Beschreibung
Lyon, In officina Bartholomaei Honorati, sub vase Aureo, 1583-1585. Quart. Titelblatt mit Druckersignet in Rot-Schwarz-Druck, (90), 2.061, (2) Sp., (Codex) Ttlbl., (18), 959, (6) Sp.; (Authenticae) Ttlbl., (22), 553 Sp.; Ttlbl., (6), 64 Sp. 4 Teile in einem gut erhaltenen zeitgenössischen Lederband auf fünf Bünde geheftet Kollation: Ttlbl.mit Druckersignet, 45nn.Bll., 1918 Spalten, S.1919 - 2061, 1nn.Bl.; (Codicis libri XII:) Ttlbl.mit Druckersignet, 9nn.Bll., 959 Spalten, 3nn.Bll. (Authenticae:) Ttlbl.mit Druckersignet, 11nn.Bll., 534 Spalten, S.535 - 553; (Feudorum conuetudines:) Ttlbl.mit Druckersignet, 3nn.Bll., 64 Spalten. Zweite Ausgabe des Corpus iuris mit seinen eigenen Noten (Erste Ausgabe: 1583). Spangenberg 325 Werk und Wirken des großen französischen Rechtsgelehrten Dionysius Gothofredus (1549-1622) markieren in der europäischen Rechtsgeschichte den Beginn einer neuen Epoche. Gothofredus Werk gleicht an Bedeutung dem von Accursius am Ende der Glossatorenzeit und dem von Mommsen im Zeitalter der Pandektistik. Alle drei genannten Gelehrten haben am Corpus iuris civilis gearbeitet, ad dem überragenden spätantiken Gesetzeswerk Kaiser Justinians (482-565), das über diesen großen Zeitraum hinweg Rückgrat und alles überragende Autorität der europäischen Rechtskultur war. Seit der Schule von Bologna Ende des 11. Jahrhunderts und bis hin zur Zeit der Pandektenwissenschaft und der historischen Schule der Rechtswissenschaft von Savigny bildete das Corpus iuris civilis den Urgrund aller juristischen Erkenntnis und in der Bearbeitung dieses Fundaments brachte jede der drei genannten rechtshistorischen Epochen ihre neue Version des Corpus iuris civilis hervor. Littera Bononiensis oder Vulgata heißt die Version, zu der Accursius (um 1185-1263) die große Glosse gebildet hat und die fortan gesetzesgleiche Autorität genossen hat. Die Glossa Magna ist sozusagen der Apparatus criticus zum Gesetzestext. Philologische Erläuterung, juristische Erklärung und Kommentar in einem verkörpert die Arbeit des Accursius das mittelalterliche Corpus iuris civilis. Littera Gothfrediana heißt die Version des Corpus iuris civilis, die Gothofredus nach der Epoche der humanistische Jurisprudenz erstellte und die fortan bis in das 19. Jahrhundert hinein Gültigkeit hatte und Maßstab blieb. Die humanistische Jurisprudenz beendete die mittelalterliche Jurisprudenz, indem sie sich wieder dem Gesetzestext mit textkritischen Arbeiten zuwandte. Diese Epoche führte das philologische Arbeitsmittel in die Jurisprudenz ein. Gothofredus faßte mit seinen Arbeiten die Summe dieser Epoche zusammen und erstellte das Corpus iuris civilis in der Gestalt und nach dem Bedarf der modernen Rechtswissenschaft. Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert hatte die Littera Gothofrediana uneingeschränkte Autorität. Gothofredus erstellte drei verschiedene Ausgaben: 1. Die Ausgabe mit der Glosse 2. Die Ausgabe mit den Noten des Gothofredus 3. die reine Textausgabe. Ausgabe 1 konnte sich nicht durchsetzen und erschien letztmalig 1627, während die Ausgaben 2 und 3 Grundbestand jeder juristischen Bibliothek in Europa blieben. Im 19. Jahrhundert übertraf Theodor Mommsen (1817-1903) mit seiner Editio maior der Digesten alle vorangegangenen Arbeiten. Sein Genie brachte zustande, wonach die Rechtsgelehrten seit der Schule von Bologna suchten: die ursprüngliche Textausgabe von Kaiser Justinian. Die Großartigkeit der Epoche der europäischen Rechtswissenschaft, auch "Ius Commune" genannt und zuletzt vom bedeutenden deutschen Rechtshistoriker Helmut Coing (1912-2000) gepflegt und weltweit als Forschungsgegenstand gefördert, wird auch in der Internationalität des Zusammenwirkens der Rechtsgelehrten deutlich: den Anfang machte ein Italiener: Accursius, der in Bologna lehrte. Die Arbeit setzte ein Franzose: Denis Godefroy fort, der überwiegende in Heidelberg lehrte und schließlich vollendete das Werk ein Deutscher: Theodor Mommsen, der in Berlin lehrte. Dionysius Gothofredus (=Denis Godefroy), geboren am 17.
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