Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853 und das Gesetz vom 31. Mai 1853, betreffend die Verfassung der Städte in Neu-Vorpommern und Rügen, nebst Motiven, Ergänzungen und Erläuterungen. in Verbindung mt den beiden Gesetzen vom 24. Mai 1853, resp. betreffend die Aufhebung des Artikels 105. der Verfassungs-Urkunde und die Aufhebung der Gemeinde-, Kreis- und Bezirks- und Provinzial-Ordnung vom 11. März 1850. Unter Benutzung der Akten des Königlichen Ministeriums des Innern
Hübner, E. A.
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