Verlag: Cöln, Keil., 1811
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In den Warenkorb[2] Bl., 571, [1] S. Modernes Halbleinen. Titelblatt mit Ausdünnung. Mässig gebräunt. Französisch-Deutsche Parallelausgabe. Der Kölner Jurist Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels (1754-1827) wurde "1780 zum Kommissar am weltlichen Hofgericht bestellt und 1783 als Professor für Pandekten und juristische Praxis, später auch für Wechsel- und Privatfürstenrecht an die junge Bonner Universität berufen. 1786 ernannte ihn der Kurfürst zum Hof- und Regierungsrat, der Herzog von Aremberg zu seinem Landtagssyndikus. Als die Franzosen einmarschierten, verübelten ihm die Patrioten, daß er, der unterdessen Geheimer Rat und Universitätsrektor geworden und ans Oberappellationsgericht berufen war, nicht emigrierte, sondern sogleich eine Ernennung zum Mitglied des Obertribunals Köln annahm und seit 1798 als Lehrer für Gesetzgebung an der dortigen Zentralschule zum Meister des Code Napoléon wurde. 1804 folgte er einem Ruf an den Kassationshof in Paris; seit 1813 wirkte er als Generalprokurator am Brüsseler Appellhof. Hardenberg berief ihn 1817 als Geheimen Staatsrat nach Berlin, wo er die Weitergeltung des französischen Rechts in den Rheinlanden durchsetzte. 1819 wurde er 1. Präsident des Rheinischen Appellationshofs zu Köln und organisierte als Mitglied der Justizorganisationskommission das rheinische Justizwesen." Helmut Dahm in NDB 3 (1957), S. 508.