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Ratgeber für Arbeitnehmererfinder: Rechte und Pflichten des erfinderischen Arbeitnehmers - Softcover

 
9783662648162: Ratgeber für Arbeitnehmererfinder: Rechte und Pflichten des erfinderischen Arbeitnehmers

Inhaltsangabe

Ungefähr 80% der Erfindungen in Deutschland stammen von Arbeitnehmern. Für diese Gruppe von Erfindern ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen einschlägig. Das Gesetz klärt die Kollision des Patentgesetzes mit dem Arbeitsrecht. Das Patentgesetz bestimmt, dass der Erfinder der alleinige Eigentümer seiner Erfindung ist. Im Gegensatz dazu ordnet das Arbeitsrecht ein Arbeitsergebnis, also auch eine Erfindung eines Arbeitnehmers, dem Eigentum des Arbeitgebers zu.

Der erfinderische Arbeitnehmer, der zumeist eine technische Tätigkeit ausübt, sieht sich unvermittelt mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Sein Gegenüber ist ein Patentanwalt, der ein Angestellter seines Unternehmens ist oder der von seinem Unternehmen beauftragt wurde. Der „Gegenspieler“ des erfinderischen Arbeitnehmers ist daher juristisch versiert. Waffengleichheit im Gespräch des erfinderischen Arbeitnehmers mit den Vertretern des Arbeitgebers besteht nicht.

Dieses Fachbuch gibt dem Arbeitnehmer dasrechtliche Know-How, um seine Interessen erfolgreich zu verfolgen. Der Arbeitgeber wird es in aller Regel begrüßen, dass sein Arbeitnehmer Sachkompetenz erwirbt. Hierdurch wird zumeist eine schnelle Einigung der Parteien ermöglicht und dadurch der Arbeitsfrieden bewahrt.

Die Inhaltsangabe kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.

Über die Autorin bzw. den Autor

Patentanwalt Dr. Thomas Heinz Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt. Er ist der Managing Partner der Meitinger & Partner Patentanwalts PartGmbB. Die Meitinger & Partner Patentanwalts PartGmbB ist eine mittelständische Patentanwaltskanzlei in München. Nach einem Studium der Elektrotechnik in Karlsruhe arbeitete er zunächst als Entwicklungsingenieur. Spätere Stationen waren Tätigkeiten als Produktionsleiter und technischer Leiter in mittelständischen Unternehmen. Dr. Meitinger veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Artikel, schreibt Fachbücher zum gewerblichen Rechtsschutz und hält Vorträge zu Themen des Patent- und Markenrechts. Dr. Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc.

Von der hinteren Coverseite

<div><div><p>Ungefähr 80% der Erfindungen in Deutschland stammen von Arbeitnehmern. Für diese Gruppe von Erfindern ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen einschlägig. Das Gesetz klärt die Kollision des Patentgesetzes mit dem Arbeitsrecht. Das Patentgesetz bestimmt, dass der Erfinder der alleinige Eigentümer seiner Erfindung ist. Im Gegensatz dazu ordnet das Arbeitsrecht ein Arbeitsergebnis, also auch eine Erfindung eines Arbeitnehmers, dem Eigentum des Arbeitgebers zu.</p><p>Der erfinderische Arbeitnehmer, der zumeist eine technische Tätigkeit ausübt, sieht sich unvermittelt mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Sein Gegenüber ist ein Patentanwalt, der ein Angestellter seines Unternehmens ist oder der von seinem Unternehmen beauftragt wurde. Der „Gegenspieler“ des erfinderischen Arbeitnehmers ist daher juristisch versiert. Waffengleichheit im Gespräch des erfinderischen Arbeitnehmers mit den Vertretern des Arbeitgebers besteht nicht.</p><p>Dieses Fachbuch gibt dem Arbeitnehmer das rechtliche Know-How, um seine Interessen erfolgreich zu verfolgen. Der Arbeitgeber wird es in aller Regel begrüßen, dass sein Arbeitnehmer Sachkompetenz erwirbt. Hierdurch wird zumeist eine schnelle Einigung der Parteien ermöglicht und dadurch der Arbeitsfrieden bewahrt.</p></div><div><br></div></div><div><b>Der Autor</b></div><div><b>Dr. Thomas Heinz Meitinger</b>&nbsp;&nbsp;ist deutscher und europäischer Patentanwalt.&nbsp;Er ist der Managing Partner der Meitinger & Partner Patentanwalts PartGmbB. Die Meitinger & Partner Patentanwalts PartGmbB ist eine mittelständische Patentanwaltskanzlei in München. Nach einem Studium der Elektrotechnik in Karlsruhe arbeitete er zunächst als Entwicklungsingenieur. Spätere Stationen waren Tätigkeiten als Produktionsleiter und technischer Leiter in mittelständischen Unternehmen. Dr. Meitinger veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Artikel, schreibt Fachbücher zum gewerblichen Rechtsschutz und hält Vorträge zu Themen des Patent- und Markenrechts. Dr. Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc.<br></div><div><br></div>

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Meitinger, Thomas Heinz
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Taschenbuch. Zustand: Neu. Neuware -Ungefähr 80% der Erfindungen in Deutschland stammen von Arbeitnehmern. Für diese Gruppe von Erfindern ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen einschlägig. Das Gesetz klärt die Kollision des Patentgesetzes mit dem Arbeitsrecht. Das Patentgesetz bestimmt, dass der Erfinder der alleinige Eigentümer seiner Erfindung ist. Im Gegensatz dazu ordnet das Arbeitsrecht ein Arbeitsergebnis, also auch eine Erfindung eines Arbeitnehmers, dem Eigentum des Arbeitgebers zu.Der erfinderische Arbeitnehmer, der zumeist eine technische Tätigkeit ausübt, sieht sich unvermittelt mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Sein Gegenüber ist ein Patentanwalt, der ein Angestellter seines Unternehmens ist oder der von seinem Unternehmen beauftragt wurde. Der ¿Gegenspieler¿ des erfinderischen Arbeitnehmers ist daher juristisch versiert. Waffengleichheit im Gespräch des erfinderischen Arbeitnehmers mit den Vertretern des Arbeitgebers besteht nicht.Dieses Fachbuch gibt dem Arbeitnehmer dasrechtliche Know-How, um seine Interessen erfolgreich zu verfolgen. Der Arbeitgeber wird es in aller Regel begrüßen, dass sein Arbeitnehmer Sachkompetenz erwirbt. Hierdurch wird zumeist eine schnelle Einigung der Parteien ermöglicht und dadurch der Arbeitsfrieden bewahrt.Springer Vieweg in Springer Science + Business Media, Abraham-Lincoln-Straße 46, 65189 Wiesbaden 212 pp. Deutsch. Artikel-Nr. 9783662648162

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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Ungefähr 80% der Erfindungen in Deutschland stammen von Arbeitnehmern. Für diese Gruppe von Erfindern ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen einschlägig. Das Gesetz klärt die Kollision des Patentgesetzes mit dem Arbeitsrecht. Das Patentgesetz bestimmt, dass der Erfinder der alleinige Eigentümer seiner Erfindung ist. Im Gegensatz dazu ordnet das Arbeitsrecht ein Arbeitsergebnis, also auch eine Erfindung eines Arbeitnehmers, dem Eigentum des Arbeitgebers zu.Der erfinderische Arbeitnehmer, der zumeist eine technische Tätigkeit ausübt, sieht sich unvermittelt mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Sein Gegenüber ist ein Patentanwalt, der ein Angestellter seines Unternehmens ist oder der von seinem Unternehmen beauftragt wurde. Der 'Gegenspieler' des erfinderischen Arbeitnehmers ist daher juristisch versiert. Waffengleichheit im Gespräch des erfinderischen Arbeitnehmers mit den Vertretern des Arbeitgebers besteht nicht.Dieses Fachbuch gibt dem Arbeitnehmer dasrechtliche Know-How, um seine Interessen erfolgreich zu verfolgen. Der Arbeitgeber wird es in aller Regel begrüßen, dass sein Arbeitnehmer Sachkompetenz erwirbt. Hierdurch wird zumeist eine schnelle Einigung der Parteien ermöglicht und dadurch der Arbeitsfrieden bewahrt. Artikel-Nr. 9783662648162

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Taschenbuch. Zustand: Neu. Ratgeber für Arbeitnehmererfinder | Rechte und Pflichten des erfinderischen Arbeitnehmers | Thomas Heinz Meitinger | Taschenbuch | xvii | Deutsch | 2022 | Springer-Verlag GmbH | EAN 9783662648162 | Verantwortliche Person für die EU: Springer Vieweg in Springer Science + Business Media, Abraham-Lincoln-Str. 46, 65189 Wiesbaden, juergen[dot]hartmann[at]springer[dot]com | Anbieter: preigu. Artikel-Nr. 120903589

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