Handbuch zum Betriebsrätegesetz (vom 4. Februar 1920). K=Auslegung der Kommentatoren und Auslegung durch den Z.-V. oder andere Arbeitgeberverbände. E=Entscheidungen der Schlichtungsausschüsse, Bergrevierbeamten und Gerichte. R=Bescheide verschiedener Regierungsstellen insbesondere des Reichsarbeitsministeriums.
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