Bericht des Kleinen Rathes an den Tit. Grossen Rath, in Betreff der katholisch-kirchlichen Angelegenheiten des Cantons Aargau. d. d. 28. August 1835.

Verlag: Aarau, Gedruckt bei Gottl. Friedr. Beck 1835., 1835

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8°. 87 SS. Schriftsatz in 7-Punkt Fraktur. Rücken-Brosch. (etwas knittrig, Aussenseiten etwas angestaubt u. gebräunt). Seiten etwas knittrig u. unterschiedlich stockfleckig, hinterste Lage im Kopfsteg schwach feuchtigkeitsrandig (eher blass u. wenig gravierend). Alters-, Lagerungs- u. etwas Gebrauchsspuren. Gesamthaft recht ordentliches Exemplar - - Barth 6532 - Gedruckte Quelle zu den komplexen Umständen und Ereignissen im Kanton Aargau in Folge der Badener Artikel. Diese waren im Grossen Rat am 6. und 9. Juni 1834 behandelt worden; der Kleine Rat, d.h. die Regierung des Kantons Aargau publizierte ihren entsprechenden gesetzlichen Vollzug (ohne spezifisches Datum) jedoch erst im Frühjahr 1835 - "Wir hatten unterm 29. Mai d. J. die Ehre, Hochdenselben Bericht zu erstatten über die, durch den s. g. katholischen Verein, durch pflichtvergessende Geistliche und andere fanatisirende Menschen hervorgerufene Aufregung in einigen Bezirken des Kantons [.]. Es liegt nunmehr in unserer Pflicht, Sie Tit. von den seitherigen Ereignissen [.] in Kenntniß zu setzen [.]. Die Anstalten, welche wir getroffen hatten, einer aufrührerischen Bewegung in den beunruhigten Bezirken mit Schnelligkeit und Nachdruck entgegenzuwirken [.] sind nicht eingestellt worden, sie bestehen fort, nur wurde, nach der Abreise des Herrn Oberst [David] Zimmerli in den Kanton Bern, der Herr Oberstlieutenant Friedrich Frei [i.e. Frey-Hérosé] von Brugg zum Oberkommandanten der zum gedachten Zwecke aufzustellenden Truppenmacht mit gleichen Instruktionen erwählt." (p. 3) - Der Bericht befasst sich eingehender mit dem Prozess gegen Michael Groth, Dekan und Pfarrer von Merenschwand, und seine Mitangeklagten, die sich gegen die Badener Konferenzbeschlüsse (Badener Artikel) vom Januar 1834 engagiert hatten. Die Schrift gipfelt in dem Antrag, dass die amtierenden katholischen Geistlichen "verpflichtet seien, der Staatsgewalt den Eid des Gehorsams und der Treue zu leisten" (p. 63), sowie in einem Gesetzesvorschlag zur Formulierung von Strafmassnahmen gegen unbotmässige Geistliche, und der Etablierung eines finanzpolitischen Instrumentes zur Disziplinierung gegen den Bischof. Die Beilagen (pp. 65-80) bringen den Briefwechsel zwischen den Räten und dem Bischof von Basel (residierend in Solothurn), Joseph Anton Salzmann, vom 10. Juli bis 25. August 1835, dazu (pp. 81-87) den 'Kommissional-Bericht über die geistlichen Angelegenheiten' vom 2. Herbstmonat (September) 1835, gez. vom Berichterstatter der Kommission, Seminardirektor Augustin Keller (s. dazu H. Staehelin, Geschichte des Kantons Aargau 1830-1885. 1978, pp. 62-72) - Durch das Gesetz vom 6. November 1835 über den Amtseid der katholischen Geistlichen wurden diese verpflichtet, "wie alle andern Staatsbeamten 'der verfassungsmässigen Staatsgewalt den Eid des Gehorsams und der Treue zu leisten'. [.] Wer den Eid verweigerte, erklärte damit den Verzicht auf seine Pfründe, und wenn der Betreffende nicht Kantonsbürger war, so hatte er den Kanton zu verlassen." (H. Staehelin, op. cit. p. 66) -- Der vorliegende Bericht des Kleinen Rates illustriert die Eskalation der Streitigkeiten, welche von den Badener Artikeln zu den bürgerkriegsähnlichen Umtrieben im Freiamt, die darauf folgende Klosteraufhebung und die entsprechenden Protestaktionen, den Freischarenzügen nach Luzern und darauf zum Sonderbundskrieg führten. (Vgl. dazu auch J. J. Blumer, Handbuch des Schweizerischen Bundesstaatsrechtes 1, 1863, bes. pp. 102-125). - Sprache: de.

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Bibliografische Details

Titel
Bericht des Kleinen Rathes an den Tit. Grossen Rath, in Betreff der katholisch-kirchlichen Angelegenheiten des Cantons Aargau. d. d. 28. August 1835.
Autor
Offizielle Publikation / Regierung bzw. Kleiner Rat des Kantons Aargau.
Verlag
Aarau, Gedruckt bei Gottl. Friedr. Beck 1835.
Veröffentlichungsjahr
1835
Einband
Softcover
Verkäuferkataloge
Helvetica

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