Beschreibung
Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (Kartoneinband im Format 13,5 x 19,7 cm) mit Rücken- und Deckeltitel, 180 Seiten, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Geleitwort des Generals der Polizei, SS-Obergruppenführer Daluege zur 1. Auflage - Abkürzungen - Einleitung: Rückblick auf das frühere Melderecht (Landesrecht, Reichsrecht) -Zweck und Bedeutung der Reichsmeldeordnung - Erläuterungen zur Reichsmeldeordnung -Text der Meldevorschriften, mit kurzen Erläuterungen zu den Runderlassen (Ermächtigungsgesetz, Reichsmeldeordnung, 1.-3. Runderlass, die 17 Vordrucke: Anlagen zur Reichsmeldeordnung und zu den Runderlassen) - Text von sonstigen für die Meldebehörden wichtigen Vorschriften (Wehrrechtliche Vorschriften / Gewerberechtliche Vorschriften / Steuerrechtliche Vorschriften / Gebührenrechtliche Vorschriften / Sonstige reichsrechtliche Vorschriften / Preußische Vorschriften / Bayerische Vorschriften / Weitere inzwischen noch erschienene Vorschriften) - Stichwörterverzeichnis. - Aus dem Vorwort: " . . . Den Hauptgrund für die reichseinheitliche Regelung des Meldewesens bildete die gesteigerte Bedeutung, die das Meldewesen in den letzten Jahren für die Tätigkeit des Staates und zahlreicher anderer Lebenskreise des deutschen Volkes mehr und mehr gewonnen hat. Die Reichsmeldeordnung wird dem reisenden oder seinen Wohnort wechselnden Volksgenossen, da er nunmehr überall im Reich die gleichen Meldevorschriften, die gleichen Meldevordrucke und die gleiche Handhabung des Melderechts antrifft, auch auf diesem Gebiet das Gebiet des deutschen Einheitsstaates vermitteln. Damit liefert sie einen Beitrag zur Verwaltungsreform und in gewissem Grade auch zur Reichsreform. Stärker als je vorher in einer Meldeordnung der Länder oder Gemeinden tritt in der Reichsmeldeordnung die Auffassung zu Tage, daß es eine der wesentlichsten Aufgaben des Meldewesens ist, zum Schutz der Volksgenossen vor Rechtsbrechern beizutragen und der Sicherheitspolizei den Kampf gegen diese Rechtsbrechern zu erleichtern. In dieser Durchdringung eines Verwaltungszweiges, dessen Träger die Ordnungspolizei ist, mit Gedanken sicherheitspolizeilicher Natur, hat die vom Reichsminister des Innern Dr. Frick herbeigeführte straffe Zusammenfassung der beiden Sparten der Vollzugspolizei, der Ordnungspolizei und der Sicherheitspolizei, unter dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler erneut ihre praktische Auswirkung gefunden . . . " - Behandelt werden u.a.: An- und Abmeldeliste für die NSDAP, Ausländer-Abmeldung, Abstammungsnachweis, Fremdenverzeichnis, Landesmelderecht, Reichsmelderecht, reichseinheitliche Regelung des gesamten Melderechts und Meldewesens, Auskunftspflicht der deutschen Volksgenossen, Fremdenbuch, Ausländerpolizei, Auslandsmeldepflicht, Ausnahmen von Meldepflicht, Auswanderer, Ausweiswesen, Meldepflicht-Befreiung, Ehrenbuch für die kinderreiche Familie, Einheitshausregisterkarte, Einheitsmelderegisterkarte, Einheitspersonenregisterkarte, Eisenacher Richtlinien, Biologische Forschungsstellen, Erfassung für Arbeitsdienst und Wehrpflicht, entlaufene Minderjährige, Fahndungsverzeichnis, Strafen bei Falschmeldung, Flucht vor Strafverfolgung, Freizügigkeitsgesetz, Fremdenheim, Fremdenverzeichnis der Beherbergungsstätten, Führung der Melderegister, Aufnahme von Personen mit Geistesschwäche im Krankenhaus, Gesundheitsbuch, Hauptregister, Heimatscheine, Hitler-Jugend, Hotel-Sonderfall der Meldepflicht, Hundesteuerlisten, Irrenanstalten: Meldung aufgenommener Personen, Juden, Karteigerät, Konzentrationslager-Meldepflicht . . . - Deutsches / Drittes Reich, Polizeiwesen, Polizeibehörden im Nationalsozialismus, deutsches Melderecht vor 1945, Passwesen, Meldeordnung, Ausgrenzung von Juden - Guterhalten, weitere Beschreibung s.Nr.23715 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.
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