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Die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung - Softcover

 
9783656368953: Die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 14 Punkte (Gut), Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Arbeitsmarkt zeichnet sich aktuell insbesondere durch eine prekäre Angebotslage im Niedriglohnsektor einerseits und einem Mangel an besser bezahlten Fachkräften andererseits aus. Schon diese Situation legt das Bestreben des Einzelnen, durch bessere Qualifikationen eine Anstellung als Fachkraft zu finden, nahe. Dabei wird nicht immer versucht die eigenen Fähigkeiten durch Weiterbildungen zu verbessern, sondern in einigen Fällen, beispielsweise durch das Fälschen von Zeugnissen, über entscheidende Qualifikationen getäuscht. Die eigenen Fähigkeiten stellen allerdings nur eine von vielen Täuschungsgegenständen dar, die dazu verwendet werden, beim Arbeitgeber einen Trugschluss über die tatsächliche Tauglichkeit des Bewerbers hervorzurufen. Der Bewerber ist beim Einstellungsgespräch grundsätzlich motiviert, einen möglichst positiven Eindruck zu hinterlassen und persönliche bzw. negative Bereiche seines Lebens zu verschweigen. Der Arbeitgeber hat wiederum ein Interesse daran ein möglichst umfassendes Bild des Bewerbers zu erlangen, um auf einer fundierten Grundlage über die Tauglichkeit und die Vertrauenswürdigkeit des Bewerbers zu entscheiden. An dieser Stelle ist es Aufgabe des Arbeitsrechts einen Ausgleich zwischen diesen kollidierenden Interessen herzustellen. In der Regel sind beide Parteien bestrebt ein Arbeitsverhältnis einzugehen und einen dahingehenden Vertrag zu schließen. Die rechtlichen Grundlagen sollten daher nur den Rahmen, die Vertragsverhandlungen, regulieren, um einen Interessenausgleich zu erreichen. Doch wie kann die Privatsphäre der Bewerber geschützt werden ohne dem Arbeitgeber sein Informationsinteresse abzusprechen und berechtigt tatsächlich jede wahrheitswidrig beantwortete Frage zur Anfechtung? Sollte eine arglistige Täuschung schließl

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  • VerlagGRIN Verlag
  • Erscheinungsdatum2013
  • ISBN 10 3656368953
  • ISBN 13 9783656368953
  • EinbandTapa blanda
  • Auflage2
  • Anzahl der Seiten32

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René Vater
Verlag: GRIN Verlag (2013)
ISBN 10: 3656368953 ISBN 13: 9783656368953
Neu Taschenbuch Anzahl: 1
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(Einbeck, Deutschland)
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Buchbeschreibung Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 14 Punkte (Gut), Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Arbeitsmarkt zeichnet sich aktuell insbesondere durch eine prekäre Angebotslage im Niedriglohnsektor einerseits und einem Mangel an besser bezahlten Fachkräften andererseits aus. Schon diese Situation legt das Bestreben des Einzelnen, durch bessere Qualifikationen eine Anstellung als Fachkraft zu finden, nahe. Dabei wird nicht immer versucht die eigenen Fähigkeiten durch Weiterbildungen zu verbessern, sondern in einigen Fällen, beispielsweise durch das Fälschen von Zeugnissen, über entscheidende Qualifikationen getäuscht. Die eigenen Fähigkeiten stellen allerdings nur eine von vielen Täuschungsgegenständen dar, die dazu verwendet werden, beim Arbeitgeber einen Trugschluss über die tatsächliche Tauglichkeit des Bewerbers hervorzurufen. Der Bewerber ist beim Einstellungsgespräch grundsätzlich motiviert, einen möglichst positiven Eindruck zu hinterlassen und persönliche bzw. negative Bereiche seines Lebens zu verschweigen. Der Arbeitgeber hat wiederum ein Interesse daran ein möglichst umfassendes Bilddes Bewerbers zu erlangen, um auf einer fundierten Grundlage über dieTauglichkeit und die Vertrauenswürdigkeit des Bewerbers zu entscheiden.An dieser Stelle ist es Aufgabe des Arbeitsrechts einen Ausgleich zwischendiesen kollidierenden Interessen herzustellen. In der Regel sind beide Parteien bestrebt ein Arbeitsverhältnis einzugehen und einen dahingehenden Vertrag zu schließen. Die rechtlichen Grundlagen sollten daher nur den Rahmen, die Vertragsverhandlungen, regulieren, um einen Interessenausgleichzu erreichen. Doch wie kann die Privatsphäre der Bewerber geschützt werdenohne dem Arbeitgeber sein Informationsinteresse abzusprechen und berechtigttatsächlich jede wahrheitswidrig beantwortete Frage zur Anfechtung Sollte eine arglistige Täuschung schließlich vorliegen, ist der rbeitsvertragdennoch zunächst gültig. Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht und muss erst ausgeübt werden. Erst nach der Ausübung treten die dem Arbeitsrechtangepassten Rechtsfolgen ein. Die Anfechtung des Arbeitsvertrages findet dabei die selbe Grundlage, wie die Anfechtung bürgerlich-rechtlicherVerträge und erhält lediglich dort Anpassungen, wo sie den Besonderheitendes Arbeitsrechts geschuldet sind. Artikel-Nr. 9783656368953

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