Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Didaktik für das Fach Deutsch - Pädagogik, Sprachwissenschaft, Note: 1,7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor allem seit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, bei dem 2006 eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung beschlossen wurde, ist eine vermehrte Heterogenität in den Klassen der Regelschulen festzustellen. Als Behinderung zählen dabei „langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen", welche die Menschen „in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können" (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Art.1). Doch bereits vor diesem Beschluss war jede Lerngruppe in unterschiedlich großem Ausmaß als heterogen zu bewerten, wie Johann Friedrich Herbart bereits 1806 konstatierte. Er formulierte schon früh die Notwendigkeit, die Verschiedenheit der Schüler anzuerkennen und verwies auf die Verantwortlichkeit der Bildungsinstitutionen. [...] Auf Grundlage der dargestellten Situation stellt sich die Frage, in welcher Form Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien die Heterogenität in ihren Lerngruppen wahrnehmen, da dies als Voraussetzung für die Durchführung differenzierten Unterrichts gilt. Zudem ist von Interesse, inwieweit sie dem Anspruch eines binnendifferenzierten Unterrichts gerecht werden. Die vorliegende Arbeit untersucht mittels einer qualitativen Fallstudie subjektive Meinungen ausgewählter Lehrkräfte, die Auskunft darüber geben sollen, inwieweit die befragten Lehrer Heterogenität in ihren Klassen wahrnehmen.
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Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft, Note: 1,7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor allem seit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, bei dem 2006 eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung beschlossen wurde, ist eine vermehrte Heterogenität in den Klassen der Regelschulen festzustellen. Als Behinderung zählen dabei „langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen", welche die Menschen „in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können" (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Art.1). Doch bereits vor diesem Beschluss war jede Lerngruppe in unterschiedlich großem Ausmaß als heterogen zu bewerten, wie Johann Friedrich Herbart bereits 1806 konstatierte. Er formulierte schon früh die Notwendigkeit, die Verschiedenheit der Schüler anzuerkennen und verwies auf die Verantwortlichkeit der Bildungsinstitutionen. [...] Auf Grundlage der dargestellten Situation stellt sich die Frage, in welcher Form Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien die Heterogenität in ihren Lerngruppen wahrnehmen, da dies als Voraussetzung für die Durchführung differenzierten Unterrichts gilt. Zudem ist von Interesse, inwieweit sie dem Anspruch eines binnendifferenzierten Unterrichts gerecht werden. Die vorliegende Arbeit untersucht mittels einer qualitativen Fallstudie subjektive Meinungen ausgewählter Lehrkräfte, die Auskunft darüber geben sollen, inwieweit die befragten Lehrer Heterogenität in ihren Klassen wahrnehmen.
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Taschenbuch. Zustand: Neu. Neuware -Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Didaktik für das Fach Deutsch - Pädagogik, Sprachwissenschaft, Note: 1,7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor allem seit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, bei dem 2006 eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung beschlossen wurde, ist eine vermehrte Heterogenität in den Klassen der Regelschulen festzustellen. Als Behinderung zählen dabei ¿langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen¿, welche die Menschen ¿in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können¿ (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Art.1). Doch bereits vor diesem Beschluss war jede Lerngruppe in unterschiedlich großem Ausmaß als heterogen zu bewerten, wie Johann Friedrich Herbart bereits 1806 konstatierte. Er formulierte schon früh die Notwendigkeit, die Verschiedenheit der Schüler anzuerkennen und verwies auf die Verantwortlichkeit der Bildungsinstitutionen. [.]Auf Grundlage der dargestellten Situation stellt sich die Frage, in welcher Form Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien die Heterogenität in ihren Lerngruppen wahrnehmen, da dies als Voraussetzung für die Durchführung differenzierten Unterrichts gilt. Zudem ist von Interesse, inwieweit sie dem Anspruch eines binnendifferenzierten Unterrichts gerecht werden. Die vorliegende Arbeit untersucht mittels einer qualitativen Fallstudie subjektive Meinungen ausgewählter Lehrkräfte, die Auskunft darüber geben sollen, inwieweit die befragten Lehrer Heterogenität in ihren Klassen wahrnehmen.Books on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 128 pp. Deutsch. Artikel-Nr. 9783668780514
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Taschenbuch. Zustand: Neu. Deutschunterricht in der Sek. I im Zeichen der Inklusion. Eine Fallstudie zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen im Arbeitsbereich Lesen | Mit Texten und Medien umgehen | Laura Marie Ehlert | Taschenbuch | 128 S. | Deutsch | 2018 | GRIN Verlag | EAN 9783668780514 | Verantwortliche Person für die EU: BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, 22848 Norderstedt, info[at]bod[dot]de | Anbieter: preigu. Artikel-Nr. 114470203
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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft, Note: 1,7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor allem seit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, bei dem 2006 eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung beschlossen wurde, ist eine vermehrte Heterogenität in den Klassen der Regelschulen festzustellen. Als Behinderung zählen dabei 'langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen', welche die Menschen 'in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können' (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Art.1). Doch bereits vor diesem Beschluss war jede Lerngruppe in unterschiedlich großem Ausmaß als heterogen zu bewerten, wie Johann Friedrich Herbart bereits 1806 konstatierte. Er formulierte schon früh die Notwendigkeit, die Verschiedenheit der Schüler anzuerkennen und verwies auf die Verantwortlichkeit der Bildungsinstitutionen. [.]Auf Grundlage der dargestellten Situation stellt sich die Frage, in welcher Form Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien die Heterogenität in ihren Lerngruppen wahrnehmen, da dies als Voraussetzung für die Durchführung differenzierten Unterrichts gilt. Zudem ist von Interesse, inwieweit sie dem Anspruch eines binnendifferenzierten Unterrichts gerecht werden. Die vorliegende Arbeit untersucht mittels einer qualitativen Fallstudie subjektive Meinungen ausgewählter Lehrkräfte, die Auskunft darüber geben sollen, inwieweit die befragten Lehrer Heterogenität in ihren Klassen wahrnehmen. Artikel-Nr. 9783668780514
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