Stefan Kramer

Dr. Stefan Kramer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Gründer der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei kramer arbeitsrecht mit Standorten in Hamburg und Hannover. Informationen hierzu finden Sie auf www.anwalt-kramer.de und www.arbeitsrechtler.com Nach dem Abitur studierte Kramer Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es folgten die Promotion im Arbeitsrecht an der Universität Göttingen im Jahr 1992 mit einer von Prof. Dr. Dres. h.c. Franz Gamillscheg betreuten Dissertation und das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Stefan Kramer ist seit 1995 als Rechtsanwalt ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er veröffentlicht regelmäßig Aufsätze in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften (wie NZA, Arbeitsrecht Aktuell und DB) und Buchbeiträge (elektronisches Beck-Personal-Portal/ Personal-Lexikon und Personal-Formulare, Verlag C. H. Beck, 2015; Mitautor des Werkes von Weth/Herberger/Wächter/Sorge (Hrsg.), Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis - Praxishandbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz, Verlag C. H. Beck, 2. Auflage 2019; Herausgeber und Mitautor des Handbuches Kramer, IT-Arbeitsrecht - Digitalisierte Unternehmen: Herausforderungen und Lösungen, Verlag C. H., Beck, 2. Auflage 2019). Stefan Kramer ist Mitglied des Beirates der Juristischen Studiengesellschaft Hannover, der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV, des Deutschen Juristentages (djt) sowie des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel im Arbeitsverhältnis und Betrieb ist eines seiner Spezialgebiete. Kramer vertritt und berät Arbeitnehmer, Betriebsräte, Arbeitgeber und Geschäftsführer sowie leitende Angestellte.

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