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  • CORPUS JURIS CIVILIS -

    Verlag: Apud viduam Danielis Elsevirii Janssonio-Waesbergios viduam Johannis a Someren Abrahamum Wolfgang Henricum & viduam Theodori Boom, Amsterdam, 1681

    Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland

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    Amsterdam, Apud viduam Danielis Elsevirii, Janssonio-Waesbergios, viduam Johannis a Someren, Abrahamum Wolfgang, Henricum & viduam Theodori Boom, 1681. 8vo. Ganzseitiges Titelkupfer, Titelblatt, (16), 904 S. (text mit einigen Unterstreichungen) Zeitgenössischer Halblederband, auf den Buchdeckeln beschabt. Spangenberg Nr.488 Die Druckerangabe lautet vollständig: Apud viduam Danielis Elsevurii, Janssonio-Waesbergios, viduam Johannis a Someren, Abrahamum Wolfgang, Hnericum & viduam Theodori Boom.

  • Zustand: very good. Amstelodami, Sumptibus Societatis, 1700. 2 Vols in 1. Contemporary calf binding. [22],1037;[3],820 pp. Engraved title-page. 8vo. With vellum tabs. A few tabs reattached with tape. Upper joint partly splitted & repaired. Good copy. Roberts 92. Condition : very good copy. Keywords : RECHT, RAI 2000 *2006-100 oud recht1.

  • Editio stereotypa. Berlin apud Weidmannos, 1884 - 1886. Groß-Oktav. (Institutiones & Digesta) Ttllbl., (20), 58S.; XXXII, 882 S.; (Codex Iustinianus) XIX, 513 S. 2 zeitgenössische Halblederbände. Das Corpus Iuris Civilis erhielt seine bislang endgültige Gestalt im 19. Jahrhundert, als es endlich gelang, eine kritische Ausgabe vor allem der Digesten und des Codex Iustinianus zu erstellen. Theodor Mommsen und Paul Krüger, beides große deutsche Rechtsgelehrte, zeichnen sich dafür verantwortlich und schlossen ein 800 Jahre langes internationales Streben ab. 1868-1870 publizierte Mommsen seine kritische Ausgabe der Digesten, die sogenannte editio maior und wenige Jahre später (1877) vollzog das gleiche Krüger mit dem Codex Iustinianus. Wenige Jahre zuvor hatte der Tübinger Rechtsprofessor Eduard Schrader eine kritische Ausgabe der Institutionen bewerkstelligt. Schrader wollte auch die übrigen Justinianischen Bücher für eine kritische Edition vorbereiten. Doch ihm gelang nur die Edition der Institutionen, seine Vorarbeiten benutzte aber Theodor Mommsen für seine Arbeiten. Auf diesen Editiones criticae beruht die sogenannte Editio stereotypa, die erstmals 1872-1877 erschienen ist. Nach dem Tode von Mommsen übernahm Mommsen auch die Digesten. Auf dem Titelblatt erschien der Vermerk "Retractavit Paulus Krügerus", erstmals in der Editio stereotypa undecima vom Jahre 1908. Letztmalig wurde die Editio stereotypa im Jahre 1928 in der Editio quinta decima publiziert. Diese seltene Ausgabe liegt nunmehr im Nachdruck vor. Die Ausgabe konkurriert auch nicht mit dem Nachdruck im Olms Verlag, der die Editio undecima von 1908 zugrunde gelegt hat und die alle eingeflossenen Arbeiten und Verbesserungen von Paul Krüger bis 1928 unberücksichtigt ließ.

  • Frankfurt am Main: Hieronymus Polichius, 1668. Blindgeprägter Pergament-Einband auf Holzdecken mit restauriertem Lederrücken auf fünf Bünden. Frontispiz-Portrait (Leopoldus Romanorum Imp. Semper Augustus), Vortitel-Kupfer, 40 Bll. Index, 130 Spalten, 1872 Sp.; angebunden: Codicis Justiniani sacratissimi principis pp. auf. repetitae praelectionis. Libri XII. Notis Dionysii Gothofredi . Frankfurt am Main: H. Polichius, 1668. 6 Bll. Index, 1024 Sp.; angebunden: Authenticae, seu novellae constitutiones dn. Justiniani sacratiss. principes: Quibus Leonis, et aliorum quorundam Imperatorum additae. 3 Bll. Index, 456 Sp.; angebunden: Feudorum consuetudines partim ex editione vulgata, partim ex Cujaciana vulgatae apposita. 6 Bll. Index, 78 Sp.; angebunden: Appendix sive auctarium . 282 Sp. (Finis). -27,5 x 21,5. * Einbanddecken gewölbt; neue Vorsatzpapiere; innen teils fleckig und mit ganz wenigen radierbaren Bleistift-Marginalien.

  • Zustand: very good. Coloniae Munatianae [Basel, Switzerland] : Emmanuelis Thurneysen, 1759. 2 Vols. Contemp. calf bindings with raised bands and gilt decorated backs; viii,887 pp.; vi,[708] pp.; 4to. New endpapers. French titel-page volume 2 missing. Small marg. wurmhole in last 9 leaves of volume 1 (with very little loss of text). Bindings worn on edges. Boards Volume 1 damaged. Paper browning & foxing. Some tears in paper as result of printed tabs affixed to the foredges, printed in red and black, showing reference words or letters. Still acceptable set. Posthumously published edition of the Corpus Juris Civilis edited by the German law professor Christoph Heinrich Freiesleben, alias Ferromontano (-1733). Reprinted many times, other editions are from 1721 (first edition), 1735, 1748, 1775, 1789. Camus-Dupin, 559 mentioning the 1735-edition; Jöcher II, 740; Condition : very good copy. Keywords : RECHT, roman law, römisches Recht.

  • Editio secunda. Altenburg, Litteris et impensis Pauli Emanuelis Richteri, 1751. Quart. Ttielblatt mit Vignette in Rot-Schwarz-Druck, (8), 1.536; 1.278 Spalten, (84) S. 2 Tle in einem Halblederband des 19. Jahrhunderts. Spangenberg 552: zweite Ausgabe zu Altenburg. Das gesamte Corpus juris civilis ohne die Glossen, herausgegeben von Christian Heinrich Freiesleben (1696 - 1741). Diese Edition löste die bis dato marktbeherrschende Littera Gothofrediana ab. Im 18. Jahrhundert, also für ca. 100 Jahre, war diese Ausgabe maßgebend für Theorie und Praxis. 2 Tle in einem Halblederband des 19. Jahrhunderts.

  • Basel (Coloniae Munatianae), Sumptibus E.&J.R.Thurnisiorum, fratrum, 1735. Quart. Titelblatt mit Vignette in Rot-Schwarz-Druck, (4), 1.536, 1.278 Spalten. Pergamentband, Rücken erneuert. Vorsatzpapier mit alter Handschrift beschrieben. Wenige Anstreichungen unsd Anmerkungen von alter Hand. Spangenberg 542.a. Das gesamte Corpus juris civilis ohne die Glossen. Christian Heinrich FREIESLEBEN (1696-1741) löste mit seiner Corpus juris Ausgabe die bis dato marktbeherrschende Littera Gothofrediana ab. Im Zeitraum von 1721 bis 1789, also für circa 70 Jahre, wurde seine Ausgabe maßgebend für Theorie und Praxis. Der Unterschied zur Littera Gothofrediana ist jedoch gering. Unter Angaben der Parallelstellen folgt ihr Freiesleben. Für die Epoche des "usus modernus" war es entscheidend, eine einheitliche Corpus juris civilis Grundlage für einen langen Zeitraum zu haben. Beide Ausgaben, die von Gothofredus und die von Freiesleben, gaben den festen Rahmen für über 200 Jahre Epoche des usus modernus. Sprache: lateinisch Pergamentband, Rücken erneuert. Vorsatzpapier mit alter Handschrift beschrieben. Wenige Anstreichungen unsd Anmerkungen von alter Hand.

  • Berlin, Apud Weidmannos. 1908-. Groß-Oktav. (1: 1911) XVI, (4), 56, 959 S.; (2: 1915) XXX, 516 S.; (3: 1912) XVII, 813 S. 3 zeitgenössische Halblederbände. Band1: brauner Halblederbd. am Rücken etwas eingerissen, Bd.2-3 schwarze Halblederbde. nur an den Kanten etwas bestoßen. Die Ende des 19. Jahrhunderts herausragende Ausgabe und heute bis in das 21. Jahrhundert hinein wichtige Edition des Corpus Juris Civilis ist die Krüger-Mommsen-Ausgabe. Es ist vor allem das Werk von Theodor Mommsen (1817-1903), Jurist, Althistoriker und Literaturnobelpreisträger, der mithilfe des von ihm in genialer Weise rekonstruierten Codex Secundus die kritische Ausgabe der Digesten zustande brachte. Nicht die unübersehbare Zahl von Handschriften musste wegweisend sein, sondern die am Urtext orientierte wurde neben dem Codex Florentinus zur maßgebenden. Den Codex Iustinianus übernahm der Bonner Ordinarius Paul Krüger (1840-1926), der allerdings nicht auf einen Archetypus wie den Codex Florentinus zurückgreifen konnte. Sprache: lateinisch Band1: brauner Halblederbd. am Rücken etwas eingerissen, Bd.2-3 schwarze Halblederbde. nur an den Kanten etwas bestoßen. 3 zeitgenössische Halblederbände.

  • Zustand: Very Good. Leipzig, sumptibus Baumgaertneri, 1833-43. Large 8vo. (4),+ 46,+ 992; XXVI,+ 800; (4),+ VIII,+ (2),+ 893,+ (3) pp. Foxing throughout and with stain in lower margin at the end of part one and three. Worn contemporary half calf, gilt spines and with marbled board papers and spines. Three volumes. First printing of this important text edition of Corpus juris civilis, which was to be reprinted in several new editions up until the end of the 19th-century. The German jurist Karl Albert Kriegel (1802-34) had since 1827 together with his brother Moritz (1805-37) been working on a new critical edition of Corpus juris civilis. They both however died after having finished only part one, containing Institutiones and Digesta. The work was continued by Emil Herrmann (1812-85) and finally by Eduard Osenbrueggen (1809-79), who produced the Novellae. This new edition surpassed Mommsen?s earlier one in several respects making use of all resources available at the time. The English translation of the Corpus juris civilis by S. P. Scott is based on this edition. Hardcover / Hardback.

  • Editio stereotypa. Berlin apud Weidmannos, 1882 - 1880 - 1895. Groß-Oktav. (Institutiones & Digesta) Ttllbl., (20), 58S.; XXXII, 882 S.; (Codex Iustinianus) XIX, 513 S.; (Novellae) XVI, (6), 810 S. 3 zeitgenössische Halblederbände. Exlibris Paul Oertmann, stud. iur. 1884. 3 zeitgenössische Halblederbände.

  • CORPUS JURIS CIVILIS -

    Verlag: Apud viduam Danielis Elsevirii, Janssonio-Waesbergios, viduam Johannis a Someren, Abrahamum Wolfgang, Henricum & viduam Theodori Boom,, Amsterdam,, 1681

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    Amsterdam, Apud viduam Danielis Elsevirii, Janssonio-Waesbergios, viduam Johannis a Someren, Abrahamum Wolfgang, Henricum & viduam Theodori Boom, 1681. 8v0. Ganzseitiges Titelkupfer, Titelblatt, (16), 904 S.; Ttlbl., 754 S. (Codex S.87-91 ergänzt) 2 Teile in einem späteren Lederband, auf vier Bünden geheftet mit Bildnprägung auf dem Rücken, alte Registerfähnchen erhalten. Spangenberg Nr.488 Die Druckerangabe lautet vollständig: Apud viduam Danielis Elsevurii, Janssonio-Waesbergios, viduam Johannis a Someren, Abrahamum Wolfgang, Hnericum & viduam Theodori Boom. Tomus primus: Titelblatt, 8nn.Bll. S.53-904 (Instiutionen fehlen) Tomus secundus: Titelblatt, 754 S. 2 Teile in einem späteren Lederband, auf vier Bünden geheftet mit Bildnprägung auf dem Rücken, alte Registerfähnchen erhalten.

  • CORPUS JURIS CIVILIS -

    Verlag: sumptibus societatis, ex typographia P. & I. Blaeu, prostant apud Waesbergios, Boom, à Somerem & Goethals,, Amsterdam,, 1700

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    Zustand: Etwas beschabt. Amsterdam, sumptibus societatis, ex typographia P. & I. Blaeu, prostant apud Waesbergios, Boom, à Somerem & Goethals, 1700. Oktav. (I:) Titelkupfer, (20), 1.038 S.; (II:) Ttlbl., 820 S. 4 Teile in einem schönen, zeitgenössischen Lederband auf fünf Bünden geheftet. Etwas beschabt. Text des Corpus Juris Civilis ohne die Noten und ohne die Glossen. Es war eine für die Ausbildung äußerst beliebte Corpus-Juris-Civilis-Ausgabe, die in einem handlichen Format gedruckt und somit auch in die Vorlesungen und Seminarübungen mitgetragen werden konnte. Sprache: lateinisch 4 Teile in einem schönen, zeitgenössischen Lederband auf fünf Bünden geheftet.

  • CORPUS JURIS CIVILIS -

    Verlag: Christian Samuel Krug. Zeitgenössischer Halbpergamentband., Leipzig,, 1735

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    Leipzig, Christian Samuel Krug. Zeitgenössischer Halbpergamentband. 1735. Quart. Titelblatt in Rot-Schwarz-Druck, XLVI, (22), 1.144, 520, 340 S. 4 Teile in einem zeitgenössischen Halblederband. Katalog 535 Nr. 80 4 Teile in einem zeitgenössischen Halblederband.

  • Amsterdam, Ex typographia P. & I. Blaeu. Prostant apud Waesbergios, Boom, à Someren & Goethals, 1700. Oktav. (I:) Titelblatt mit Druckersignet, (20), 1.037 S.; (II:) Ttlbl., 820 S. 2 zeitgenössische Lederbände mit fünf erhabenen Bünden, im Falz gebrochen. Spangenberg Nr.502 2 zeitgenössische Lederbände mit fünf erhabenen Bünden, im Falz gebrochen.

  • Editio nova, revisa, et a plurimis mendis repurgata nec non Locis Parallelis seque invicem illustrantibus adaucta. Tomus I. (.II.) Basel (=Coloniae Munatianae), Sumptibus Emanuelis Thurneysen, 1775. Quart. Ttlbl., (4), 1794 Spalten.; Ttlbl., (10), 1416 Sp. 2 zeitgenössische Pergamentbände. Spangenberg 569. 2 zeitgenössische Pergamentbände.

  • Leipzig, Sumtibus Baumgaertneri, 1870. Oktav. (I:) 992 S.; (II:) 799 S.; (III:) 893 S. 3 zeitgenössische Halblederbände. 3 zeitgenössische Halblederbände.

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    Tomus I. pars I. Leipzig, Apud Carolum Cnobloch, 1825-1836. Quart. (I,1: 1825 - lib. I.-XVII.) VIII, 1.035 S.; (I,2: 1826 - lib. XVIII-L) XIX, 1.170 S.; (II,1: 1831 - Codex Iustinianus) IV, 1.089 S.; (II,2,vol.1: 1736-Novellae) 738 S.; (II,2,vol.2: 1736-Novellae) S. 739-1.463. 5 zeitgenössische Halblederbände. ERSTAUSGABE! Johann Ludwig Wilhelm Beck (1786-1869), sächsischer Jurist, 1809 in Leipzig promoviert, Ordinarius der Rechte in Königsberg ab 1812, kehrte nach Leipzig zurück, wo er einige Zeit in der Landesrgeirung tätig war und wurde schließlich in den Leipziger Schöppenstuhl aufgenommen. Im Jahre 1835 wechselte er zum neueingerichteten Appellationsgericht zu Leipzig, dessen erster Präsident er ab 1837 war. Beck gilt als Nestor des sächsischen Juristen, ein hochangesehener Mann, dessen Bildung und Schaffenskraft weit über die Grenzen Sachsen Bewunderung hervorgerufen hat. Ab dem Jahre 1819 hielt er auch Vorlesungen an der Universitäten Leipzig ab. Im Jahre 1829 edierte er den ersten Band seiner beliebten, bis zum Druck der Kriegel-Herrmann-Ausgabe maßgebenden Edition des Corpus juris civilis. Im Jahre 1837 erschien der Codex Iustinianus. Erster Druck der Oktavausgabe! Johann Ludwig Wilhelm Beck (1786-1869), sächsischer Jurist, 1809 promoviert in Leipzig, Ordinarius der Rechte in Königsberg ab 1812, kehrte bald nach Leipzig zurück, war dort einige Zeit in der Landesregierung und wurde dann in den Leipziger Schöppenstuhl aufgenommen. Im Jahre 1835 wechselte er zum neu eingerichteten Appellationsgericht zu Leipzig, dessen erster Präsident er 1837 wurde. Beck gilt als der Nestor des sächsischen Juristen, ein hochangesehner Mann, dessen Bildung und Schaffenskraft weit über die Grenzen Sachsen Bewunderung hervorrrief. Ab 1819 lehrte er auch an der Universität Leipzig. Im Jahre 1829 edierte begann er seine beliebte und bis zum Druckder Krigel-Herrman-Osenbrüggen-Ausgabe massgebenden Edition des Corpus Juris Civilis. Die Novellenausgabe von I.L.W. Beck kommt eine Bedeutung zu, weil hier erstmals die Rekonstruktion des Authenticum in seiner urprünglichen Fassung gelungen ist. Die Rekonstruktion des Authenticum wurde Mitte des Jahrhunderts zum Mittelpunkt umfangreichern Foschens und Auswertung an Handschriften. Den Auftakt machte Gregor Haloander, der mit seiner Novellenausgabe Nünberg 1531 die Initalzündung gab. Federführend waren französische Juristen, die die Handschriften durchfosteten. Der bedeutende französische Jurist Antoine Le Conte (Antonius Contius, 1517-1586) entdeckte in den Handschriften die Novelle 11 (nach neuerer Zählung), die allerdings bereits in dem frühen Mainzer Inkunabeldruck Mainz 1477, diese Ausgabe wurde nochmals Basel 1478 nachgedruckt, erschienen ist. Le Conte konnte sich offenbar die Editzion dieser Novelle in einem frühen Druck nicht vorstellen. Er selbst veröffentlichte diese Novelle 11 erstmals Paris 1559. Gleichzeitig fand der große Jacques CUJAS (1520-1590) die Novellen 11, 13 und 21. Optimistisch teilte er in seinen Expositio Novellarum mit, daß die Rekonstruktion des Authenticum wohl bald abgeschlossen sein dürfte. Doch es verrgingen beinahe 300 Jahre, bis endlich die Angelegenheit unter der Federführung von Friedrich Carl von SAVIGNY (1779-1861) ihren Abschluß fand. Savigny entdeckte in Wien eine Handschrift, über die er dann ausführlich berichtete: Beytrag zur Geschichte des lateinischen Novellentextes: in Zeitschrift für geschichtl. Rechtswissenschaft, Band 2 (1816) S. 100-136 und auch in Savigny, Vermischte Schriften Band 3 (1850), 114ff. Die Forschungsergebnisse aufgrund des Fundes der Wiener Handschrift (Lat. 2130) durch Savigny durfte erstmals Beck in seiner Novellenausgabe Leipzig 1837 verwerten.

  • Göttingen, Apud Ioannem Christianum Dieterich, Academiae Bibl. et Typ. 1776 -1797. Groß-Quart. (I:) Titelkupfer, Titelblatt, (26), 1144 S.; (II:) Ttlbl., (40), 680; Ttlbl., (34), 814, 48 S. Zwei schöne, geschmackvolle zeitgenössische Halblederbände mit fünf erhabenen Bünden und Lederecken, Buntpapierüberzug auf den Deckeln, etwas beschabt, roter Buchschnitt, mit Registraturfähnchen. Order-no.: IC-33 ISBN 978-3-86303-311-8 in Vorbereitung Spangenberg 572 - Die Ausgabe Gebauer-Spangenberg, die Ende des 18. Jahrhunderts zum Abschluß kam, war der Beginn des Versuches, eine kritische Ausgabe des Corpus iuris civilis zu erstellen. Den Anfang setzte der holländische Rechtsgelehrte Henrik BRENKMAN (1681-1736), der sein Lebenswerk auf die Herausgabe einer kritischen Ausgabe der Digesten richtete. Die nachgelassenen Brenkman-Papiere gelangten im November 1743 an Georg Christian GEBAUER (1690-1773), ab 1727 Professor in Leipzig, seit 1755 in Göttingen. Auf dieser Grundlage fasste GEBAUER den Plan, eine neue kritische Corpus-iuris-civilis-Ausgabe zu erarbeiten. Nach 20 Jahren war die Arbeit soweit gediehen, daß das Vorhaben bezüglich der Digesten (und Institutionen) als druckfertig bezeichnet werden konnte. Während des Druckes der Digesten starb GEBAUER und schließlich wurde die Edition im Jahre 1776 durch Georg August SPANGENBERG (1738-1806), Rechtsprofessor in Göttingen, weitergeführt. Im Jahre 1797 folgte der zweite Band, der den Codex Iustinianus und die Novellen enthielt. Zwei schöne, geschmackvolle zeitgenössische Halblederbände mit fünf erhabenen Bünden und Lederecken, Buntpapierüberzug auf den Deckeln, etwas beschabt, roter Buchschnitt, mit Registraturfähnchen.

  • Leipzig, Apud Carolum Cnobloch, 1829. Quart. (I:) Titelblatt, (2), 778 S.; (II:) 400, 611, (2), XIV S. 2 Teile in einem zeitgenössischen hellbraunen Kalbs-Lederband mit goldgeprägter Bordüre auf den Deckeln, Rücken ausgebessert und strahlendem goldenem Buchschnitt. Erster Druck der Quartausgabe! Johann Ludwig Wilhelm Beck (1786-1869), sächsischer Jurist, 1809 in Leipzig promoviert, Ordinarius der Rechte in Königsberg ab 1812, kehrte nach Leipzig zurück, wo er einige Zeit in der Landesrgeirung tätig war und wurde schließlich in den Leipziger Schöppenstuhl aufgenommen. Im Jahre 1835 wechselte er zum neueingerichteten Appellationsgericht zu Leipzig, dessen erster Präsident er ab 1837 war. Beck gilt als Nestor des sächsischen Juristen, ein hochangesehener Mann, dessen Bildung und Schaffenskraft weit über die Grenzen Sachsen Bewunderung hervorgerufen hat. Ab dem Jahre 1819 hielt er auch Vorlesungen an der Universitäten Leipzig ab. Im Jahre 1829 edierte er den ersten Band seiner beliebten, bis zum Druck der Kriegel-Herrmann-Ausgabe maßgebenden Edition des Corpus juris civilis. Im Jahre 1837 erschien der Codex Iustinianus. Johann Ludwig Wilhelm Beck (1786-1869), sächsischer Jurist, 1809 promoviert in Leipzig, Ordinarius der Rechte in Königsberg ab 1812, kehrte bald nach Leipzig zurück, war dort einige Zeit in der Landesregierung und wurde dann in den Leipziger Schöppenstuhl aufgenommen. Im Jahre 1835 wechselte er zum neu eingerichteten Appellationsgericht zu Leipzig, dessen erster Präsident er 1837 wurde. Beck gilt als der Nestor des sächsischen Juristen, ein hochangesehner Mann, dessen Bildung und Schaffenskraft weit über die Grenzen Sachsen Bewunderung hervorrrief. Ab 1819 lehrte er auch an der Universität Leipzig. Im Jahre 1829 edierte begann er seine beliebte und bis zum Druckder Krigel-Herrman-Osenbrüggen-Ausgabe massgebenden Edition des Corpus Juris Civilis Johann Ludwig Wilhelm Beck (1786-1869), sächsischer Jurist, 1809 promoviert in Leipzig, Ordinarius der Rechte in Königsberg ab 1812, kehrte bald nach Leipzig zurück, war dort einige Zeit in der Landesregierung und wurde dann in den Leipziger Schöppenstuhl aufgenommen. Im Jahre 1835 wechselte er zum neu eingerichteten Appellationsgericht zu Leipzig, dessen erster Präsident er 1837 wurde. Beck gilt als der Nestor des sächsischen Juristen, ein hochangesehner Mann, dessen Bildung und Schaffenskraft weit über die Grenzen Sachsen Bewunderung hervorrrief. Ab 1819 lehrte er auch an der Universität Leipzig. Im Jahre 1829 edierte begann er seine beliebte und bis zum Druckder Krigel-Herrman-Osenbrüggen-Ausgabe massgebenden Edition des Corpus Juris Civilis. Die Novellenausgabe von I.L.W. Beck kommt eine Bedeutung zu, weil hier erstmals die Rekonstruktion des Authenticum in seiner urprünglichen Fassung gelungen ist. Die Rekonstruktion des Authenticum wurde Mitte des Jahrhunderts zum Mittelpunkt umfangreichern Foschens und Auswertung an Handschriften. Den Auftakt machte Gregor Haloander, der mit seiner Novellenausgabe Nünberg 1531 die Initalzündung gab. Federführend waren französische Juristen, die die Handschriften durchfosteten. Der bedeutende französische Jurist Antoine Le Conte (Antonius Contius, 1517-1586) entdeckte in den Handschriften die Novelle 11 (nach neuerer Zählung), die allerdings bereits in dem frühen Mainzer Inkunabeldruck Mainz 1477, diese Ausgabe wurde nochmals Basel 1478 nachgedruckt, erschienen ist. Le Conte konnte sich offenbar die Editzion dieser Novelle in einem frühen Druck nicht vorstellen. Er selbst veröffentlichte diese Novelle 11 erstmals Paris 1559. Gleichzeitig fand der große Jacques CUJAS (1520-1590) die Novellen 11, 13 und 21. Optimistisch teilte er in seinen Expositio Novellarum mit, daß die Rekonstruktion des Authenticum wohl bald abgeschlossen sein dürfte. Doch es verrgingen beinahe 300 Jahre, bis endlich die Angelegenheit unter der Federführung von Friedrich Carl von SAVIGNY (1779-1861) ihren Abschluß fand. Savigny entdeckte in Wien eine Handschrift, üb.

  • Genf (=Genevae), Apud Iohannem Vignon, 1620. Quart. Titelblatt mit schöner Titelbordüre, 31ungezählte Bll., 144, 1.568 Spalten; Titelblatt mit Bordüre, 7ungez. Bll., 736 Spalten; Ttlbl. mit Bordüre, 4ungez. Bll., 526ungez. Bll. Zeitgenössischer Scheinslederband mit ornamentaler Blindprägung auf fünf erhabenen Bünden geheftet. Insgesamt prachtvolle Corpus-iuris-civilis-Ausgabe mit Registrierfähnchen.AnStehkanten und Ecken etwas bestoßen. Spangenberg 407.b. Das gesamte Corpus juris civilis, unterteilt in 4 Teile: 1. Institutiones, Digestorum libri L. 2. Codicis Iustiniani libri XII. 3. Authenticae seu Novellae Constitutiones Es handelt sich um die von Denis Godefroi zusammengestellte Ausgabe, die über 2 Jahrhunderte Entscheidungsgrundlage an Gericht, und maßgebliche Rechtsquelle für Wissenschaft und Praxis wurde. Dionysius GOTHOFREDUS (Denis Godefroy) , geboren am 17. Oktober 1549 in Paris, gestorben am 7. September 1622 in Straßburg. Studierte in Löwen bei Pierre Ramus, in Köln und Heidelberg und kehrte nach Paris zurück. Als Hugenotte musste er aus Frankreich fliehen und ließ sich in Genf nieder, wo er 1585 nach dem Weggang von Julius Pacius Professor für römisches Recht wurde. Aus Genf vertrieben, seiner Bibliothek beraubt, kam er 1591 nach Basel und erlangte schließlich in Straßburg eine Professur. Verhandlungen mit der Universität Altdorf als Nachfolger von Donellus und mit Franeker führten zu keinem Erfolg. 1600 folgte er einem Ruf nach Heidelberg, kehrte aber nach wenigen Monaten nach Straßburg zurück. Nachdem er Rufe nach Bourges und Genf abgelehnt hatte, wechselte er 1604 nach Heidelberg, wo er trotz Rufe nach Franeker, Angers und Valence verblieb. Erst der Niedergang Kurfürsts Friedrich im Jahre 1620 zwang ihn, Heidelberg zu verlassen und nach Straßburg zurückzukehren, wo er alsbald 1622 verstarb. Die bedeutendsten Leistungen von Gothofredus, der auch den Institutionenkommentar von Schneidewin 1597 betreute, liegt in der Gesamtausgabe des Corpus juris civilis, welche zuerst in Quart 1583 in Genf erschienen ist. Insgesamt dreierlei Ausgaben des Gothofredus liegen vor: 5mal in Quart mit seinem Kommentar (Littera Gothofrediana) 1583 (1585), 1590, 1602, 1607 und 1624. Dreimal mit der Glosse: 1589, 1604 und 1612 in Folio. Viermal ohne alle Noten: 1587, 1598, 1606 und 1625 in Oktav. Die Ausgaben haben insgesamt in den nächsten zwei Jahrhunderten mehr als 50 Auflagen erlebt unter den Pressen verschiedener Druckereien und unter der Federführung verschiedener Editioren. Spangenberg 319: Erste Ausgabe zusammen mit der Ausgabe Lyon 1583. Werk und Wirken des großen französischen Rechtsgelehrten Dionysius Gothofredus (1549-1622) markieren in der europäischen Rechtsgeschichte den Beginn einer neuen Epoche. Gothofredus Werk gleicht an Bedeutung dem von Accursius am Ende der Glossatorenzeit und dem von Mommsen im Zeitalter der Pandektistik. Alle drei genannten Gelehrten haben am Corpus iuris civilis gearbeitet, ad dem überragenden spätantiken Gesetzeswerk Kaiser Justinians (482-565), das über diesen großen Zeitraum hinweg Rückgrat und alles überragende Autorität der europäischen Rechtskultur war. Seit der Schule von Bologna Ende des 11. Jahrhunderts und bis hin zur Zeit der Pandektenwissenschaft und der historischen Schule der Rechtswissenschaft von Savigny bildete das Corpus iuris civilis den Urgrund aller juristischen Erkenntnis und in der Bearbeitung dieses Fundaments brachte jede der drei genannten rechtshistorischen Epochen ihre neue Version des Corpus iuris civilis hervor. Littera Bononiensis oder Vulgata heißt die Version, zu der Accursius (um 1185-1263) die große Glosse gebildet hat und die fortan gesetzesgleiche Autorität genossen hat. Die Glossa Magna ist sozusagen der Apparatus criticus zum Gesetzestext. Philologische Erläuterung, juristische Erklärung und Kommentar in einem verkörpert die Arbeit des Accursius das mittelalterliche Corpus iuris civilis. Littera Gothfrediana heißt die Version des Corpus iuris civilis, die Got.

  • 6 Halblederbände. Leipzig, Verlag von Carl Focke, 1830-32. Oktav. (1: 2.A., 1839, Institutiones, liber I-XI) XXVIII, 934 S.; (2: 1831, liber XII-XXVII) 1004 S.; (3: 1831, liber XXVIII-XXXVIII) 1014 S.; (4: 1832, liber XXXIX-L) VI, 1286 S.; (5: Codex I-VI) XIV, 1104 S.; (6: 1832, Codex VII-XII, ergänzt) 852 S. 6 Halblederbände.

  • Lyon (Lugduni), Sumptibus Laurentii Anisson, 1662. Quart. (1) Ttlbl. in Rot-Schwarz-Druck mit Druckersignet, 32 Bll., 2008 Spalten; (2) Ttlbl. mit Druckersignet, 7 Bll., 972 Spalten; (3) 4 Bll., 568 Sp. Schöner zeitgenössischer Kalbslederband auf drei erhabenen Bünde geheftet mit Blindprägung auf den Buchdeckeln. Nicht bei Spangenberg! Seltene, unter dem Namen "Littera Lugdunensis" edierte und verbreitete Ausgabe! Die Pandekten, das Herzstück des Corpus juris civilis, das sich auch aus den Institutionen, Codex Iustinianus und Novellen zusammensetzt, ist geprägt durch seine Editionsgeschichte. Die Ende des 11. Jahrhunderts in Bologna zugrundegelegte Handschrift, die Vulgata oder "Littera Bononiensis" bestimmte Rechtsunterricht und Rechtspraxis bis Mitte des 16. Jahrhunderts. Im Jahre 1553 wurde eine weitere archetypische Handschrift der Pandekten ediert, die unter dem Namen "Littera Florentina" rechtshistorische Bedeutung erlangte. Anstelle der glossierten Ausgabe erstellte Dionysius Gothofredus eine mit Noten versehene Ausgabe ohne die Glosse, die einen Kompromiss der textkritischen Arbeit darstellte. Sie bestimmte als "Littera Gothofrediana" die juristische Rechtsquellenlage bis zum 19. Jahrhundert. Bestimmend für Markt und Editionen war der Druckort Lyon. Daneben entwickelte Paris eine eigene Richtung in textkritischen Editionen. In der Marktbehauptung sprechen die Verleger und Bearbeiter gelegentlich von der "Littera Lugdunensis", wenn sie sich von den Pariser Ausgaben ("Littera Parisiensis") abgrenzen wollen. Helmut Coing, Handbuch, II,1/650 (Troje); Troje, Graeca leguntur, 90ff. Sprache: lateinisch Schöner zeitgenössischer Kalbslederband auf drei erhabenen Bünde geheftet mit Blindprägung auf den Buchdeckeln.

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    Tomus I. pars I. Leipzig, Apud Carolum Cnobloch, 1825-1836. Quart. (I,1: 1825 - lib. I.-XVII.) VIII, 1.035 S.; (I,2: 1826 - lib. XVIII-L) XIX, 1.170 S.; (II,1: 1831 - Codex Iustinianus) IV, 1.089 S.; (II,2,vol.1: 1736-Novellae) 738 S.; (II,2,vol.2: 1736-Novellae) S. 739-1.463. 5 zeitgenössische Halbleinenbände. ERSTAUSGABE! Johann Ludwig Wilhelm Beck (1786-1869), sächsischer Jurist, 1809 in Leipzig promoviert, Ordinarius der Rechte in Königsberg ab 1812, kehrte nach Leipzig zurück, wo er einige Zeit in der Landesrgeirung tätig war und wurde schließlich in den Leipziger Schöppenstuhl aufgenommen. Im Jahre 1835 wechselte er zum neueingerichteten Appellationsgericht zu Leipzig, dessen erster Präsident er ab 1837 war. Beck gilt als Nestor des sächsischen Juristen, ein hochangesehener Mann, dessen Bildung und Schaffenskraft weit über die Grenzen Sachsen Bewunderung hervorgerufen hat. Ab dem Jahre 1819 hielt er auch Vorlesungen an der Universitäten Leipzig ab. Im Jahre 1829 edierte er den ersten Band seiner beliebten, bis zum Druck der Kriegel-Herrmann-Ausgabe maßgebenden Edition des Corpus juris civilis. Im Jahre 1837 erschien der Codex Iustinianus. Erster Druck der Oktavausgabe! Johann Ludwig Wilhelm Beck (1786-1869), sächsischer Jurist, 1809 promoviert in Leipzig, Ordinarius der Rechte in Königsberg ab 1812, kehrte bald nach Leipzig zurück, war dort einige Zeit in der Landesregierung und wurde dann in den Leipziger Schöppenstuhl aufgenommen. Im Jahre 1835 wechselte er zum neu eingerichteten Appellationsgericht zu Leipzig, dessen erster Präsident er 1837 wurde. Beck gilt als der Nestor des sächsischen Juristen, ein hochangesehner Mann, dessen Bildung und Schaffenskraft weit über die Grenzen Sachsen Bewunderung hervorrrief. Ab 1819 lehrte er auch an der Universität Leipzig. Im Jahre 1829 edierte begann er seine beliebte und bis zum Druckder Krigel-Herrman-Osenbrüggen-Ausgabe massgebenden Edition des Corpus Juris Civilis. Die Novellenausgabe von I.L.W. Beck kommt eine Bedeutung zu, weil hier erstmals die Rekonstruktion des Authenticum in seiner urprünglichen Fassung gelungen ist. Die Rekonstruktion des Authenticum wurde Mitte des Jahrhunderts zum Mittelpunkt umfangreichern Foschens und Auswertung an Handschriften. Den Auftakt machte Gregor Haloander, der mit seiner Novellenausgabe Nünberg 1531 die Initalzündung gab. Federführend waren französische Juristen, die die Handschriften durchfosteten. Der bedeutende französische Jurist Antoine Le Conte (Antonius Contius, 1517-1586) entdeckte in den Handschriften die Novelle 11 (nach neuerer Zählung), die allerdings bereits in dem frühen Mainzer Inkunabeldruck Mainz 1477, diese Ausgabe wurde nochmals Basel 1478 nachgedruckt, erschienen ist. Le Conte konnte sich offenbar die Editzion dieser Novelle in einem frühen Druck nicht vorstellen. Er selbst veröffentlichte diese Novelle 11 erstmals Paris 1559. Gleichzeitig fand der große Jacques CUJAS (1520-1590) die Novellen 11, 13 und 21. Optimistisch teilte er in seinen Expositio Novellarum mit, daß die Rekonstruktion des Authenticum wohl bald abgeschlossen sein dürfte. Doch es verrgingen beinahe 300 Jahre, bis endlich die Angelegenheit unter der Federführung von Friedrich Carl von SAVIGNY (1779-1861) ihren Abschluß fand. Savigny entdeckte in Wien eine Handschrift, über die er dann ausführlich berichtete: Beytrag zur Geschichte des lateinischen Novellentextes: in Zeitschrift für geschichtl. Rechtswissenschaft, Band 2 (1816) S. 100-136 und auch in Savigny, Vermischte Schriften Band 3 (1850), 114ff. Die Forschungsergebnisse aufgrund des Fundes der Wiener Handschrift (Lat. 2130) durch Savigny durfte erstmals Beck in seiner Novellenausgabe Leipzig 1837 verwerten 5 zeitgenössische Halbleinenbände.

  • Genf (Genevae), Excudebat Eusthat Vignon, 1580. Oktav. (I:) Titelblatt mit Druckersignet mit Holzschnittbordüre, (116), 504 gez. Bll., 188gez. Bll.; (II:) Ttlbl., (32), 542 gez. Bl 2 gut erhaltene zeitgenössische Lederbände auf fünf Bünde geheftet mit Rückenvergoldung. Spangenberg Nr.306 Gleiche Ausgabe existiert auch in Folio (Spangenberg Nr.305), die Oktavausgabe ist gewöhnlich in 9 Bänden gedruckt. Julius Pacius besorgte diese Ausgabe, die der Littera Florentini (Torelli-Ausgabe) folgte, Textvarianten am Rande. Tomus I: Digestorum libri I - XX. Tomus III: Codicis liber I - VI. 2 gut erhaltene zeitgenössische Lederbände auf fünf Bünde geheftet mit Rückenvergoldung.

  • Lyon (Lugduni), Sumptibus Laurentii Anisson, 1662. Quart. (1) Ttlbl. in Rot-Schwarz-Druck mit Druckersignet, 32 Bll., 2008 Spalten; (2) Ttlbl. mit Druckersignet, 7 Bll., 972 Spalten; (3) 4 Bll., 568 Sp. Schöner zeitgenössischer Kalbslederband auf drei erhabenen Bünde geheftet mit Blindprägung auf den Buchdeckeln. Nicht bei Spangenberg! Seltene, unter dem Namen "Littera Lugdunensis" edierte und verbreitete Ausgabe! Die Pandekten, das Herzstück des Corpus juris civilis, das sich auch aus den Institutionen, Codex Iustinianus und Novellen zusammensetzt, ist geprägt durch seine Editionsgeschichte. Die Ende des 11. Jahrhunderts in Bologna zugrundegelegte Handschrift, die Vulgata oder "Littera Bononiensis" bestimmte Rechtsunterricht und Rechtspraxis bis Mitte des 16. Jahrhunderts. Im Jahre 1553 wurde eine weitere archetypische Handschrift der Pandekten ediert, die unter dem Namen "Littera Florentina" rechtshistorische Bedeutung erlangte. Anstelle der glossierten Ausgabe erstellte Dionysius Gothofredus eine mit Noten versehene Ausgabe ohne die Glosse, die einen Kompromiss der textkritischen Arbeit darstellte. Sie bestimmte als "Littera Gothofrediana" die juristische Rechtsquellenlage bis zum 19. Jahrhundert. Bestimmend für Markt und Editionen war der Druckort Lyon. Daneben entwickelte Paris eine eigene Richtung in textkritischen Editionen. In der Marktbehauptung sprechen die Verleger und Bearbeiter gelegentlich von der "Littera Lugdunensis", wenn sie sich von den Pariser Ausgaben ("Littera Parisiensis") abgrenzen wollen. Helmut Coing, Handbuch, II,1/650 (Troje); Troje, Graeca leguntur, 90ff. Sprache: lateinisch Schöner zeitgenössischer Kalbslederband auf drei erhabenen Bünde geheftet mit Blindprägung auf den Buchdeckeln.

  • 4 zeitgemäße Halbleinenbände. Leipzig, Verlag von Carl Focke, 1830-39. Oktav. Zusammen: 4.275 Seiten ! (1: 1839, 2.Aufl., Institutiones, Digesten Buch I-XI) XXXII, 934 S.; (2: 1831, Digesten, Buch XII-XXVII) 1004 S.; (3: 1831, Digesten, Buch XXVIII-XXXVIII) 1014 S.; (4: 1832, Digesten, Buch XXXIX-L) VI, 1286 S. 4 zeitgemäße Halbleinenbände.

  • CORPUS JURIS CIVILIS -

    Verlag: Impensis haered. Eustathii Vignon,, Genf (Sancti Gervasii),, 1606

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    Editio tertia. Genf (Sancti Gervasii), Impensis haered. Eustathii Vignon, 1606. Oktav. (I:) Titrelblatt mit Holzschnittbordüre in Rot-Schwarz-Druck, (34), 1.882 Spalten; (II:) Ttlbl. mit Holzschnittbordüren, (24), 872, 614, (24) S. Zwei schöne zeitgenössische Schweinslederbände mit Blindprägung auf vier Bünden geheftet. Berühmte letzte und seltene, von Gothofredus kritisch bearbeitete (dritte) Textausgabe des gesamt Corpus Iuris Civilis! Spangenberg 407.b. Das gesamte Corpus juris civilis, unterteilt in 4 Teile: 1. Institutiones, Digestorum libri L. 2. Codicis Iustiniani libri XII. 3. Authenticae seu Novellae Constitutiones Es handelt sich um die von Denis Godefroi zusammengestellte Ausgabe, die über 2 Jahrhunderte Entscheidungssgurndlage an Gericht, und maßgebliche Rechtsquelle für Wissenschaft und Praxis wurde. Dionysius GOTHOFREDUS (Denis Godefroy) , geboren am 17. Oktober 1549 in Paris, gestorben am 7. September 1622 in Straßburg. Studierte in Löwen bei Pierre Ramus, in Köln und Heidelberg und kehrte nach Paris zurück. Als hugenotte mußte er aus Frankreich fliehen und ließ sich in Genf nieder, wo er 1585 nach dem Weggang von Julius Pacius Professor für römisches Recht wurde. Aus Genf vertrieben, seiner Bibliothek beraubt, kam er 1591 nach Basel und erlangte schließlich in Straßburg eine Professur. Verhandlungen mit d Universität Altdorf als Nachfolger von Donellus und mit Franeker führten zu keinem Erfolge. 1600 folgte er einem Ruf nach Heidelberg, kehrte aber nach wenigen Monaten nach Straßburg zurück. Nachdem er Rufe nach Bourges und Genf abgelehnt hatte, wechselte er 1604 nach Heidelberg, wo er trotz Rufe nach Franeker, Angers und Valence verblieb. Erst der Niedergang Kurfürsts Friedrich im Jahre 1620 zwang ihn, Heidelberg zu verlassen und nach Straßburg zurückzukehren, wo er alsbald 1622 verstarb. Die bedeutendsten Leistungen von Gothofredus, der auch den Institutionenkommentar von Schneidewin 1597 betreute, liegt in der Gesamtausgabe des Corpus juris civilis, welche zuerst in Quart 1583 in Genf erschienen ist. Insgesamt dreierlei Ausgaben des Gothofredus liegen vor: 5mal in Quart mit seinem Kommentar (Littera Gothofrediana) 1583 (1585), 1590, 1602, 1607 und 1624. Dreimal mit der Glosse: 1589, 1604 und 1612 in Folio. Viermal ohne alle Noten: 1587, 1598, 1606 und 1625 in Oktav. Die Ausgaben haben insgesamt in den nachsten zwei Jahrhunderten mehr als 50 Auflagen erlebt unter den Pressen verschiedene Druckereien und unter der Federführung verschiedener Editioren. Spangenberg 319: Erste Ausgabe zusammen mit der Ausgabe Lyon 1583. Werk und Wirken des großen französischen Rechtsgelehrten Dionysius Gothofredus (1549-1622) markieren in der europäischen Rechtsgeschichte den Beginn einer neuen Epoche. Gothofredus Werk gleicht an Bedeutung dem von Accursius am Ende der Glossatorenzeit und dem von Mommsen im Zeitalter der Pandektistik. Alle drei genannten Gelehrten haben am Corpus iuris civilis gearbeitet, ad dem überragenden spätantiken Gesetzeswerk Kaiser Justinians (482-565), das über diesen großen Zeitraum hinweg Rückgrat und alles überragende Autorität der europäischen Rechtskultur war. Seit der Schule von Bologna Ende des 11. Jahrhunderts und bis hin zur Zeit der Pandektenwissenschaft und der historischen Schule der Rechtswissenschaft von Savigny bildete das Corpus iuris civilis den Urgrund aller juristischen Erkenntnis und in der Bearbeitung dieses Fundaments brachte jede der drei genannten rechtshistorischen Epochen ihre neue Version des Corpus iuris civilis hervor. Littera Bononiensis oder Vulgata heißt die Version, zu der Accursius (um 1185-1263) die große Glosse gebildet hat und die fortan gesetzesgleiche Autorität genossen hat. Die Glossa Magna ist sozusagen der Apparatus criticus zum Gesetzestext. Philologische Erläuterung, juristische Erklärung und Kommentar in einem verkörpert die Arbeit des Accursius das mittelalterliche Corpus iuris civilis. Littera Gothfrediana heißt die Version des Corpus iuris civilis, die Goth.

  • Genf (Genevae), Excudebat G.Laemarius, impensis haer.E.Vignon et J.Chouet, 1598. Oktav. (I:) Deckblatt, (36), 1882 Spalten; (II:) Ttlb. mit Bordüre, (28), 614, (24), 872 Sp. 2 Teile in einem zeitgenössischen Pergamentband mit drei durchgezogenen Bünden. Spangenberg 357. Zweite, von Dionysius Gothofredus besorgte Ausgabe ohne Noten und Glossen! Die textkritische Ausgaben von Dionysius Gothofredus (1549-1622) veränderten die juristische Welt grundlegend. Eine Textrezension von Gothofredus erschien erstmals 1583 und löste damit bald die glossierte Ausgabe ab. Auf dieser Grundlage edierte Gothofredus 1589 erstmals eine reine Textausgabe des Corpus iuris civilis. Ihr folgte die Editio secunda 1598. vgl. Coing, Handbuch II,1/651 (Troje); Spangenberg Nr.357 Dionysius GOTHOFREDUS der Ältere (1549 - 1622), französischer Jurist und Philologe, studierte an den Universitäten zu Löwen, Köln und Heidelberg, mußte als Hugenotte im Jahre 1579 nach Genf fliehen, wo er 1585 eine Professur erhielt. Auch von dort mußte er wiederum fliehen und wurde schließlich Professor der Rechte in Straßburg (1591 - 1600; 1602 - 1605; 1621 - 1622) und Heidelberg (1600 - 1602; 1605 - 1621). 2 Teile in einem zeitgenössischen Pergamentband mit drei durchgezogenen Bünden.

  • Leipzig, Verlag von Carl Focke, 1830-32. Oktav. (1: 2.A., 1839, Institutiones, liber I-XI) XXVIII, 934 S.; (2: 1831, liber XII-XXVII) 1004 S.; (3: 1831, liber XXVIII-XXXVIII) 1014 S.; (4: 1832, liber XXXIX-L) VI, 1286 S.; (5: Codex I-VI) XIV, 1104 S.; (6: 1832, Codex VII-XII) 852 S. 6 zeitgenössische Halblederbände. 6 zeitgenössische Halblederbände.

  • CORPUS JURIS CIVILIS -

    Verlag: Impensis haered. Eustathii Vignon, Genf (Sancti Gervasii), 1606

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