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Das Strafrecht hat sich verandert. Das klassische Strafrecht reagierte mit Strafe auf begangene Verletzungen. Heute soll Strafrecht auch schon Vorkehrungen gegen Bedrohungen etwa durch Terrorismus oder Cybercrime treffen. Dazu greift es immer weiter vor der eigentlichen Verletzung ein. Das beginnt in der Bundesrepublik damit, dass als Antwort auf die RAF schon die Bildung einer terroristischen Vereinigung kriminalisiert wird, auch wenn es nicht zu einem Anschlag kommt. Gegenwartiges Beispiel ist das Verbot jeglichen Umgangs mit Hackingtools, auch wenn es nicht zum Hacking kommt. Der moderne Staat soll nicht mehr nur klassisch liberal einen Rahmen fur die Freiheitsausubung bereitstellen. Er soll auch unerwunschten Ereignissen fruhzeitig vorbeugen: von der Umweltzerstorung bis hin zum Terroranschlag. Da scheint ein reaktives Strafrecht immer schon zu spat zu kommen. In dem Band wird aus soziologischer, kriminologischer, rechtsphilosophischer und rechtswissenschaftlicher Sicht diskutiert, ob und inwiefern dies so ist, ob und inwiefern der Wandel des Strafrechts zu kritisieren ist sowie ob und inwiefern einem praventiven Strafrecht Grenzen zu setzen sind.
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