Mayada - Tochter des Irak
Sprache: Deutsch
Verlag: Blanvalet, München, 2003
- Hardcover
- Gebraucht

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1. Auflage, ca. 22 x 14 cm Buch im guten bis sehr guten Zustand. O-PpBd. Mit SU 383 Seiten.
Bestandsnummer des Verkäufers BEC-23851-4
- Titel
- Mayada - Tochter des Irak
- Autor
- Sasson, Jean
- Verlag
- Blanvalet, München
- Erscheinungsjahr
- 2003
- Schutzumschlag
- Schutzumschlag
- Einband
- Hardcover
- Sprache
- Deutsch
- ISBN-10
- 3764501847
- ISBN-13
- 9783764501846
- Artikelgewicht
- 665 Gramm
- Verkäuferkataloge
- Romane & Erzählungen
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Auszug. © Genehmigter Nachdruck. Alle Rechte vorbehalten.
Am Morgen des 19. Juli 1999 gegen 8.45 Uhr fuhr Mayada al-Askari so schnell es ging zu ihrem Büro. Die Vormittage waren in ihrem Druck- und Kopierladen immer die arbeitsreichste Zeit, und wegen der großen Zahl an Aufträgen, die am Tag zuvor hereingekommen waren, wusste sie, dass es heute besonders hektisch werden würde. Als sie ihr Geschäft vor einem Jahr eröffnete, hatte sie die besten Drucker gekauft, die man im Irak bekommen konnte; deshalb galt ihr Laden in der Gegend um die Mutanabi-Straße als der Beste. Mayada bekam mehr Aufträge, als sie erledigen konnte. Sie nahm viele unterschiedliche Arbeiten an; unter anderem entwarf sie Logos und Firmensignets und schrieb Texte für Milchverpackungen, Schachteln und Flaschen. Aber sie druckte auch ganze Bücher, wenn der Auftraggeber die erforderliche Genehmigung des Informationsministeriums hatte. Und sie führte ihr Geschäft so effektiv, dass viele ähnliche Läden im Distrikt Aufträge von ihr abwickeln ließen und Mayadas Arbeit dann als ihre eigene verkauften.
Ein Blick auf die Uhr zeigte ihr, dass sie spät dran war. Sie beeilte sich, achtete jedoch darauf, dass sie die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschritt. Der Himmel wurde immer dunkler, er sah fast aus wie an einem nebligen Tag in England. Der Wind wirbelte heißen Sand durch die Luft, und Böen fegten durch die Straßen. Der Juli war ein unangenehmer Monat im Irak. Am liebsten wäre Mayada der Hitze entflohen und hätte auf den Höhen des Libanon Urlaub gemacht, doch dafür hatte sie nicht genug Geld, und so schob sie diesen Gedanken einfach beiseite. Sie parkte den Wagen in der Nähe ihres Ladens und eilte mit gesenktem Kopf, die Hand zum Schutz vor Wind und Staub vor das Gesicht haltend, auf die Eingangstür zu. Diese war zum Glück nicht mehr verschlossen, denn Mayadas Angestellte waren bereits da. Sie hatte eine Gruppe engagierter Mitarbeiter um sich geschart, und das nicht nur, weil sie höhere Löhne bezahlte als die meisten vergleichbaren Firmen. Das ganze Team zeichnete sich durch großes Wissen aus und war gut ausgebildet, und alle nahmen ihre Arbeit sehr ernst.
Mit einem raschen Blick überflog Mayada den Laden. Hussain, Ahmed und Wissam saßen bereits an ihren Computern. In der kleinen Teeküche im hinteren Teil des Geschäfts war Nahla gerade dabei, Kaffee zu kochen. Als sie Mayada bemerkte, kam sie nach vorne und bot ihr eine Tasse an. Noch ehe Mayada einen Schluck nehmen konnte, kamen Hussain und Shermeen auf sie zu und begannen gleichzeitig, über die Grafikdesign-Projekte, an denen sie gerade arbeiteten, auf Mayada einzureden. Sie wurden jedoch schon bald von einem Kunden unterbrochen, der nur mit Mayada sprechen wollte. Der junge Mann erklärte, er sei ein Student aus Tunesien und eine andere Druckerei habe ihn hierher geschickt. Er wollte, dass Mayada einen Fragebogen für ihn übersetzte und gestaltete. Während sie diesen Auftrag mit ihm besprach, öffnete sich erneut die Tür, und drei Männer traten ein. Mayadas Herz blieb stehen. Sie sah auf den ersten Blick, dass diese drei Männer keine Kunden waren.
»Sind Sie Mayada Nizar Jafar Mustafa al-Askari?«, fragte der größte von ihnen. Die Frage erstaunte sie, denn nur wenige Menschen kannten ihren vollen Namen. Insbesondere den Namen »Mustafa« benutzte sie nur selten, obwohl sie ihn mit Stolz trug - ging er doch auf ihren Urgroßvater Mustafa al-Askari zurück, der wie ihr Großvater Jafar ein Offizier von Rang im ruhmreichen, osmanischen Heer gewesen war.
Mayada stand da, wortlos vor Entsetzen, und versuchte, aus den Blicken der Männer zu ergründen, was sie wollten. Einen Augenblick dachte sie daran, zu fliehen oder um sich zu schlagen, aber sie war eine geschiedene, auf sich selbst gestellte Frau. Ihr Vater war tot, und sie hatte auch keinen Mann, der sie beschützen konnte. Sie murmelte nur ein schwaches »Ja«.
»Ich bin Oberstleutnant Muhammed Jassim Rahim«, erklärte der Mann, »und dies sind meine Kollegen. Wir werden dieses Büro jetzt durchsuchen.«
Nun fand sie ihre Stimme wieder und brachte es fertig, eine simple Frage zu stellen: »Was suchen Sie denn?«
Der Oberstleutnant warf ihr nur einen kurzen Blick zu und antwortete dann, wobei ihr jedes Wort vorkam wie eine Kugel, die er auf sie abfeuerte: »Das sagen Sie uns.«
Mayada stand schweigend da und wusste nicht, welche Worte oder Taten sie retten könnten, während die drei Männer begannen, ihr Büro zu verwüsten. Abfallbehälter wurden entleert, die Unterseiten der Stühle untersucht, die Telefone mit Schraubenziehern geöffnet. Dann packten die Männer ihre geliebten Computer und Drucker zusammen. Mayada wusste, dass sie sich nie wieder neue Geräte würde kaufen können, aber sie konnte nichts tun, als mit anzusehen, wie die drei ihr kostbares Equipment in die beiden weißen Toyota Corollas luden, die Fahrzeuge der irakischen Geheimpolizei. In ihrer Hilflosigkeit knüllte sie geistesabwesend die Unterlagen des tunesischen Studenten zusammen, die sie in den Händen hielt, und beobachtete, wie die Männer ihr Lebenswerk und ihre Existenz zerstörten.
Dann wandte sie sich ihren entsetzten Angestellten zu, die sich in einer Ecke zusammendrängten und fast nicht mehr zu atmen wagten. Nahla war kreidebleich, und ihre Lippen zitterten. Der tunesische Student kicherte nervös und rieb sich die Hände. Offensichtlich bedauerte er sich selbst dafür, dass er in diesen Laden gegangen war.
Mayada hatte keinen Zweifel daran, dass als Nächstes sie selbst in einen der beiden ominösen Wagen verfrachtet würde. »Bitte, kann ich meine beiden Kinder anrufen und ihnen sagen, wohin Sie mich bringen?«, bat sie den Oberstleutnant, doch dieser funkelte sie nur düster an und schrie: »Nein!«
Sie versuchte es noch einmal, so freundlich sie konnte: »Bitte. Ich muss meinen Kindern Bescheid sagen. Sie haben niemanden außer mir.«
Doch ihr Flehen ließ den Mann völlig kalt. »Nein!«, wiederholte er nur und schnippte mit den Fingern, und daraufhin nahmen seine Begleiter Mayada zwischen sich und führten sie ab. An der Tür ihres Ladens wandte sie sich noch einmal um und fragte sich, ob sie jemals hierher zurückkehren würde. Vom Rücksitz des Toyota aus bemerkte Mayada einen Passanten, der verstohlen einen mitfühlenden Blick auf sie warf und sich dann rasch entfernte.
Während der Wagen durch die geschäftige Stadt raste, spürte Mayada, wie sie vor Angst benommen wurde; sie zwang sich, in den gelb und orange verfärbten Himmel zu blicken, über den Staubschwaden hinwegwirbelten. Der Sandsturm wütete inzwischen über ganz Bagdad. Bei einem Sandsturm kümmerte sie sich normalerweise nur darum, in ihrer Wohnung die Fenster zu schließen und Papier unter die Türen zu schieben. Dann wartete sie, bis sich der Sturm gelegt hatte, und machte sich anschließend daran, den angewehten Sand mit Besen und Eimer zusammenzukehren und in den Garten zu schaffen. Jetzt krampfte sich Mayadas Magen nur schmerzhaft zusammen.
Sie sah aus dem Fenster und beobachtete traurig die vielen zerlumpten Gestalten, an denen sie vorbeifuhren - Iraker, die einmal ein stolzes Volk gewesen waren. Noch vor zwanzig Jahren, als sie eine junge Frau gewesen war, war dieses Land reich und viel versprechend gewesen. Die großen Städte hatten prachtvolle Boulevards mit feinen, internationalen Geschäften, es hatte schöne Wohnungen gegeben, und die Zukunft war voller Verheißungen gewesen. Doch unter der Herrschaft Saddams glitt das ganze Land zunehmend in den Verfall. In den Behörden blühte die Korruption. Die Iraker wurden erniedrigt und mussten in langen Schlangen für erbärmliche Rationen an Mehl, Öl und Zucker anstehen, die auf der Grundlage des Hilfsprogramms »Öl für Lebensmittel« nach der Resolution 661 des UN-Sicherheitsrates im Austausch für Erdölexporte verteilt wurden.
Es waren harte Zeiten für die meisten Iraker. Selbst Mayadas Mutter Salwa al-Askari, eine starke, intelligente Frau, die entschlossen gewesen war, ihrem Land zu helfen, hatte ihren Glauben, dass der Irak sich einmal wieder erholen würde, eines Tages aufgegeben und war ins benachbarte Jordanien übergesiedelt.
In echte Not war Mayada erst 1988 geraten, nachdem sie sich von ihrem Mann Salam hatte scheiden lassen. Im Jahr darauf hatte sie ihre Stelle als Kolumnistin bei einer der großen Zeitungen des Landes aufgegeben und sich mit ihrem Laden selbstständig gemacht. Doch dann wurde der irakische Dinar drastisch abgewertet, und sie verlor alles. Sie suchte sich wieder einen Job, doch inzwischen waren auf dem Arbeitsmarkt kaum noch Stellen zu finden. Nach den Kriegen und bedingt durch die Sanktionen verloren sehr viele Iraker ihre Arbeit. Aber für Frauen war es noch schwieriger als für Männer, eine neue Beschäftigung zu finden. Eine unausgesprochene Doktrin der Regierung sorgte dafür, dass möglichst viele Männer ihre Arbeit behalten konnten; um Frauen, die keinen Mann hatten, oder um vaterlose Kinder kümmerte sich von staatlicher Seite jedoch niemand.
Da Mayada zwei Kinder durchbringen musste und ihr der totale finanzielle Kollaps drohte, flehte sie zu Gott, er möge ein kleines Wunder geschehen lassen.
Und Gott half ihr. In Amman hatte Michael Simpkin, ein Produzent des britischen Fernsehsenders Channel 4, Mayadas Mutter aufgesucht und sie gebeten, für ihn einen Termin bei Premierminister Tarik Aziz oder Verteidigungsminister Sultan Haschim zu arrangieren. Salwas Einfluss im Irak war nach wie vor bedeutend, und sie hatte noch immer private Telefonnummern hochrangiger Regierungsbeamter des Landes. Mit einigen Anrufen schaffte sie es, mehrere Angehörige der Regierung davon zu überzeugen, dass Michael Simpkin jemand sei, den sie kennen lernen sollten. Dank ihrer Vermittlung konnte der britische Journalist mit Aziz, Haschim und Saad Kassem Hamoudi sprechen, dem Verantwortlichen für internationale Beziehungen in Saddams Regierung.
Aber Salwa bat Simpkin auch, während seines Aufenthalts in Bagdad mit ihrer Tochter Mayada Kontakt aufzunehmen, und so besuchte er sie in ihrer Wohnung am Wazihiya-Platz und erklärte ihr, er brauche einen Dolmetscher. Nachdem Mayada ihm in fließendem Englisch ihre beruflichen Tätigkeiten als Journalistin dargestellt hatte, engagierte er sie auf der Stelle und vereinbarte mit ihr, sie in US-Dollar zu bezahlen.
Simpkins Fernsehserie Krieg für den Golf wurde ein Erfolg, und nachdem der britische Journalist Bagdad verlassen hatte, arbeitete Mayada einen Plan aus, um selbst wieder ins Geschäft zu kommen. Sie hatte ja bereits selbstständig gearbeitet, und damals war ihre Existenz nur durch die prekäre finanzielle Situation des Irak vernichtet worden. Sie selbst hatte sich keine Versäumnisse zuschulden kommen lassen. Also wollte sie es einfach noch einmal probieren.
Nie zuvor in ihrem Leben war sie so froh gewesen wie an jenem Tag, als sie mit ihren US-Dollar in der Handtasche einen Computerladen betrat, um sechs Rechner und drei Drucker zu kaufen. Sie hatte sich glücklicher gefühlt als an ihrem Hochzeitstag, an dem sie sich in ihrem eleganten, weißen Brautkleid zum ersten Mal in ihrem Leben richtig schön vorgekommen war.Mit den Devisen und mit viel Entschlossenheit startete Mayada eine neue Karriere. Im Lauf der Zeit und nach vielen arbeitsreichen Tagen wurde ihr kleines Unternehmen profitabel genug, dass sie ihre Kinder ohne fremde Hilfe ernähren und in die Schule schicken konnte. Nach diesen Erfolgen glaubte Mayada, sie habe die schlimmsten Zeiten überstanden.
Aber jetzt sagte sie sich, sie hätte es besser wissen müssen. Druckereien, Copy-Shops und ähnliche Kleinunternehmen betrachtete die allgegenwärtige Baath-Partei zunehmend mit Misstrauen, denn fotokopierte Flugblätter waren ein beliebtes Mittel geworden, um Saddams allmählich schwächelndes Regime zu attackieren. Doch obwohl sie alles daran setzte, keinerlei Anstoß von offizieller Seite zu erregen - Unschuld allein konnte sie auf Dauer nicht vor dem Argwohn der irakischen Regierung schützen.
Als sie sich leicht nach vorne beugte und durch die Frontscheibe des Wagens blickte, erfasste sie eine schreckliche, nie gekannte Angst: Sie befand sich auf dem Weg zur Darb Al-Sad Mared, zur »Straße ohne Wiederkehr«.
An der Route, die der Wagen nahm, erkannte sie, dass sie nach Baladiyat gebracht wurde, dem Stadtteil Bagdads, in dem sich das Hauptquartier von Saddams Geheimpolizei befand, das auch als Gefängnis diente.
Mayada hatte diesen Gebäudekomplex noch nie betreten, doch in der Zeit, als er gebaut wurde, war sie auf ihrem Weg zur Arbeit oft daran vorbeigefahren. Nie, nicht einmal in ihren schlimmsten Albträumen, hatte sie jemals befürchtet, hierher gebracht zu werden. Doch nun sollte das Unvorstellbare Wirklichkeit werden, und sie fürchtete, dass sie in Baladiyat der Tod erwartete.
In wenigen Minuten hatte der Wagen das Hauptportal des Gefängniskomplexes erreicht und passierte ein riesiges, grotesk wirkendes schwarzes Tor, das mit zwei in Gold gearbeiteten Wandbildern geschmückt war. Sie zeigten Saddam, den Blick auf das irakische Volk gerichtet, das voller Zuversicht auf Feldern, in Fabriken und Büros arbeitete.
Der Fahrer stoppte vor einem großen Gebäude, das nur knapp unter dem Dach kleine Fenster hatte. Bei seinem Anblick sank Mayada vor Furcht in sich zusammen. Als die beiden anderen Männer sie aus dem Auto zogen, sah sie, dass die dunklen Sandwolken den Himmel schwarz verfärbt hatten. Ihre Furcht packte sie wie ein Schwindel. Sie schloss rasch die Augen, atmete tief durch und ermahnte sich, nicht in Ohnmacht zu fallen. Sobald sie ihre Kräfte wieder gesammelt hatte, zwang sie sich, aufzublicken, und wohin sie auch sah, in jeder Himmelsrichtung prangte Saddam Husseins Konterfei.
Mehr als einmal hatte sich Mayada in Saddams direkter Gegenwart befunden. Einmal war sie ihm sogar so nahe gewesen, dass sie die dunkelgrüne Stammestätowierung an seiner Nasenwurzel erkennen konnte, die er damals noch nicht hatte entfernen lassen.
Überall waren Poster mit Slogans der Baath-Partei zu sehen. »Wer nicht pflanzt, wird nicht essen« war der erste, der ihr ins Auge fiel. Mayada konnte nicht umhin, sich zu fragen, ob sie jemals wieder Hunger verspüren würde. Als sie in das Gebäude gezerrt wurde, richtete sie den Blick zum Himmel und sprach ein Stoßgebet: »Lieber Gott, mach, dass Fay und Ali nichts geschieht und dass ich bald wieder bei ihnen bin.«
Zwei Männer eskortierten sie eine Treppe hinauf. Im Korridor am oberen Ende der Stufen drängten sich ausgemergelte, Mitleid erregende Gestalten, Menschen, die blutgetränkte Fetzen am Leib trugen und mit auf den Rücken gefesselten Händen auf dem Boden kauerten. Ihre Gesichter waren von dunklen Schorfen und Blutergüssen entstellt, viele Wunden waren noch offen und bluteten. Die geschundenen Kreaturen blieben stumm, doch Mayada spürte, dass eine Woge aufrichtigen Mitgefühls sie begleitete, als sie den Korridor entlanggezogen und in ein Zimmer geschoben wurde.
Ein übermächtiges Entsetzen packte sie, nur noch stolpernd bewegte sie sich und sie weinte hemmungslos. Anders als viele arabische Frauen war Mayada nicht an das Regiment eines grausamen Vaters oder anderer Männer gewöhnt. Sie hatte männliche Dominanz oder gar Gewalt niemals erdulden müssen. Ihr Vater Nizar Jafar al-Askari war ein vollendeter Gentleman gewesen. Nie hätte er Söhnen gegenüber Töchtern den Vorzug gegeben, obwohl im Irak ein Mann, der nur von Frauen umgeben ist, meist bedauert wird.
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Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. s. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2 Vertragsschluß 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter der Bedingung, dass das Produkt unsererseits noch vorrätig oder lieferbar ist. 2. 2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. 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Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 3.2 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 3.4 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 4 Widerrufsrecht 4.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 4.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. 4.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Buch et cetera Versand- und Antiquariats-Buchhandlung Inhaberin Gerda Gohres Schönauer Bergweg 31 D 53902 Bad Münstereifel Tel.: 49 (0) 22 53 - 5 43 18 99 Fax : 49 (0) 22 53 - 5 44 74 78 e-Mail : g.gohres@buchetcetera.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 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Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- recht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6 Gefahrübergang 6.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf diesen über. 6.2 Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 7 Gewährleistung 7.1 Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist diese aufgrund der Eigenarten der bestellten Ware nicht möglich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1 und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 7.3 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 7.4 Die Gewährleistung für Verbraucher beträgt für gebrauchte Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für neue Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 8 Haftungsbeschränkungen und -freistellung 8.1 Wir haften außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbar war. 8.2 Der vorgenannte Haftungsausschluß bzw. Beschränkung gelten nicht, sofern und soweit wir bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Garantien ausgesprochen haben. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften. 9 Datenschutz 9.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten unserer Kunden lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. 9.2 Abrechnungsdaten speichern wir höchstens bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Versendung der Rechnung. Werden gegen die Entgeltforderungen Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendung abschließend geklärt ist oder die Entgeltforderung beglichen ist. § 6 Abs. 8 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) bleibt unberührt. 9.3 Sofern und soweit die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten aufgrund bestehender rechtlicher oder steuerlicher Verpflichtungen erforderlich ist, werden diese Daten für den Zugriff zu anderen als den gesetzlich begründeten Zwecken gesperrt. 10 Schlussbestimmungen 10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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