Verlag: Apud Ioannem Gymnicum sub Moncerote,, Köln (Coloniae Agrippinae),, 1578
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Halbleinenband. Köln (Coloniae Agrippinae), Apud Ioannem Gymnicum sub Moncerote, 1578. Quart. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) Titelblatt, (7), 452, (70), 162 S. Halbleinenband. Order-no.: IC-59 ISBN 978-3-86303-481-8 lieferbar / available Erste Ausgabe eines der berühmtesten Werke der deutschen Rechtsliteratur und Gründungswerk der deutschen Entscheidungssammlungen! Andreas Gaill (1526 - 1587) legte mit diesem Werk das berühmteste forensisch-kasuistische über das Reichskammergericht vor. Gaill, aus einem alten Kölner Patriziergeschlecht stammend, studierte an den Universitäten Köln, Orléans und Löwen, promovierte 1555 in Bologna und praktizierte zunächst in seiner Vaterstadt als Anwalt. 1558 - 1568 war er Beisitzer am Reichskammergericht zu Speyer, ab 1569 am Reichshofrat in Wien und in den letzten Jahren seines Lebens als Kanzler beim Kurfürsten in Köln tätig. Gail gilt als Begründer der Kameralistik, der Literatur zur Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In seinen 1578 erstmals erschienenen Practicae observationes, die vielfach wiederaufgelegt, mehrfach ins Deutsche und zuletzt 1771 gedruckt worden sind, versucht Gail erstmals eine systematische Darstellung der Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In 316 observationes werden Rechtsfragen und Rechtsprobleme erörtert, die vor diesem höchsten reichsrechtlichen Gericht immer wieder auftauchten, unterschiedlich erörtert und diskutiert worden sind. Diese umstrittenen und oft sehr schwierigen Rechtsfragen werden in einzelnen, meist kurzen Abhandlungen dargelegt, kontrovers aufgeschlüsselt und die Entscheidung begründet. Grundlage dieses Werkes ist die 11 Jahre dauernde Tätigkeit von Gaill als Assessor am Reichskammergericht. Die gerichtlich vorgetragenen und entschiedenen Fälle bilden das innere Gerüst dieses Werkes. Nur so ist auch der ungeheuere Einfluß dieses Werkes zu erklären; es stand bezüglich des Reichsgerichts unerreicht, ist von ähnlichen Werken nur von denen eines Mevius und Carpzov erreicht worden. Der angebundene Titel "de pace publica" ist eine staatsrechtliche Abhandlung von Gaill. Das Werk behandelt den Landfrieden und die Reichsacht. Zu beiden Themenkreisen legte Gaill erstmals eine systematische Bearbeitung vor. Der sog. "ewige Landfrieden" war gerade aufgrund der Konfessionsstreitigkeiten zwischen Katholiken und Protestanten ein wichtiges und beliebtes Thema innerhalb des Jus publicum. Gaill untersucht auch die Reichweite des Landfriedens, vor allem seine Geltung innerhalb des geistlichen Standes: damit auch die Kompetenzen des Reichskammergerichts. Andreas von Gail(l), a famous German judge and jurist, author of Practicarum Observationum libri duo (1578), which influenced the Dutch law of procedure and was itself edited and annotated many times. It was one of the first volumes of german decisions. Coing, Handbuch II,2/ 1363 (Gehrke) mit vielen weiteren Verweisen. Order-no.: IC-59 ISBN 978-3-86303-481-8 lieferbar / available.
Verlag: Impensis Joh. Syberti Heyll,, 1662
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Hardcover. Zustand: Gut. Frankfurt, Impensis Joh. Syberti Heyll, 1662. Folio. Titelblatt mit Druckersignet in Rot-Schwarz-Druck, (6), 352, 156, 163, (32) S. Zeitgenössischer Lederband auf vier Bünden geheftet. I: LVI consilia; II: XVII consilia; III: XXXIV consilia Andreas Gaill (1526 - 1587) legte mit diesem Werk das berühmteste forensisch-kasuistische über das Reichskammergericht vor. Gaill, aus einem alten Kölner Patriziergeschlecht stammend, studierte an den Universitäten Köln, Orléans und Löwen, promovierte 1555 in Bologna und praktizierte zunächst in seiner Vaterstadt als Anwalt. 1558 - 1568 war er Beisitzer am Reichskammergericht zu Speyer, ab 1569 am Reichshofrat in Wien und in den letzten Jahren seines Lebens als Kanzler beim Kurfürsten in Köln tätig. Gail gilt als Begründer der Kameralistik, der Literatur zur Rechtsprechung des Reichskammergerichts. Zeitgenössischer Lederband auf vier Bünden geheftet.
Verlag: Apud Ioannem Gymnicum, sub Moncerote,, 1586
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Hardcover. Zustand: Gut. Köln (Coloniae Agrippinae), Apud Ioannem Gymnicum, sub Moncerote, 1586:. Oktav. (Liber I= 2 Hlbpgtbde. Kopien) Ttlbl., (42), 568, (152) S.; (Liber II= Original. Pgtbd.) Ttlbl.mit Druckersignet, Wappenholzschnitt verso, S. 567 - 1320 3 Halbpergamentbände.
Verlag: Getruckt und verlegt/ durch Johann Jäcklin, München, 1673
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Halbleinen. München, Getruckt und verlegt/ durch Johann Jäcklin, 1673. Quart. Titelblatt, (28), 488; 931, (70) S. (Reprint Vico Verlag Frankfurt am Main 2021) Halbleinen. Order-no.: IC-190 ISBN 978-3-86303-428-5 in Vorbereitung Jtem/ Von Pfandungen und Pfandt=Rechten ein Buech. Und widerumb von Arresten/ oder Kummer/ und wie selbe im Heyligen Römischen Reich vorzunemmen ein Buech. Order-no.: IC-190 ISBN 978-3-86303-428-5 in Vorbereitung.
Verlag: apud Ioannem Gymnichum, sub Moncerote,, 1595
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Hardcover. Zustand: Gut. Editio quarta, auctior & castigatior ex postrema Authoris recognitione. Köln (Coloniae Agrippinae), apud Ioannem Gymnichum, sub Moncerote, 1595. Klein-Quart. Titelblatt mit Druckersignet, Wappenholzschnitgt verso, (134), 280, (8), 632 S. mit Anmerkungen von Alter Hand. Zeitgenössischer Pergamentband mit fünf durchgezogenen Bünden. Andreas Gaill (1526 - 1587) legte mit diesem Buch das berühmteste forensisch-kasuistische Werk über das Reichskammergericht vor. Gaill, aus einem alten Kölner Patriziergeschlecht stammend, studierte an den Universitäten Köln, Orléans und Löwen, promovierte 1555 in Bologna und praktizierte zunächst in seiner Vaterstadt als Anwalt. 1558 - 1568 war er Beisitzer am Reichskammergericht zu Speyer, ab 1569 am Reichshofrat in Wien und in den letzten Jahren seines Lebens als Kanzler beim Kurfürsten in Köln tätig. Gail gilt als Begründer der Kameralistik, der Literatur zur Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In seinen 1578 erstmals erschienenen Practicae observationes, die vielfach wiederaufgelegt, mehrfach ins Deutsche und zuletzt 1771 gedruckt worden sind, versucht Gail erstmals eine systematische Darstellung der Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In 316 observationes werden Rechtsfragen und Rechtsprobleme erörtert, die vor diesem höchsten reichsrechtlichen Gericht immer wieder auftauchten und unterschiedlich erörtert und diskutiert worden sind. Diese umstrittenen und oft sehr schwierigen Rechtsfragen werden in einzelnen, meist kurzen Abhandlungen dargelegt, kontrovers aufgeschlüsselt und die Entscheidung werden begründet. Grundlage dieses Werkes ist die 11 Jahre dauernde Tätigkeit von Gaill als Assessor am Reichskammergericht. Die gerichtlich vorgetragenen und entschiedenen Fälle bilden das innere Gerüst dieses Werkes. Nur so ist auch der ungeheuere Einfluss dieses Werkes zu erklären; es stand bezüglich des Reichsgerichts unerreicht, ist von ähnlichen Werken nur von denen eines Mevius und Carpzov erreicht worden. Der angebundene Titel "de pace publica" ist eine staatsrechtliche Abhandlung von Gaill. Das Werk behandelt den Landfrieden und die Reichsacht. Zu beiden Themenkreisen legte Gaill erstmals eine systematische Bearbeitung vor. Der sog. "ewige Landfrieden" war gerade aufgrund der Konfessionsstreitigkeiten zwischen Katholiken und Protestanten ein wichtiges und beliebtes Thema innerhalb des Jus publicum. Gaill untersucht auch die Reichweite des Landfriedens, vor allem seine Geltung innerhalb des geistlichen Standes: damit auch die Kompetenzen des Reichskammergerichts. Sprache: lateinisch Zeitgenössischer Pergamentband mit fünf durchgezogenen Bünden.
Verlag: apud Antonium Hierat sub Moncerote, 1626
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Hardcover. Zustand: Gut. Köln (Coloniae Agrippinae), apud Antonium Hierat, sub Moncerote, 1626. Quart. Titelblatt mit Druckersignet in Rot-Schwarz-Druck, (116), 632; 280, (8) S. mit schönem Portrait von Andreas Gaill auf gefaltetem Blatt. Phantastisch gut erhaltener, zeitgenössischer Pergamentband mit Schutzkante, rotem Buchschnitt. Andreas Gaill (1526 - 1587) legte mit diesem Werk das berühmteste forensisch-kasuistische über das Reichskammergericht vor. Gaill, aus einem alten Kölner Patriziergeschlecht stammend, studierte an den Universitäten Köln, Orléans und Löwen, promovierte 1555 in Bologna und praktizierte zunächst in seiner Vaterstadt als Anwalt. 1558 - 1568 war er Beisitzer am Reichskammergericht zu Speyer, ab 1569 am Reichshofrat in Wien und in den letzten Jahren seines Lebens als Kanzler beim Kurfürsten in Köln tätig. Gail gilt als Begründer der Kameralistik, der Literatur zur Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In seinen 1578 erstmals erschienenen Practicae observationes, die vielfach wiederaufgelegt, mehrfach ins Deutsche und zuletzt 1771 gedruckt worden sind, versucht Gail erstmals eine systematische Darstellung der Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In 316 observationes werden Rechtsfragen und Rechtsprobleme erörtert, die vor diesem höchsten reichsrechtlichen Gericht immer wieder auftauchten, unterschiedlich erörtert und diskutiert worden sind. Diese umstrittenen und oft sehr schwierigen Rechtsfragen werden in einzelnen, meist kurzen Abhandlungen dargelegt, kontrovers aufgeschlüsselt und die Entscheidung begründet. Grundlage dieses Werkes ist die 11 Jahre dauernde Tätigkeit von Gaill als Assessor am Reichskammergericht. Die gerichtlich vorgetragenen und entschiedenen Fälle bilden das innere Gerüst dieses Werkes. Nur so ist auch der ungeheuere Einfluß dieses Werkes zu erklären; es stand bezüglich des Reichsgerichts unerreicht, ist von ähnlichen Werken nur von denen eines Mevius und Carpzov erreicht worden. Der angebundene Titel "de pace publica" ist eine staatsrechtliche Abhandlung von Gaill. Das Werk behandelt den Landfrieden und die Reichsacht. Zu beiden Themenkreisen legte Gaill erstmals eine systematische Bearbeitung vor. Der sog. "ewige Landfrieden" war gerade aufgrund der Konfessionsstreitigkeiten zwischen Katholiken und Protestanten ein wichtiges und beliebtes Thema innerhalb des Jus publicum. Gaill untersucht auch die Reichweite des Landfriedens, vor allem seine Geltung innerhalb des geistlichen Standes: damit auch die Kompetenzen des Reichskammergerichts.
Verlag: sumptibus & typis Wilhelmi Metternich., Köln (Coloniae Agrippinae), 1721
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Editio postrema correctior. Köln (Coloniae Agrippinae,) sumptibus & typis Wilhelmi Metternich. 1721-1727. Quart. Tllbl., (26), 628, 272, (128) S. Zeitgenössischer Pergamentband. Andreas Gail (1526 - 1587), aus einem alten Kölner Patriziergeschlecht stammend, studierte an den Universitäten Köln, Orléans und Löwen, promovierte 1555 in Bologna und praktizierte zunächst in seiner Vaterstadt als Anwalt. 1558 - 1568 war er Beisitzer am Reichskammergericht zu Speyer, ab 1569 am Reichshofrat in Wien und in den letzten Jahren seines Lebens als Kanzler beim Kurfürsten in Köln tätig. Gail gilt als Begründer der Kameralistik, der Literatur zur Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In seinen 1578 erstmals erschienenen Practicae observationes, die vielfach wiederaufgelegt, mehrfach ins Deutsche und zuletzt 1771 gedruckt worden sind, versucht Gail erstmals eine systematische Darstellung der Rechtsprechung des Reichskammergerichts. Das Werk vermittelte in der schwierigen Phase der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts vor allem dem Rechtspraktiker Orientierungshilfen in der schwierigen Rechtsquellenlage. Die Herausarbeitung der Entscheidungslinien des Reichskammergerichts verschaffte dem Werk bisweilen präjudicielle Wirkung. Darin lag der außerordentliche Erfolg dieses forensisch-kasuistischen Werkes. Ausgehend von beim Reichskammergericht entschiedenen Fällen wurden die einzelnen observationes unter Zuhilfenahme der Entscheidungsgründe erläuternd, beinahe kommentierend aufgebaut. Mit dieser Struktur wirkte das Werk vorbildhaft für viele nachfolgende Sammelwerke der Rechtsprechung der territorialen Obergerichte. Dem Werk angebunden sind zwei Schriften, die für die Reichskammergerichts- praxis wichtige Themenkreise behandeln und die als monographische Ergänzung zu den Observationes practicae angelegt waren: De pace publica, ein Traktat zum Landfrieden und der Reichsacht, sowie De pignorationibus. Daneben ist noch eine prozessuale Abhandlung De arrestis angehängt. a) Everhardus FABRICIUS: Repetitiones Gaillii, Hoc est Enucleatio controversarum.cura et studio Joannis Werneri Gericken. Köln, bei Wilhelm Metternich, Ttlbl., (2), 175, (16) S.
Verlag: Ioannem Gymnicum, Cologne, 1586
Anbieter: Second Story Books, ABAA, Rockville, MD, USA
Hardcover. Second Edition. Octavo, 468, [60], 123, [1], [52]. In Good plus condition. Contemporary goat vellum, with elaborately tooled panels on front and back covers, spine banded with faded handwritten lettering. Boards show moderate wear to bottom edges and corners, light plus wear to spine and overall, and light plus soiling and toning overall. Text-block has light shelf-wear to bottom edge, some mild soiling to fore-edge. Light age-toning to page interiors, an instance of worming to margins in top-left quadrant of pages from front free end page to page 7, and an ink inscription to title-page ("Biblioteca Viennensis / 1906"); a.e.d. RW Consignment. 1353036. Special Collections.
Verlag: Ioannem Gymnicum, Coloniae Agrippinae, 1583
Anbieter: Antiquariat Bücherwurm, Kiel, Deutschland
Titelvignette, Emblem u gest. Frontispiz (illustrator). editio tertia 2° 3 Bücher in 1 gebunden, 10 Bll, 584, 208 + Index, --- Wegen der Extended Producer Responsibility (EPR) erfogt derzeit kein Versand in die folgenden EU-Länder: (Due to EPR, there is currently no shipping to the following EU countries:): Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.---. Zeitg. Ganzpergament Einband restaurierungswürdig, Bindung locker, Eintr. v alt. Hand a Titel, erste u letzte S. mit Fehlst. am Rand (ohne Textverl.), mehrere S. mit Wasserrand, sonst gut.
Verlag: Getruckt und verlegt/ durch Johann Jäcklin, 1673
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Hardcover. Zustand: Gut. München, Getruckt und verlegt/ durch Johann Jäcklin, 1673. Quart. Titelblatt (ergänzt), (28), 488; 931, (70) S. Zeitgenössischer Holzdeckelband mit Pergamentbüberzug. Jtem/ Von Pfandungen und Pfandt=Rechten ein Buech. Und widerumb von Arresten/ oder Kummer/ und wie selbe im Heyligen Römischen Reich vorzunemmen ein Buech. With his Observationes, Andreas Gaill presented the most famous forensic-casuistic work on the case law of the Reichskammergericht. Gaill, born into an old Cologne patrician family, studied at the universities of Cologne, Orleans and Leuven, gained his doctorate in Bologna in 1555 and initially practiced as a lawyer in his home city. Between 1558 - 1568 he was an associate judge at the Reichskammergericht in Speyer, from 1569 at the Reichshofrat in Vienna and in the final years of his life was chancellor to Prince Elector in Cologne. First published in 1578, the 316 observationes, explored and discussed the legal questions and problems that arose time and again before this supreme court from various angles. These controversial and often very difficult legal questions are presented in separate, mostly short sections, the opposing arguments laid out and the decision grounded. This work is fruit of the 11 years served by Gaill as Assessor to the Reichskammergericht. The cases argued before and decided by the court form the inner framework of this work. Only so can the enormous influence of this work be explained; its stands unequaled as far as the Reichsgericht is involved, of other works only those by a Mevius and Carpzov are comparable. Andreas Gaill (1526 - 1587) legte mit diesem Werk das berühmteste forensisch-kasuistische über das Reichskammergericht vor. Gaill, aus einem alten Kölner Patriziergeschlecht stammend, studierte an den Universitäten Köln, Orléans und Löwen, promovierte 1555 in Bologna und praktizierte zunächst in seiner Vaterstadt als Anwalt. 1558 - 1568 war er Beisitzer am Reichskammergericht zu Speyer, ab 1569 am Reichshofrat in Wien und in den letzten Jahren seines Lebens als Kanzler beim Kurfürsten in Köln tätig. Gail gilt als Begründer der Kameralistik, der Literatur zur Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In seinen 1578 erstmals erschienenen Practicae observationes, die vielfach wiederaufgelegt, mehrfach ins Deutsche und zuletzt 1771 gedruckt worden sind, versucht Gail erstmals eine systematische Darstellung der Rechtsprechung des Reichskammergerichts. In 316 observationes werden Rechtsfragen und Rechtsprobleme erörtert, die vor diesem höchsten reichsrechtlichen Gericht immer wieder auftauchten, unterschiedlich erörtert und diskutiert worden sind. Diese umstrittenen und oft sehr schwierigen Rechtsfragen werden in einzelnen, meist kurzen Abhandlungen dargelegt, kontrovers aufgeschlüsselt und die Entscheidung begründet. Grundlage dieses Werkes ist die 11 Jahre dauernde Tätigkeit von Gaill als Assessor am Reichskammergericht. Die gerichtlich vorgetragenen und entschiedenen Fälle bilden das innere Gerüst dieses Werkes. Nur so ist auch der ungeheuere Einfluß dieses Werkes zu erklären; es stand bezüglich des Reichsgerichts unerreicht, ist von ähnlichen Werken nur von denen eines Mevius und Carpzov erreicht worden. Der angebundene Titel "de pace publica" ist eine staatsrechtliche Abhandlung von Gaill. Das Werk behandelt den Landfrieden und die Reichsacht. Zu beiden Themenkreisen legte Gaill erstmals eine systematische Bearbeitung vor. Der sog. "ewige Landfrieden" war gerade aufgrund der Konfessionsstreitigkeiten zwischen Katholiken und Protestanten ein wichtiges und beliebtes Thema innerhalb des Jus publicum. Gaill untersucht auch die Reichweite des Landfriedens, vor allem seine Geltung innerhalb des geistlichen Standes: damit auch die Kompetenzen des Reichskammergerichts. Andreas von Gail(l), a famous German judge and jurist, author of Practicarum Observationum libri duo (1578), which influenced the Dutch law of procedure and was itself edited and annotated many times. It was one of the firs.
Verlag: Tip. Dominicum Tarinum. Augustae Taurinorum (Turín), 1609, 1609
Anbieter: Libreria Anticuaria Farré, Barcelona, BARCE, Spanien
. 35 cm. 49 h., 302 h. numeradas. Texto a dos columnas. Ilustrado con cabeceras, capitales. Enc. pleno pergamino con restauración en la lomera. Pérdida de papel en la portada, páginas tostadas. Marcas de taladro. * Según el CCPB debería tener 426 h. CCPB000232381-8.
Verlag: Turin (Augustae Taurinorum), Apud Io.Dominicum Tarinum, 1609
Anbieter: Treptower Buecherkabinett Inh. Schultz Volha, Berlin, Deutschland
50 Bll. 426 Seiten. Andreas von Gail war ein kölnischer Kanzler, Staatsmann und Rechtsgelehrter.Andreas Gail wurde 1526 als Sohn einer bekannten Kölner Patrizierfamilie geboren. Er studierte Jurisprudenz an der Universität zu Köln, Universität Orléans und Universität Löwen. An der Universität Bologna wurde er 1555 promoviert. 1555 kehrte er nach Köln zurück, heiratete und ließ sich als Anwalt in Köln nieder. Ab 1558 war er Beisitzer und Richter am Reichskammergericht in Speyer. 1569 wurde er von KaiserMaximilian II. als kaiserlicher Reichshofrat in Wien eingesetzt, ab 1571 hatte er dort den einflussreichen Posten des Referendarius inne. (ADB. Band 8, S. 307311.) - Practicarum Observationum tam ad processum iudicarium. Liber Primus S.1-91, Practicarum Observationum tam ad processum iudicarium. Liber Secundus S.92-211,De Pace Publica et eius Violatoribus .Liber Primus S.211-239, De Pace Publica et eius Violatoribus .Liber Secundus S. 240-355, Singularium observationum iudicii Imperialis Camerae Centuria Quatta S. 355- 426 . - Vorsätze erneut. Titelblatt gebräunt, auf zeitgen. Blatt Papier alt-aufgezogen. Einige Blätter mit kl. Hinterlegungen, zum Teil etwas gebräunt u. etwas stockfleckig. Insgesamt gutes Exemplar. Ess1-7 la Gewicht in Gramm: 2000 Fol. , Pergament der Zeit mit handschrift. Rückentitel ( Einband etwas wurmspurig, unterer Kapital etwas bestoßen).
Verlag: Coloniae Agrippinae (=Köln), Johannes Gymnich. 1586 ., 1586
Anbieter: Roland Antiquariat UG haftungsbeschränkt, Weinheim, Deutschland
Kl.-8°. 2 Teile in 1 Band. 468 Seiten, 30 (1 leeres) Blatt und 123 Seiten, 26 Blatt. Schweinsleder auf Bünden. Mit Druckermarke auf beiden Titelblättern. Einband fleckig und Kanten bestoßen. Hinteres Gelenk etwas gelockert. Kleiner Besitzstempel auf dem ersten Titelblatt. Mit blindgeprägten Rollenstempel-Bordüren und 2 großen Plattenstempeln mit Wappen auf beiden Deckeln mit Signatur "W V D" und "1592". Andreas Gaill (1526 - 1587), ist zusammen mit Mynsinger v. Frundeck der Begründer der Kammergerichtsjurisprudenz. Er setzte sich dafür ein, daß neben dem römischen auch das deutsche Recht in der Gerichtspraxis Anwendung fand. Von seinen Zeitgenossen wurde er der "deutsche Papinian" genannt. Neben seinem Hauptwerk "Observationes practicae" verfasste er noch die drei hier gesammelten Abhandlungen. "De pace publica" und "De Pignorationibus" liegen in der vierten Ausgabe vor, der "Tractatus de manuum iniectionibus" ist hier zum erstenmal gedruckt. la Gewicht in Gramm: 568.