Search preferences

Produktart

  • Alle Produktarten
  • Bücher (1)
  • Magazine & Zeitschriften
  • Comics
  • Noten
  • Kunst, Grafik & Poster
  • Fotografien
  • Karten
  • Manuskripte &
    Papierantiquitäten

Zustand

  • Alle
  • Neu
  • Antiquarisch/Gebraucht

Einband

Weitere Eigenschaften

  • Erstausgabe
  • Signiert
  • Schutzumschlag
  • Angebotsfoto

Land des Verkäufers

Verkäuferbewertung

  • Leipzig, Verlag von Bernhard Tauchnitz, 1861. 8vo. XLVIII, 1.127 S. Zeitgenössischer Halblederband. Die Pandekten von F. L. von Keller (1799-1860), unmittelbarer Schüler von Savigny und bedeutender Vertreter der historischen Schule, sind eine ausgearbeitete Pandektenvorlesung, die E. Friedberg zunächst 1861 in einer überarbeiteten und Lewis 1867 in der urprünglichen Fassung der Vorlesungen edierte. Das Werk ist in einem frischen und zupackenden Stil geschrieben und spiegelt noch unmittelbar die Vorstellungen seines grossen Lehrers Savigny wider. F. L. von Keller (1799-1860) ist unmittelbarer Schüler von Savigny und bedeutender Vertreter der historischen Rechtsschule. Keller entstammte einer alten Züricher Patrizierfamilie. Er studierte in Berlin unter Savigny und war dann in seiner Heimatstadt Zürich als Richter und Politiker tätig. Ihm ist insbesondere eine Reorganisation der Zürcher Gerichtsbarkeit und die Durchsetzung des gelehrten Richtertums an den Gerichten zu verdanken. Politisch gehörte er der radikal-liberalen Gruppe an und musste nach einem politischen Umschwung im Jahre 1839 zunächst flüchten. Von 1825 an lehrte er bis 1843 an der Züricher Universität, seit 1839 ausschließlich. Unzufrieden mit den politischen Verhältnissen seiner Heimat, ging er jedoch 1843 durch Vermittlung Savignys an die Universität Halle und wurde 1847 der Nachfolger Puchtas auf dem Lehrstuhl Savigny. Auch in seiner neuen Heimat betätigte er sich politisch, jedoch nunmehr in der preußisch-konservativen Partei, deren Landtagsfraktion er angehörte. Unter seinen wissenschaftlichen Werken galt dem 19. Jahrhundert als besonders bedeutsam seine Darstellung des römischen Zivilprozesses. Die Pandekten von Keller sind eine ausgearbeitete Pandektenvorlesung, die Emil Friedberg 1861 aus seinem Nachlass in einer überarbeiteten Version herausgegeben hat. Ein zweite Ausgabe erfolgte durch Lewis 1867, die den ursprünglichen Vorlesungsductus aufzunehmen suchte. Das Werk befolgt das allgemeine Pandektensystem, jedoch ist der allgemeine Teil relativ kurz behandelt. Wie Friedberg in der Vorrede bemerkt, ist dies mit Rücksicht darauf geschehen, daß Savignys achtbändiges System und Puchtas Pandektendarstellung vorlag. Der Text ist begleitet mit eingehenden Literaturangaben, die bis in das 16. Jahrhundert zurückgehen, vorzugsweise -jedoch nicht ausschließlich- werden humanistische Autoren, wie Cujas, sowie die holländischen Juristen der eleganten Schule, wie Ullrich Huber, berücksichtigt. Landsberg beurteilt die Pandekten Kellers wenig günstig. ((Stintzing-Landsberg III,1/465-471; III,2/209ff.) Es ist jedoch leicht zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Das Buch ist in einem frischen und packenden Stil geschrieben. Es ist noch ganz von den Auffassungen, die Savigny bestimmten, verfasst. Die Entwicklung der Jahrhundertmitte, die zur Begriffjurisprudenz und damit zu einer Verengung führte, istnoch nicht aufgenommen. Kellers Anliegen ist -durchaus im Sinne Savignys- in erster Linie die Vermittlung wissenschaftlicher Bildung und nicht die Weitergabe positiver Kenntnisse, so sind Kellers Ausführungen in der Einleitung zu verstehen: ?.Wer nur alle Compendien und Collegienhefte auswendig wüsste, würde heutzutage eine erbärmliche Rolle spielen. Als frisches und gesundes Glied der Menschheit leben, sich selbst in diesem Leben natürlich, frei, würdig bewegen, in dasselbe mit frischem Blicke hineinzuschauen, Sitte, Art und treiben der Anderen beobachten, daran die auf dem Wege des Unterrichtes und des eigenen Studiums gelernten Regeln abspiegeln und sie klar und geläutert in die Seele zurück empfangen als wirksame Lebenskräfte; so dieselben auf die vorkommenden Fälle anwenden, und mit Leichtigkeit und Sicherheit vom Abstracten zum Concreten und umgekehrt übergehen, in der abstarcten Regel stets den künftigen Fall, die Lebenserscheinung, in dem gegebenen Fall die Idee, die Regel erblicken, mit einem Worte, im Leben sich geschickt bewegen, im Gebiete der Abstraction heimisch werden, und die Communication zwischen beiden nicht einen Augenblick verlieren - das ist die wahrhaft wissenschaftliche Befähigung, welche als der Zweck aller juristischen Studien festgehalten werden muss, und neben welcher alles Andere nur als Mittel erscheint. So nur wird die juristische Bildung zugleich eine wahrhaft praktische und dabei eine würdige Seite der allgemeinen höheren menschlichen Bildung." Die Pandekten Kellers zeigen denn auch selbständiges Urteil und übten durchaus Kritik an einem so bedeutenden Vertreter der historischen Schule wie Puchta. Die Darstellung beschränkt sich auf die noch geltenden Teile des Pandektenrechts. Deutsch-rechtliche Institutionen, etwa der Erbvertrag, sind nicht näher behandelt, wohl aber das persönliche Eherecht nach kanonischem Recht. Friedberg nahm einen Ruf an die Universität Halle an, deshalb übernahm die zweite Auflage der Kellerschen Pandekten Lewis. Wie bei der ersten Auflage bleibt die Anordnung des Stoffes die gleiche, wie von Keller selbst vorgenommen. ?Doch eine Durchsicht des Manuscripts, daß einzelne Paragraphen des allgemeinen Theils eine Umarbeitung bei der Herausgabe erfahren hatte." bewog den Herausgeber, ?die ursprünglichen Kellerschen Text wiederherzustellen." Der Abschnitt Interdicte wurde dann ganz gestrichen, ?weil derselbe nicht von Keller herrühre." So hat Lewis noch einige Abschnitte geändert und damit die ursprünglichen Vorlesungen von Keller wiederhergestellt.