Fanny Hill (im englischen Original mit dem Untertitel "Memoire of a Woman of Pleasure") ist ein Klassiker der Erotik: ein erotischer Briefroman von John Cleland, der zuerst 1749 in London erschien. Cleland schrieb das Buch im Londoner Schuldnergefängnis. Nach der Veröffentlichung des Buches brach ein breiter öffentlicher Aufruhr los; die anglikanische Kirche forderte "die weitere Verbreitung dieses abscheulichen Buches zu beenden, das eine offene Beleidigung der Religion und guten Sitten darstellt". Das Buch wurde verboten und Cleland, mittlerweile aus dem Schuldnergefängnis entlassen, wieder unter Arrest gestellt. Es kam auch zu heimlichen Veröffentlichungen in den USA, und Fanny Hill wurde 1821 auch dort wegen Obszönität verboten. Erst 1966 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten dieses Verbot wieder auf. Die erste deutsche Übersetzung erfolgte 1906, zahlreiche weitere Ausgaben folgten; sie wurden alle indiziert und als unzüchtig beschlagnahmt. 1964 wurde vom Verleger Kurt Desch eine limitierte Luxusausgabe aufgelegt, die ebenfalls wegen Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 StGB indiziert wurde. Dagegen prozessierte der Verleger. Die Indizierung wurde noch 1968 von einem Münchener Gericht bestätigt. Erst am 23. Juli 1969 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, "dass Fanny Hill zwar ein Werk der erotischen Literatur, aber keine unzüchtige Schrift sei". Seitdem darf das Werk in Deutschland frei verkauft werden.
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Fanny Hill (im englischen Original mit dem Untertitel "Memoire of a Woman of Pleasure") ist ein Klassiker der Erotik: ein erotischer Briefroman von John Cleland, der zuerst 1749 in London erschien. Cleland schrieb das Buch im Londoner Schuldnergefängnis. Nach der Veröffentlichung des Buches brach ein breiter öffentlicher Aufruhr los; die anglikanische Kirche forderte "die weitere Verbreitung dieses abscheulichen Buches zu beenden, das eine offene Beleidigung der Religion und guten Sitten darstellt". Das Buch wurde verboten und Cleland, mittlerweile aus dem Schuldnergefängnis entlassen, wieder unter Arrest gestellt. Es kam auch zu heimlichen Veröffentlichungen in den USA, und Fanny Hill wurde 1821 auch dort wegen Obszönität verboten. Erst 1966 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten dieses Verbot wieder auf. Die erste deutsche Übersetzung erfolgte 1906, zahlreiche weitere Ausgaben folgten; sie wurden alle indiziert und als unzüchtig beschlagnahmt. 1964 wurde vom Verleger Kurt Desch eine limitierte Luxusausgabe aufgelegt, die ebenfalls wegen Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 StGB indiziert wurde. Dagegen prozessierte der Verleger. Die Indizierung wurde noch 1968 von einem Münchener Gericht bestätigt. Erst am 23. Juli 1969 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, "dass Fanny Hill zwar ein Werk der erotischen Literatur, aber keine unzüchtige Schrift sei". Seitdem darf das Werk in Deutschland frei verkauft werden.
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