Die Arbeit beschäftigt sich im Kern mit der Frage, ob es der neuen Schranke des Art. 4 DSM-RL und seiner Umsetzung in § 44b UrhG überhaupt bedarf. Den in der Analyse identifizierten Defiziten im Bereich des private ordering und der fehlenden Techniksensibilität wird durch den Vorschlag eines neuen § 16 Abs. 3 n.F. UrhG begegnet.
Maximilian Wellmann hat Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, an der Eötvös-Loránd Universität Budapest sowie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Schwerpunkt im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht studiert. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zunächst in einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf und dann am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster tätig. Sein Referendariat absolviert er im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.