Beschreibung
Paris (Parrhisiensi), Andree Boucard impressus, impensis Joannis Petit et Boucard, 1528, 15. Juni, Quart. Titelblatt mit Druckersignet in Rot-Schwarz-Druck, (3), 580, (14) gezählte Blätter. Repräsentativer, tadellos erhaltener, prächtiger zeitgenössischer Holzdeckelband mit Schweinslederüberzug in ornamentaler und figürlicher Blindprägung, mit zwei (eine fehlende) Schließen und Eisenkanten, auf drei Doppelbünden geheftet. VULGATA-Ausgabe als sehr schöne POSTINKUNABEL in phantastischem zeitgenössischen Einband! Phantastischer früher Pariser Druck des Codex Iustinianus durchgehend in Rot-Schwarz-Druck mit zahlreichen schönen Holzschnitt-Initialen. Prächtiger ganzseitiger Holzschnitt vor der ersten Seite, darstellend den Kaiser im Kreise der Churfürsten,rechts die drei geistlichen, links die vier weltlichen Churfürsten. Vorwort: Johannes Thierry, Dezember 1527. Tituli Codicis Letzte Seite: Codex legalis Justiniani imperatoris serenissimi in Parrhisiensi academia rursus vigili diligentia Andree Boucard impressus: et collatis quamplurimis exemplaribus tam manu scriptis: quam diversis in locis impressis a plusculis erratis redemptus: Novissime etiamadauctus concordantius iuris canonici: necnon dictis practicabilibus secundum Theoricam Jacobi Butrigarii: per F. Joannem Thierry Lingonensem iurium Professorem immeritum: impensis honesti viri Joannis Petit ipsiusque Boucard bibliopolarum iuratorum in dicta academia/ optatum accepit finem ad XV. kalendas Junias. Anno salutis M.CCCCC.XXVIII. UNBEKANNTE, nicht bei Spangenberg aufgeführte Codex-Iustinianus-Ausgabe! Wahrscheinlich singulärer Druck des Codex Iustinianus, zweites Exemplar gefunden in der ehemaligen Reichsgerichtsbibliothek, jetzt Bundesverwaltungsgericht (Signatur: B.2191) Die einzelnen Teile des Justinianischen Gesetzeswerkes: Institutionen, Digesten (oder Pandekten), Codex und Novellen wurden vielfach getrennt gedruckt. Zwar gibt es bereits zur Zeit der Wiegendrucke (bis 1.Januar 1500) Gesamteditionen der einzelnen Gesetzbücher, der übergreifende Titel Corpus juris civilis wurde jedoch als Buchtitel erstmals im Jahre 1583 von Dionysius Gothofredus benutzt. Der CODEX JUSTINIANUS, publiziert am 16. November 534, war mehr noch als die Digesten das eigentliche Rechtsbuch des Mittelalters. Aus dem Codex (C.1.14., auch D.1.4.) leitete der Kaiser seine Rechtsetzungsmacht ab. Als Nachfolger der römischen Imperatoren suchte der deutsche Kaiser sein legislatorisches Monopol gegen den Papst durchzusetzen. Mit der Berufung auf die "translatio imperii" wurde das Römische Recht mit all seinen Rechtsbüchern Kaiserrecht. Zunächst noch neben einer Reihe von deutschrechtlichen Quellen setzte sich das Jus Romanum Ende des 15. Jahrhunderts als subsidiäre reichsrechtliche Quelle deutlich von den deutschen Rechsbüchern ab, die mehr und mehr an Wirkung verloren. Einige Kaiser ergänzten den Codex durch eigene Gesetze und verhalfen damit dem Codex Justinianus zu einem strahlenden Glanz. Der Aufbau: Buch 1: Kirchenrecht, Rechtsquellen und die Officia der Reichsbeamten Buch 2-8: Privatrecht Buch 9: Strafrecht Buch 10-12: Verwaltungsrecht. Die letzten drei Bücher (Liber X-XII) wurden in den mittelalterlichen Codices abgekoppelt, weil man der Ansicht war, daß das Verwaltungsrecht des byzantinischen Reiches dem mittelalterlichen Staatsaufbau fremd sei. Die libri IX Codicis waren somit der vollständige Druck, die restlichen Bücher "libri tres posteriores" wurden in der Regel zusammen mit den Institutionen und den Novellen im sog. Volumen gedruckt. Der Codex Justinianus wurde auch von den Glossatoren und Kommentatoren als Gerüst und Weg zur Darstellung des römischen Rechts bevorzugt. Der Codex-Lehrstuhl war Ordinarius primus der juristischen Fakultät und zusammen mit den Vorlesungen zum Digestum Vetus bildete die Codexvorlesung die lectiones ordinariae. Die beiden übrigen Teile der Digesten: das Infortiatum und das Digestum Novum wurden im mittelalterlichen Rechtsunterricht nachmittags und abends vorgetrag.
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