ZDF WISO. Scheidungsberater
Sprache: Deutsch
Verlag: Campus Verlag, Frankfurt/Main, 2006
- Softcover
- Gebraucht

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296 S. Buch in tadellosem Zustand. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 477.
Bestandsnummer des Verkäufers 117175
- Titel
- ZDF WISO. Scheidungsberater
- Autor
- Born, Sigrid und Nicole Würth
- Verlag
- Campus Verlag, Frankfurt/Main
- Erscheinungsjahr
- 2006
- Zustand
- Gut
- Einband
- Gr.-8°, Taschenbuch
- Sprache
- Deutsch
- ISBN-10
- 3593381486
- ISBN-13
- 9783593381480
- Artikelgewicht
- 477 Gramm
- Verkäuferkataloge
- Varia
„Inhaltsangabe“ gehört möglicherweise zu einer anderen Auflage dieses Titels.
Auszug. © Genehmigter Nachdruck. Alle Rechte vorbehalten.
Für die meisten Menschen gehört eine Partnerschaft, die später in einer Ehe mit gemeinsamen Kindern mündet, zum persönlichen Lebensplan. Doch rund 40 Prozent aller Ehen werden heute nicht durch den Tod, sondern schon lange davor wieder geschieden. Von den restlichen 60 Prozent denken nicht wenige darüber nach, den Partner zu verlassen, gehen diesen Schritt aber aus finanziellen Gründen oder aus Rücksicht auf die Kinder nicht.
Abgesehen davon, dass eine Scheidung viel Geld kostet, ist es mitunter außerordentlich schwierig, die verflochtenen Ehebänder wieder zu lösen.
Wie viel Unterhalt bekommt wer von wem ? Wer kriegt die Möbel, das Auto, die Wohnung? Wer zahlt die laufenden Kredite weiter? Wie hoch ist der Zugewinnausgleich? Und vor allem: Wie soll es nach der Scheidung mit den Kindern weitergehen?
Über diese Fragen machen sich die meisten Paare am Tag der Eheschließung noch keine Gedanken. In der Regel treffen sie deswegen auch keine vertraglichen Vereinbarungen, um für den Fall der Scheidung gerüstet zu sein.
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die sich mit dem Gedanken einer Trennung oder Scheidung beschäftigen oder schon "mittendrin" stecken. Er beantwortet häufig gestellte Fragen und gibt nützliche Tipps, wie man am besten durch diese schwere Zeit hindurchkommt. Das Buch dient dabei vor allem als Rechtsratgeber, es umfasst aber auch etliche Ratschläge, wie man persönliche Konflikte vermeiden kann.
Dabei soll es dem scheidungswilligen Leser helfen, seine eigenen Rechte und auch Pflichten möglichst gut kennen zu lernen, und ihn über die wesentlichen Abläufe einer Scheidung genau informieren. Zugleich behandelt es Probleme, die sich bei dem Gedanken an eine Scheidung nicht gleich aufdrängen, wie etwa das Thema Mediation, das Namensrecht, die Zeit nach der Scheidung, erb- und steuerrechtliche Fragen und die Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Vertragstexte und zahlreiche Beispiele sollen dabei diese für den Laien oft nur schwer zu verstehende Materie wesentlich erleichtern.
Der Ratgeber kann allerdings nicht den Gang zum Rechtsanwalt ersetzen. Er bietet zwar viele Informationen, aber jeder Scheidungsfall ist so individuell, dass oft nur ein Anwalt eine Lösung für den individuellen Fall liefern kann.
Das Buch kann jedoch dem Leser helfen, die Arbeit des Anwalts gut informiert und kritisch zu begleiten und nicht einfach nur Mandant zu sein. Denn nur wer informiert ist, schafft es auch, die Scheidung selbst zu durchdenken und beim Scheidungsverfahren aktiv und lösungsorientiert mitzuwirken.
Wir haben versucht, die schwierige juristische Materie für den Leser verständlich und überschaubar darzustellen. Nur theoretisch mögliche und eher ideale Konstellationen, die im "wahren Leben" eher geringe Bedeutung haben, überlassen wir der juristischen Fachliteratur.
Das Getrenntleben
Wenn sich abzeichnet, dass die Ehe in die Brüche geht, entscheiden sich viele Paare, sich zunächst zu trennen, um in Ruhe zu überlegen, ob sie ihre Ehe noch weiter führen wollen. Am Ende der Trennungsphase steht dann meist entweder die Versöhnung oder die Scheidung. Bereits in der Zeit des Getrenntlebens gibt es Fragen und Probleme, über deren Lösung die Sie sich vorab informieren sollten.
Beispiel
Christian und Susanne Wilhelm sind seit acht Jahren verheiratet. Christian ist Architekt, Susanne Kindergärtnerin. Wegen der beiden Kinder, der sechsjährigen Nina und dem vierjährigen Tim, arbeitet Susanne nur halbtags. Finanziell kommen die beiden bequem über die Runden. Bislang haben sie eigentlich auch eine ganz gute Ehe geführt. Das ändert sich, als in Christians Büro seine alte Freundin Petra als Architektin anfängt. Die beiden verstehen sich gut, und durch die tägliche Zusammenarbeit kommen sie sich schnell wieder näher. Christian genießt es, mit Petra zusammen zu sein - unbelastet von dem üblichen Alltagstrott.
Durch einen Zufall erfährt Susanne von dem Verhältnis. Für sie bricht eine Welt zusammen. Als sie Christian zur Rede stellt, verspricht er ihr, Petra sofort zu verlassen - schließlich liebe er nur seine Frau. Doch für Susanne ist Christians Untreue nur schwer zu verkraften, zumal Christian weiterhin jeden Tag mit Petra zusammenarbeitet. Susanne will die Trennung und verlangt von Christian, dass er sofort das gemeinsame Haus verlässt. Christian weigert sich jedoch auszuziehen. Er weiß, dass es ganz schön teuer ist, zwei Wohnungen zu finanzieren. So akzeptiert er zwar die Trennung, verlangt aber, dass er zunächst weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen darf. Susanne zweifelt daran, ob so etwas gut gehen kann, und besteht darauf, dass die verhasste Nebenbuhlerin Petra zumindest das Haus nicht betritt.
Getrennt leben in der gemeinsamen Wohnung
Im Regelfall kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn die Ehegatten schon ein Jahr getrennt leben. Aber selbst wenn für die Eheleute noch nicht definitiv feststeht, ob sie sich überhaupt scheiden lassen wollen, hat jeder von ihnen das Recht, getrennt zu leben, und zwar unabhängig davon, ob der andere dies möchte oder nicht. Hierzu muss auch keiner der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, denn grundsätzlich haben beide Eheleute das Recht, die Ehewohnung zu nutzen.
Der Ausdruck "Ehewohnung" bezeichnet dabei die Räume, in denen die Eheleute während der intakten Ehe zusammengelebt haben. Auf die Eigentumsverhältnisse, das heißt, ob das Haus oder die Wohnung beiden gehört oder nur einem, kommt es nicht an. Das Gleiche gilt für eine Mietwohnung: Auch hier ist ohne Bedeutung, wer namentlich im Mietvertrag steht - einer der Ehegatten oder beide.
Susanne kann also nicht darauf bestehen, dass Christian das gemeinsame Haus verlässt. Das Recht, in der Ehewohnung zu leben, steht während der Trennung in der Regel beiden gleichermaßen zu.
Das kann sich jedoch ändern, wenn sich einer der beiden Ehepartner so verhält, dass es für den anderen unzumutbar wird, mit ihm weiterhin gleichzeitig in einer Wohnung zu leben. Niemand braucht Bedrohungen, Beschimpfungen oder gar körperliche Angriffe hinzunehmen. Allerdings ist der Geschädigte nicht berechtigt, in einem solchen Fall etwa einfach die Türschlösser auszutauschen und auf diese Weise den anderen Ehepartner auszusperren. Gegen ein solches Verhalten kann sich der ausgesperrte Ehepartner mit gerichtlicher Hilfe zur Wehr setzen. Der oder die Geschädigte ist in solchen Fällen verpflichtet, aber auch berechtigt, bei Gericht den Antrag mit dem Ziel zu stellen, dass der andere Ehegatte die Wohnung verlassen muss.
Hat sich nun einer der beiden Ehepartner zum Getrenntleben entschlossen, so muss er dies dem anderen gegenüber durch seine Verhaltensweisen deutlich machen. Leben die Eheleute wie Christian und Susanne weiterhin im gemeinsamen Haus beziehungsweise in derselben Wohnung, so darf zwischen ihnen keine "häusliche Gemeinschaft" mehr bestehen. Der Ehepartner, der getrennt leben will, muss deutlich zum Ausdruck bringen, dass er diese häusliche Gemeinschaft aufgibt. Dies bedeutet, dass die Räume im Haus so aufgeteilt werden sollten, dass jeder seinen eigenen Schlaf- und - soweit möglich - auch Wohnbereich erhält. Für Küche und Bad müssten Nutzungsregelungen getroffen werden.
Christian und Susanne müssen sich also darauf einigen, wer wann Küche und Bad benutzt. Darüber hinaus darf Susanne die Wäsche von Christian nicht mehr waschen und bügeln, seinen Lebensbereich nicht mehr reinigen, es sei denn, er lässt die Räumlichkeiten so verwahrlosen, dass es ihr unzumutbar ist, nicht einzugreifen. Sie darf auch für ihn keine Einkäufe mehr miterledigen und weder für ihn kochen noch mit ihm gemeinsam essen.
Doch Vorsicht: Gerade wenn einer der Ehepartner nicht zur Scheidung bereit ist, kann der Nachweis des Getrenntlebens in derselben Wohnung zu Beweisschwierigkeiten führen. Denn der antragstellende Partner ist vor...
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