Erbrecht und Vermögensnachfolge sind ausschließliche Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Stephan Rißmann. Er ist spezialisiert auf die Vertretung bei streitigen Auseinandersetzungen. Er ist hier sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich tätig.
Das Nachrichtenmagazin FOCUS führt ihn seit 2000 in der Liste der empfohlenen Experten im Erbrecht.
Herr Rechtsanwalt Rißmann ist Spezialist im Erbrecht, er darf die Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" führen und ist geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV). Darüber hinaus ist er Schiedsrichter der Deutschen Schiedsstelle für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) und Geschäftsführer der Geschäftsstellen Berlin und Potsdam.
Seit über 15 Jahren hält Herr Rechtsanwalt Rißmann Vorträge im Bereich des Erbrechts sowohl vor Anwälten im Rahmen der erbrechtlichen Fachanwaltsaus- und Fortbildung sowie vor Notaren, Steuerberatern, Vertretern von Banken, Sparkassen und Versicherungen und auch vor "Laien" (Privatleute, Freiberufler, Handwerker, Unternehmer).
Er ist Inhaber der Kanzlei "Rißmann-Fachanwalt für Erbrecht", die bundesweit tätig ist. Die Kanzlei hat Büros in Berlin, Potsdam und Stuttgart.
Mehr Informationen auch unter www.Fachanwalt-Erbrecht.de und www.Facebook.Fachanwalt-Erbrecht.de