Allerhöchster Erlaß vom 18. April 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen im Kreise Gumbinnen: 1) von Gumbinnen über Walterkehmen bis zur Goldaper Kreisgrenze in der Richtung auf Goldap, 2) von Gumbinnen über Nemmersdorf bis zur Darkehmer Kreisgrenze in der Richtung auf die Kraupischkehmen-Darkehmer Staatsstraße, 3) von dem Dorfe Cannapinnen an der Tilsit-Gumbinner Staats-Chaussee über Brackuponen und Mingstimmen bis zur Pillkaller Kreisgrenze in der Richtung auf die Pillkallen-Tilsiter Staatsstraße.

Verlag: Berlin, den 18. April, 1864
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