Als Bilanzenleser erhalten Sie einen wichtigen Einblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Ob Vermögen, Kapital, Finanzierung oder Ertragslage - alles wird sichtbar. Dieser TaschenGuide zeigt Ihnen, wie Bilanzen aufgebaut sind, wie die einzelnen Positionen zu interpretieren sind und wie die Bewertung in der Bilanz erfolgt.
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Die Inhaltsangabe kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.
Manfred Weber ist Volkswirt und Betriebswirt. Er war mehrjährig in der Wirtschaft im Finanz- und Rechnungswesen, im Kreditgeschäft und in der Konzernrevision tätig. Er ist Oberstudienrat im kaufmännischen Schulwesen und Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK für Industriekaufleute.
Kai Uwe Paa ist Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter-Geschäftsführer der CPS GmbH CONSULTING PLANUNG STEUERN Steuerberatungsgesellschaft mit dem Schwerpunkt der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Referent zu Steuer- und Bilanzthemen bei verschiedenen Veranstaltern, z.B. der IHK. Daneben veröffentlicht er in Fachzeitschriften des Haufe Verlags.
Weshalb gibt es Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze?
Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (GoB) treten in drei Formen in Erscheinung:
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (= Buchführung im engeren Sinne)
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Die GoB im engeren Sinne gelten für die Buchführung und die Dokumentation der Geschäftsvorfälle. Die Führung der Bücher, der Belege und ihre Aufbewahrung sind Gegenstand der GoB.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS) wurden im Hinblick auf die Überprüfbarkeit von EDV-Buchführungssystemen entwickelt. Sie sollen sicherstellen, dass auch beim Computereinsatz die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden. Das Belegprinzip, die Datensicherung, die Dokumentation, die Aufbewahrungsfristen und die Wiedergabe von Datenträgern sind hier GoS geregelt.
Die Aufzeichnungen auf Datenträgern müssen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar und jederzeit lesbar gemacht werden können. Für Inventar, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Buchungsbelege, Dateienbestände sowie Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Handels- und Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
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Anbieter: medimops, Berlin, Deutschland
Zustand: good. Befriedigend/Good: Durchschnittlich erhaltenes Buch bzw. Schutzumschlag mit Gebrauchsspuren, aber vollständigen Seiten. / Describes the average WORN book or dust jacket that has all the pages present. Artikel-Nr. M03648092200-G
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