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  • FRANZ I. STEPHAN, röm.-dt. Kaiser, Herzog von Lothringen, Gemahl Maria Theresias (1708-1765)

    Sprache: Deutsch

    Anbieter: Wiener Antiquariat Ingo Nebehay GmbH, Wien, Österreich

    Verbandsmitglied: ILAB VDAO

    Verkäuferbewertung 4 von 5 Sternen 4 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    Ernennung von Carl Emanuel von Tschamer, Obristleutnant beim Liechtensteinschen Dragoner-Regiment, zum Kaiserl. Obristen. ". in mildester ansehung seiner Uns, und dem Durchläuchtigsten Erzhaus von Österreich durch mehrere Jahre treu-eifrig, und nuzlich geleisteten Feld Kriegs-diensten .". - Gegenzeichnung des Hofkriegsratspräsidenten Johann Joseph Philipp Graf Harrach und des Feldmarschalls Wilhelm Reinhard Graf Neipperg, großes gedecktes Siegel. Einzelne Bug- und Tintenfraßschäden, sonst gut erhaltenes dekoratives Offizierspatent. Signatur des Verfassers.

  • Bild des Verkäufers für Brief mit eigenh. Unterschrift Franz". zum Verkauf von Kotte Autographs GmbH

    Franz I. Stephan, röm.-dt. Kaiser (1708-1765).

    Verlag: Wien, 19. III. 1751., 1751

    Anbieter: Kotte Autographs GmbH, Roßhaupten, Deutschland

    Verbandsmitglied: ILAB VDA

    Verkäuferbewertung 5 von 5 Sternen 5 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    Gr.-Folio. 1 1/3 pp. Gefaltet. Mit papiergedecktem Siegel. Brief an einen Onkel und Fürst wegen der Geburt von Maria Josepha Gabriella Johanna Antonia Anna (1751-1767). Sie wurde als neunte Tochter von der Kaiserin Maria Theresia und des Kaisers Franz Stephan geboren.[] Durchlauchtig-hochgeborener lieber Oheim und Fürst! Nachdeme Wir, und die allerdurchlauchtigste Großmächtigste Fürstin, Unserer hertzgeliebtesten Gemahlin die Kayserin und Königin Mayt. und liebden, vermittelst derenselben, durch midreichesten Seegen Gottes, anheut erfolgter glücklicher Entbindung, mit einer gesunden Ertz-Hertzogin erfreuet worden; welche auch mit denen Nahmen Maria, Josepha, Gabriela, Johanna, Antonia, Anna die heilige Taufe erhalten hat; Als haben Wir die von Gott Uns zugeschickte Vergnügenheit deiner Liebden in gantzer Zuversicht: daß die an derselben, mit Uns, einen erfreulichen Antheil nehmen, und solche anmit gerne hernehmen werden: aus Unserer Ihro zutragender besonderer Neigung gnädigst [] wollen. Wir wünschen deiner Liebden annebenst ebenfalls viele zu dero betändigem aufnahm gedeyhenden Wohlergehen, und verbleiben deroselben mit Kayserlichen Gnaden und allem guten wohlbeygethan. []".

  • Franz I. Stephan, röm.-dt. Kaiser (1708-1765).

    Verlag: Wien, 12. V. 1760., 1760

    Anbieter: Kotte Autographs GmbH, Roßhaupten, Deutschland

    Verbandsmitglied: ILAB VDA

    Verkäuferbewertung 5 von 5 Sternen 5 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    Quer-Gr.-Folio. 1 p. Gefaltet. Mit papiergedecktem Siegel. Kaiserliches Patent, Kaiser Franz I. Stephan 1760 zur Reichsexekution gegen Preußen im Siebenjährigen Krieg:Thuen kund allermänniglich: wasmassen die schwere Erpressungen, welche der in der Empärung befangene König in Prussen, Churfürst zu Brandenburg, durch dessen Kriegs-Völkere in denen Chur-Sächsischen Landen mit Landfriedbrüchiger That hat unternehmen, und mit Plünderung, Raub und mannigfältig anderer äusserster Vergwaltigung vollziehen lassen, sich nebst anderen auch darin erstrecket haben, daß denen Inwohneren von denen Orten und Gegenden, so derselbe zu raumen sich genöthiget gesehen, nicht einmahlen das zum Lebens-Unterhalt unentbehrliche Kort, und die zu Vestellung deren Felderen erforderliche Saat-Frucht seynd übrig gelassen worden; Indeme nun es hieraus von selbsten sich ergiebet, daß, wann man diesen Grund-verderblichen Anschlag nicht sofort ohne dem mindesten Zeit-Verlust zu hinterreiben suchen wollte, vor die Sächsische obbeschriebener massen so gänzlich entlöste Innwohnere nichts als Hunger und adnere um sich greiffende Roth, für die Operationen Unserer und des Reichs-Executions-Armée aber Hemmung und gemeinschädlicher Abbruch entstehen würde; So versehen Wir Uns zwar zu denen jenigen Ständen, deren Land und Gebiete an die Sächsische Gränzen, oder doch diesen nahe gelegen feynd, gänglich und allergnädigst, daß dieselbe bey dieser Vorkommenheit der Menschlichkeit und der von einem Stand des Sreichs gegen den andern schuldiger Societaetsmäßiger Hülf und Beystands sich von selbsten erinneren, und daß die aus der Entstehung dessen erwachsende Folgen auf ihre Lande diesen zur Last ansonsten mit-auffallen, ohnschwer einsehen, sofort, gneigt seyn werden, dem Rothstand deren Sächsischen Landen nach möglichsten Kräften zu steuern; Wir wollen jedoch nicht umhin gehen, dieselbe darzu Reichs-vätterlich andurch anzumahnen, und ihnen annebst zu erkennen zu geben, wie daß das allgemeine Wohl des Reichs, und dessen Dienst es ohnumgägnlich erheischen, daß Wir darauf sehen, und die Verordnung dahin ergehen lassen, damit die diesfallsige nothdürtgie Aushülfe werkthätig geleistet, und dadurch die ansonsten in denen Sächsischen Landen ohnausbleibliche Hungers-Noth mit ihren schädlichsten Folgen abgewendet, anbey auch für Unsere und des Reichs Executions-Armée der erforderliche Unterhalt verschaffet werden möge. []"Franz Stephan von Lothringen war Ehemann der Maria Theresia, ab 1740 Mitregent in den Habsburgischen Erblanden und seit 1745 als Franz I. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs.

  • Franz I. Stephan, röm.-dt. Kaiser (1708-1765).

    Verlag: O. O. u. D.

    Anbieter: Antiquariat INLIBRIS Gilhofer Nfg. GmbH, Vienna, A, Österreich

    Verbandsmitglied: ILAB VDA VDAO

    Verkäuferbewertung 5 von 5 Sternen 5 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    1 S. auf gefalt. Doppelblatt. 4to. Bestellt den Empfänger zur Konferenz: "Voyla votre goutachten et jore le lehre samdi a midi et demi quoy que l'Emp. vous a dit hiere quel tienderet demen la conferance a 10 heur en vill elle vien de me dire de vous ecrire de la fere anonse olieu de 10 a 9 heur toujour demen ensi vous pouve conte qua set heur la nous iseron [.]". - Franz Stephan von Lothringen war Ehemann der Maria Theresia, ab 1740 Mitregent in den Habsburgischen Erblanden und seit 1745 als Franz I. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs.