die am 21.05.2008 erlassen wurde und am 13.06.2008 in Kraft trat. Mit einer solchen Richtlinie wurde verschiedentlich schon nicht mehr gerechnet, nachdem der erste Grundstein bereits 1999 vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Tampere mit der Entschließung gelegt wurde, im Hinblick auf die Erleichterung eines besseren Zugangs zum Recht alternative außergerichtliche Verfahren zu schaffen. Es folgten an weiteren Stationen im Jahr 2002 ein Grünbuch über alternative Verfahren der Streitbeilegung sowie 2004 ein entsprechender Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. Begleitet wurde dieser Reifungsprozess von vielen Stellungnahmen und kontroversen Diskussionen. Nun endlich ist die europäische Mediations-Richtlinie rechtskräftig und regelt europaweit zentrale Aspekte des Verhältnisses von Mediation und allgemeinem Zivilverfahrensrecht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Bis zum 21. Mai 2011 ist sie von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Damit wird die Mediation in Europa etabliert und weiter befördert, nachdem die im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreiteten Verfahren der alternativen Streitbeilegung in der jüngeren Vergangenheit bereits einen unübersehbaren Bedeutungszuwachs erfahren haben. Der Grund dafür sind schwerfällige, langwierige, teure und komplexe Verfahren der justiziellen Konfliktlösung. Zur Sicherstellung eines rei-bungslos funktionierenden Binnenmarktes sind diese einzudämmen und effizient zu gestalten. Mediation und andere sogenannte ADR-Verfahren werden als die dafür geeigneten Instrumente erachtet, auf die auch der Europäische Normgeber verstärkt setzt.