Beschreibung
XL, 592, (8), (24), LXXX S. Einband berieben und bestoßen. Gelegentlich etwas fleckig. Handschriftliche Notiz am Titelrand. "Georg Ludwig Boehmer (* 18. Februar 1715 in Halle; 17. August 1797 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor für Straf- und Kirchenrecht. Nach dem Besuch des königlichen Pädagogiums begann er ebenso wie sein älterer Bruder Johann Samuel Friedrich von Boehmer (1704 1772) unter der Anleitung seines Vaters Justus Henning Boehmer, aber auch bei Johann Peter von Ludewig und Johann Gottlieb Heineccius im Jahre 1730 sein Studium der Rechtswissenschaften an der 1694 gegründeten Universität Halle, der heutigen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Am 29. Januar 1738 promovierte er schließlich zum Doktor beider Rechte, am gleichen Tage an dem im Übrigen auch sein Bruder Philipp Adolf Boehmer (1711 1789) seine Promotion zum Doktor der Medizin erlangt hatte. Es folgten nun zwei Jahre, in denen Boehmer zunächst juristische und historische Vorlesungen hielt. Mittels eines Empfehlungsschreibens seines Vaters an den Kurator der 1737 eröffneten Universität Göttingen, Gerlach Adolph Freiherr von Münchhausen (1688 1770), wurde Boehmer im Jahre 1740 Universität Göttingen zunächst zum außerordentlichen Professor der Rechte, Syndikus der Akademie und zum außerordentlichen Beisitzer der Juristenfakultät berufen, eine Position, die ursprünglich für den Vater Justus Henning vorgesehen war. Bereits 1742 wurde Georg Ludwig zum ordentlichen Professor und 1743 zum ordentlichen Beisitzer ernannt. Im Jahr 1744 erfolgte seine Beförderung zum königlichen kurfürstlichen Rat, 1746 zum Hofrat und 1770 schließlich zum Geheimen Justizrat. Zum Abschluss seiner Laufbahn wurde er im Jahre 1776 noch zum Primarius und Ordinarius der juristischen Fakultät ernannt. Georg Ludwig Boehmer hatte sich bereits frühzeitig für die Bereiche Zivilrecht, Lehnsrecht und Kirchenrecht entschieden und war zunächst darum bemüht, das wissenschaftliche Erbe seines Vaters pietätvoll zu wahren. So knüpfte er auch beim Verfassen seines ersten großen Werkes, der Principia juris canonica speciatim juris ecclesiastici(…)", an die Lehren des Vaters an, sah sich in diesem Zeitalter der Aufklärung jedoch veranlasst, sich allmählich von dessen anfangs noch vorhandener Einstellung zum Territorialsystem" und seiner theokratisch geprägten Rechts- und Staatsauffassung und der Reichsunmittelbarkeit weiter abzuwenden und stattdessen den naturrechtlichen Standpunkt und das Kollegialsystem noch mehr in den Vordergrund zu stellen. Damit stehen seine kirchenrechtlichen Theorien oft im Gegensatz zu den traditionellen Lehren der Kirche, haben aber später als Grundlage nachhaltigen Einfluss bei der praktischen Gestaltung und Übernahme des Kirchenrechtes in das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten. Sein Werk wurde bei kirchenrechtlichen Vorlesungen bis in die 30er Jahre des 19. Jahrhunderts als Leitfaden benutzt. Ein ebenso erfolgreiches und hoch angesehenes Werk war sein Kompendium Principia juris feudalis". Zusätzlich hatte er noch zahlreiche weitere Abhandlungen überarbeitet und ergänzt und als Sammelwerke unter den Titeln: Electa juris civilis" und Electa juris feudalis" veröffentlicht. Darüber hinaus wurden noch mehrere ebenfalls bedeutende Werke des Georg Ludwig Boehmer nach seinem Tode unter anderem von seinen Schwiegersöhnen Karl Wilhelm Hoppenstedt und Georg Jacob Friedrich Meister veröffentlicht. Georg Ludwig Boehmer schöpfte die Kraft und die Kreativität für seine Arbeit unter anderem aus spannenden juristischen Dialogen mit seinen mehrheitlich ebenfalls juristisch ausgebildeten Söhnen und Schwiegersöhnen von denen zusätzlich zu diesen bereits genannten noch seine weiteren Schwiegersöhne und früheren Doktoranden Friedrich Johann Lorenz Meyer, Präsident des Hamburger Domkapitels und der Hofrat Georg Heinrich Nieper, zu rechnen sind. Georg Ludwig Boehmer, Sohn von Justus Henning Boehmer (1674 1749) und Eleonore Rosine. Bestandsnummer des Verkäufers 7089
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Bibliografische Details
Titel: Principia iuris canonici speciatim iuris ...
Verlag: Göttingen, Witwe Abraham Vandenhoeck,
Erscheinungsdatum: 1779
Einband: 21 x 14 cm, Halbleder
Auflage: 4. Auflage.