Beschreibung
Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (kartoniert / Broschur kl.8 vo im Format 12 x 17 cm) mit rotem Rücken- und Deckeltitel, 77 Seiten. - Verf. schildert die Ehe im Lichte der nationalsozialistischen / völkischen Rechtsauffassung: "Die Ehe - reinste Gemeinschaft, Urzelle im Staat - ist eine als solche von dem Willen der Ehegatten unabhängige, sittliche und rechtliche Ordnung. Sie ist kein Vertrag, sondern eine von der Gemeinschaft gewollte und von ihr geschützte, dauernde Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, beruhend auf gegenseitiger Treue, Liebe und Achtung, beherrscht von "dem einen höheren Ziele, der Vermehrung und Erhaltung der Art und Rasse zu dienen" (Adolf Hitler), Hort des Kinderreichtums und unersetzliche Voraussetzung einer gesunden und geordneten Erziehung der Nachkommenschaft (Amtliche Begründung). Menschen einer guten Ehe haben das unmittelbarste Erleben der Gemeinschaft: sie schaffen, erschaffen und gestalten um sich die Familie. Ungehemmt bricht aus der Natur der Frau der opferbereite Wille zur Mutterschaft. Der Mann aber dankt ihr mit dem Erfolg unermüdlicher Arbeit, mit dem Stolz und der väterlichen Liebe für die gemeinschaftlichen Kinder. So gehören sie einander an, Mann und Weib, in körperlicher und seelischer Verbundenheit, in gegenseitiger Rücksicht und zugeneigtem Verstehen. Aufrecht, stark und breit sind sie - Eins geworden - die lebendigen Mittler zwischen Vorfahren und Enkeln, stolz auf die Sippe, erfüllt von dem Wunsch, daß die Kette der Geschlechter nicht abreiße. Von dem Herd ihrer Gemeinschaftlichkeit hebt sich das Ahnen und staunende Begreifen für die Urgewalt der ein ganzes Volk umfassenden, großen Gemeinschaft; das Begreifen, daß "Gemeinschaft" nie einfach Summe ihrer Einzelmitglieder ist, sondern potenzierte, ungeheure, selbständige Kraft eines aus der Verbindung neu entstehenden, besonderen Wesens. Diesen im Makrokosmos der großen Volksgemeinschaft so unendlich wichtigen, unschätzbaren Mikrokosmos "Ehe" erkennt und schützt der neue deutsche Staat in jeder nur denkbaren Weise. Mit immer neuen Mitteln der persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Bevorzugung, der Mutter-Ehrung, der ideellen und materiellen Sonderstellung sucht die heutige Staatsführung die Ehe "als Grundlage der Familie, also der geschlossensten völkischen Gemeinschaft innerhalb der Gesamtordnung" (RGB 160, 146) zu fördern. Ehe ist für den nationalsozialistischen Staat einer der kostbarsten Bausteine an dem klassisch-schönen Gebäude unserer nationalen Gemeinschaft. Das alles bedingt aber von selbst, daß schlechtes, wertloses Material ausgeschieden werden muß, damit nicht brüchige, ausgehöhlte Steine das Bauwerk gefährden und erläutert im Folgenden die Neuregelung der Ehescheidungsgründe, zu denen der nationalsozialistische Gesetzgeber ebensolche hinzugefügt hat, die nicht auf schuldhaftem Verhalten, sondern auf einer anderen oder krankheitsbedingten Ursache beruhen (vorzeitige Unfruchtbarkeit, unheilbare Zerrüttung). - Aus dem Inhalt: "Scheidung ohne Verschulden - Allgemeine Darstellung / Begriff der Unfruchtbarkeit im Ehegesetz / Eheschutz für gealterte Frauen, eine Betrachtung des § 55 EheG von der anderen Seite." - Deutsches Familien- / Scheidungsrecht, Schein-, Mißehe, Deutsches / Drittes / Großdeutsches Reich, Großdeutschlnd im 2.Weltkrieg, Nationalsozialismus, , Interesse der Volksgemeinschaft, Scheidungsverfahren, Ehescheidung, Scheidungsprozess, Scheidungsgründe, deutsches Familienrecht im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. - 3. stark erweiterte Auflage / später Kriegsdruck in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000. Bestandsnummer des Verkäufers 10011
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