Inhaltsangabe
An einem Samstagnachmittag im November hatten die Englein nichts zu tun und die himmlische Musik, die jeden Vor- und Nachmittag spielte, mußte sich ohne die Unterstützung behelfen welche sie ihr sonst durch ihren Gesang zu leisten hatten. Und das kam so. Am verflossenen Sonntag während der großen Himmelsandacht hatte der Herrgott zu bemerken geglaubt daß die Engelchöre nicht so frisch klangen wie er es sonst zu hören gewohnt war, ja daß kleine Rauhigkeiten die himmlische Harmonie störten auf deren ungeschmälerte Reinheit er sehr sah. Er ließ sich daher nach der Andacht den Kapellmeister und den Gesanglehrer kommen und stellte sie ziemlich verdrießlich über seine Wahrnehmungen unter dem Hinweis zur Rede, er könne nach einer arbeitsreichen Woche wohl verlangen daß ihm am Sonntag in der Himmelskirche eine anständige Musik vorgemacht würde. Das aber was er heute da hätte zu hören bekommen, erinnere ihn eher an üble irdische Katzenmusiken, die er nicht allzusehr liebe, als an eine Symphonia coelestis wie sie einzig hier am Platze sei. Der Kapellmeister, dem der Gesanglehrer durch Haftung und Gesichtsausdruck stumm beizupflichten sich bemühte, erklärte dem lieben Gott hierauf, daß er seine Wahrnehmungen nicht bestreiten könne; er müsse für die beobachteten Mißstimmigkeiten die Engel verantwortlich machen, von denen sich einige Schreihälse im Übereifer ganz heiser geschrien hätten und dadurch die Klangschönheit des Ganzen, wenn auch nur wenig, so doch für Gottes Ohr wohl vernehmlich beeinträchtigten. Der Herr hatte darauf befohlen daß Maßregeln getroffen würden, die solche Vorkommnisse für die Zukunft unmöglich machten, und die himmlische Vorsehung, welche für diese Dinge die zuständige Stelle war, erließ daraufhin eine Verordnung, wonach nicht nur den Engeln das Singen an Samstagnachmittagen überhaupt verboten sondern ihnen auch noch ans Herz gelegt wurde, sich nicht durch unnötiges Springen und Tollen zu erhitzen, Schreien und Zanken zu unterlassen und ihre Stimme für de
Über die Autorin bzw. den Autor
Rudolf Binding wurde als Sohn wohlhabender Eltern geboren. Sein Vater Karl stammte aus einer traditionsreichen Anwaltsfamilie und war ein international anerkannter Strafrechtslehrer, der ein Jahr vor Rudolf Georgs Geburt heiratete und an die Universität Basel berufen wurde. Um 1870 ging die Familie nach Freiburg im Breisgau. Nach dem Krieg zog die Familie weiter nach Straßburg, das nun deutsch war. Der Vater lehrte für kurze Zeit (1872) an der neu gegründeten Universität und siedelte 1873 mit seiner Familie nach Leipzig über, wo er Dekan der juristischen Fakultät war. Der Sohn wuchs wohlbehütet in einem stattlichen Bürgerhaus auf (Ferdinand-Lassalle-Str. 6) und ging in Leipzig zur Schule. Nach dem Ersten Weltkrieg lebte er bis 1935 in Buchschlag bei Frankfurt am Main, danach bis zu seinem Tod in Starnberg.
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