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Betrachtung, Analyse und Interpretation der unternehmerischen Tätigkeit im OECD-MA praxisnah und verständlich dargestellt. Die unternehmerische Tätigkeit im OECD-Musterabkommen ist zu wesentlichen Teilen in den Artikeln 5, 7 und 9 geregelt. Während Artikel 5 die grundlegende Frage der Begründung einer Betriebsstätte behandelt, beschäftigt sich Artikel 7 mit der zutreffenden Gewinnallokation zwischen dem Einheitsunternehmen und der Betriebsstätte. Artikel 9 definiert den Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab für die Bestimmung der angemessenen Verrechnungspreise zwischen rechtlich selbständigen Einheiten. Alle drei Bereiche sind seit geraumer Zeit im Mittelpunkt der Betrachtung des Internationalen Steuerrechts. Sie haben in jüngster Zeit durch die Arbeiten der OECD im Rahmen der BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) Initiative, die ihre vorläufige Finalisierung am 5. Oktober 2015 erreicht haben, noch einmal besondere Aufmerksamkeit bekommen. Die vorliegenden Kommentierungen bieten für diese wichtigen Bereiche eine praxisnahe, verständliche und ausführliche Betrachtung, Analyse und Interpretation für Steuerabteilungen, Beratungspraktiker, Unternehmer und Wirtschaftsprüfer. Bei diesem Werk handelt es sich um einen Sonderdruck aus Gosch/Kroppen/Grotherr (Hrsg.), DBA-Kommentar, 2015. Inhalt: Kommentierung Artikel 5 OECD-MA: Betriebsstätte (Abkommenstext, Literatur, Musterkommentar). Kommentierung Artikel 7 OECD-MA: Unternehmensgewinne (Abkommenstext, Literatur, Musterkommentar). Kommentierung Artikel 9 OECD-MA: Verbundene Unternehmen (Abkommenstext, Literatur, Musterkommentar).
Die Inhaltsangabe kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.
Betrachtung, Analyse und Interpretation der unternehmerischen Tätigkeit im OECD-MA praxisnah und verständlich dargestellt. Die unternehmerische Tätigkeit im OECD-Musterabkommen ist zu wesentlichen Teilen in den Artikeln 5, 7 und 9 geregelt. Während Artikel 5 die grundlegende Frage der Begründung einer Betriebsstätte behandelt, beschäftigt sich Artikel 7 mit der zutreffenden Gewinnallokation zwischen dem Einheitsunternehmen und der Betriebsstätte. Artikel 9 definiert den Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab für die Bestimmung der angemessenen Verrechnungspreise zwischen rechtlich selbständigen Einheiten. Alle drei Bereiche sind seit geraumer Zeit im Mittelpunkt der Betrachtung des Internationalen Steuerrechts. Sie haben in jüngster Zeit durch die Arbeiten der OECD im Rahmen der BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) Initiative, die ihre vorläufige Finalisierung am 5. Oktober 2015 erreicht haben, noch einmal besondere Aufmerksamkeit bekommen. Die vorliegenden Kommentierungen bieten für diese wichtigen Bereiche eine praxisnahe, verständliche und ausführliche Betrachtung, Analyse und Interpretation für Steuerabteilungen, Beratungspraktiker, Unternehmer und Wirtschaftsprüfer. Bei diesem Werk handelt es sich um einen Sonderdruck aus Gosch/Kroppen/Grotherr (Hrsg.), DBA-Kommentar, 2015. Inhalt: Kommentierung Artikel 5 OECD-MA: Betriebsstätte (Abkommenstext, Literatur, Musterkommentar). Kommentierung Artikel 7 OECD-MA: Unternehmensgewinne (Abkommenstext, Literatur, Musterkommentar). Kommentierung Artikel 9 OECD-MA: Verbundene Unternehmen (Abkommenstext, Literatur, Musterkommentar).
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