Herr Karl Eduard Rütte hat in Folge verliehenen Schneidergewerbes das Bürgerrecht der kais. kön. Haupt- und Residenzstadt Wien erlangt, und den Bürgereid am 9. Jänner Eintausend Achthundert und Vierzig vor dem versammelten Rathe abgelegt. Zur Bekräftigung dessen ist Herr Karl Eduard Rütte dem Stadt-Wiener-Bürger-Kataster einverleibt und hierüber diese Urkunde ausgefertigt worden. Ignaz Czapka

Verlag: Wien, 1840., 1840
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