Beschreibung
Dritte, verb.Auflage. Mit einigen Zusätzen von F. August v. Wasserberg. - Wien, Trattnern, 1786-1790, 8°, XXIV, 634, (2); VIII, 700, (2); XIV, (2), 957, (1); XIV, 670, pp., 4 marmor. Halblederbände d. Zeit mit Rückenvergoldung; feines Expl. Dritte Ausgabe* des Grundwerkes, mit einigen Zusätzen von F. August v. Wasserberg von Johann Peter Frank's klassischem Werk, das von 1779-1821 in sechs Bänden (in 9 Teilen) in Mannheim, Tübingen, Wien erschienen war. "In der Einleitung von Band 1 des "SYSTEM EINER VOLLSTÄNDIGEN MEDICINISCHEN POLIZEY" beschreibt Frank allgemein die Bevölkerung, den Zustand des Gesundheitswohls zu seiner Zeit und die medizinische Polizei. Band 1 handelt weiterhin von menschlichen Zeugungstrieben, von geistlichem und weltlichem Zölibat, dem Zölibat der Kriegsleute, von zu frühen, zu späten, ungleichen und ungesunden Ehen, von ehelicher Fruchtbarkeit und physischen Hindernissen der Fruchtbarkeit, von dem Schaden einer verhinderten freien Partnerwahl auf die Bevölkerung, von öffentlicher Erziehung junger Frauen zu zukünftigen Müttern, von der Notwendigkeit der Unterweisung von Brautpaaren in den Pflichten der Ehe, von Schwangerschaft, ihren Rechten im Gemeinwesen, von der Vorsorge zur Erhaltung Schwangerer und ihrer Leibesfrüchte, von der Eröffnung verstorbener Schwangerer zur Rettung ihrer Leibesfrüchte. Frank beschrieb in Band 1 die medizinischen Grundlagen der Populationslehre, die den Zielen der vorherrschenden Wirtschaftslehre seiner Zeit, dem Merkantilismus, nützt. Der Merkantilismus gilt als erstes wirtschaftspolitisches System der Neuzeit. Hauptvertreter des deutschen Merkantilismus in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sind Johann Joachim Becher, Wilhelm von Schröder und Philipp Wilhelm von Hörnigk. Nach Haussherr dienten im Merkantilismus alle vorgeschlagenen Maßnahmen einem klaren Ziel, "nämlich der Verstärkung des Staates und dem Wachstum seiner Macht". Band 2 des "SYSTEM EINER VOLLSTÄNDIGEN MEDICINISCHEN POLIZEY" handelt von der allgemeinen Fürsorge zur Erhaltung unehelicher Leibesfrüchte und ihrer Mütter, von außerehelicher Zeugung überhaupt, von Aussetzung und Tötung außerehelicher Leibesfrucht, von der Pflicht der Mütter zum Stillen und ihrer Auswirkung auf das Wohl des Staates, von der Kindererziehung, von der Verhinderung von Unfällen im Kindesalter, von der Bestellung des Ammenwesens und der ersten Versorgung von mutterlos zu erziehenden Kindern, von Waisenhäusern, von der Gesundheitspflege von Jugendlichen und der notwendigen Polizeiaufsicht von Erziehungsanstalten, von Schulen, Sport, Gymnastik und den Vorteilen der öffentlichen Erziehung. Band 3 des "SYSTEM EINER VOLLSTÄNDIGEN MEDICINISCHEN POLIZEY" handelt von Speise, Trank, Gefäßen, Mäßigkeitsgesetzen, ungesunder Kleidertracht, Volksergötzlichkeiten, von bester Anlage, Bauart und Reinlichkeit menschlicher Wohnungen. Band 4 des "SYSTEM EINER VOLLSTÄNDIGEN MEDICINISCHEN POLIZEY" handelt von Verletzungen der öffentlichen Sicherheit, von Verletzungen durch Schlägereien, Mord, Selbstmord, Zaubereien, Teufeleien, Wunderkuren, Erdrücken, Quetschung, Einsturz, Überfahren, durch Feuer oder Wasser, gefährliche Spiele, Wahnsinnige, fürchterliche Naturerscheinungen, Tiere, von der Misshandlung Sterbender, von der Gefahr, lebendig begraben zu werden, von zu späten Begräbnissen." Rüdiger Haag, Johann Peter Frank (1745-1821)und seine Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Diss. Universität des Saarlandes (2009) "Als der Einundzwanzigjährige von Professor Overkamp gefragt wurde, in welchem Zweig der Medizin er sich zuwenden wolle, war er bereits imstande, den Plan seines Lebens aufzurollen: Er wolle die medizinische Polizei gründen, das gesammte medizinische Wissen seiner Zeit einordnen unter dem Gedanken: Vorbeugen ist besser als heilen. Er wollte dem Staat, dessen vornehmste Aufgabe er darin sah, für das Wohl seiner Bürger zu sorgen, die Mittel dazu in die Hand geben. Ebenso wollte Frank in seiner .
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