Kurtze Gründliche Anweisung, wie dass in der sogenannten Stadt Münsterischen Erbmänner Sache, die Münstersche desideria in puncto adjunctionis der Kaserl. Commision . nicht zuwiederm, sondern vielmehr . vielmehr auf allen echt und billigkeit begründet seyn. Anbgeb. URSPRUNG der Stadt Münsteris. Erbmänner. Mit gründlicher Geschichts-, Recht- und Actenmäßiger auch wahrhaffter Vorstellung, wie desselbe dem Bürgerlichen und Herkommen zu dem Patriziat-Stand gestiegen. Münster , C. Nagel Witwe, 1708, 66 S. 2 Bl.-
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