Mit der Einführung des Bestellerprinzips zum 01.06.2015 haben viele Wohnungsmakler erhebliche finanzielle Einbußen erleiden müssen. Einige mussten ihre Tätigkeit einstellen, andere wurden sogar vermögenslos und mussten Hartz IV beantragten. Die Autoren beschäftigten sich intensiv mit den gesetzlichen Bestimmungen des neuen WoVermittG und den juristischen Kommentaren zum Bestellerprinzip. Zu ihrer Überraschung kristallisierte sich dabei eine Vorgehensweise heraus, die es Wohnungsmaklern ermöglicht, für Wohnungssuchende wieder provisionspflichtig tätig zu sein. Anhand von anschaulichen Praxisfällen schildern sie die Vorgehensweise. Der in diesem Buch bis ins Detail aufgezeigte Lösungsweg ist einfach zu handhaben und praxistauglich, vor allen aber rechtssicher. Mehrere Juristen haben dies geprüft und bestätigt. Auch Gerichte hatten sich schon mit Klagen von Mietern und deren Rechtsanwälten zu beschäftigen, weil diese meinten, die Provisionsbegehren der Makler widersprächen dem Bestellerprinzip. Die Gerichte bejahten die Rechtsaufassungen der Makler, nachdem diese die hier empfohlene Vorgehensweise vorgetragen haben und beweisen konnten. Demgemäß wurden die Mieter zur Zahlung der Provision verurteilt.
Die Inhaltsangabe kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.
Mit der Einführung des Bestellerprinzips zum 01.06.2015 haben viele Wohnungsmakler erhebliche finanzielle Einbußen erleiden müssen. Einige mussten ihre Tätigkeit einstellen, andere wurden sogar vermögenslos und mussten Hartz IV beantragten. Die Autoren beschäftigten sich intensiv mit den gesetzlichen Bestimmungen des neuen WoVermittG und den juristischen Kommentaren zum Bestellerprinzip. Zu ihrer Überraschung kristallisierte sich dabei eine Vorgehensweise heraus, die es Wohnungsmaklern ermöglicht, für Wohnungssuchende wieder provisionspflichtig tätig zu sein. Anhand von anschaulichen Praxisfällen schildern sie die Vorgehensweise. Der in diesem Buch bis ins Detail aufgezeigte Lösungsweg ist einfach zu handhaben und praxistauglich, vor allen aber rechtssicher. Mehrere Juristen haben dies geprüft und bestätigt. Auch Gerichte hatten sich schon mit Klagen von Mietern und deren Rechtsanwälten zu beschäftigen, weil diese meinten, die Provisionsbegehren der Makler widersprächen dem Bestellerprinzip. Die Gerichte bejahten die Rechtsaufassungen der Makler, nachdem diese die hier empfohlene Vorgehensweise vorgetragen haben und beweisen konnten. Demgemäß wurden die Mieter zur Zahlung der Provision verurteilt.
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